Was zahlt ein Millionär, wenn er nicht arbeitet, für die Krankenkasse?
Ein Arbeitnehmer erhält die Krankenversicherungsfinanzierung über den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber(selbstständig) muss privat versichert sein,soweit ich weiß. Muss also der Arbeitslose privat versichert sein und was kostet diese Versicherung,wenn dieser ein Vermögen im Millionenbereich besitzt ?
10 Antworten
Der Arbeitgeber(selbstständig) muss privat versichert sein,soweit ich weiß.
Nein, er kann auch gesetzlich versichert sein!
Muss also der Arbeitslose privat versichert sein.
Meinst du Menschen die ALG 1 beziehen, oder ALG 2, oder die noch nie gearbeitet haben? und nein er muss nicht privat krankenversichert sein.
Und was ein Millionär für seine Krankenversicherung bezahlen muss, das kommt darauf an, ob er privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Bei der Privaten KV kommt es darauf an, welche Tarife er abgeschlossen hat.
Wenn er Millionär ist, lebt er ja normalerweise nicht von seinen Millionen, sondern seinen Kapitalerträgen. Diese sind sowohl steuer-als auch beitragspflichtig.
Als freiwillig versichert, in der GKV schon
Das heißt,Immobilienbesitz beispielsweise ist eine Form von Selbstständigkeit ?
Immobilienbesitz alleine noch nicht. Aber wenn er diese Immobilien in irgendeiner Form verwaltet oder bewirtschaftet, hat er ja ein Einkommen.Vom Besitz alleine ,kann er ja auch nichts abbeißen
Ja, wenn der Immobilienbesitzer Mieteinnahmen hat. Diese Mieteinnahmen müssen versteuert werden und von der Höhe der Mieteinnahmen wird der Krankenkassenbeitrag berechnet.
Der Arbeitgeber(selbstständig) muss privat versichert sein,
auch der kann sich bei einer GKV freiwillig versichern - der Millionär übrigens auch.
Ansonsten wird ihm (s)eine PKV mitteilen, in welcher Höhe ein Versicherungsbeitrag zu leisten ist.
Hallo,
er bleibt weiterhin automatisch bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert, bei der er bisher versichert war. Er kann auch einen Antrag bei einer privaten Krankenversicherung stellen. Diese entscheidet dann nach dem Gesundheitszustand, ob er sich dort versichern kann.
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich bei Arbeitslosen (weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosengeld II) nach der Höhe der Bruttoeinnahmen (z.B. Mieteinnahmen aus Immobilien, Zinsen/Divenden aus Vermögen). Die Höhe des Vermögens selbst ist ohne Bedeutung.
Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 190 Euro und der Höchstbeitrag bei ca. 800 Euro monatlich.
Gruß
RHW
Wenn er keine Krankenversicherung abschliesst hat er eben keine, wenn er eine KV abschliesst so richtet sie sich der Beitrag nach dem vorhandenen Einkommen im Zweifelsfall nach einem "fiktiven" Einkommen. Darüber würde ich mir nicht den Kopf zerbrechen, der Versicherungsvertreter wird das schon irgendwie checken.
Das ist falsch. Kapitalerträge sind nicht beitragspflichtig.