garantiezeit bei zahnersatz?
wenn ein zahnersatz gefertigt wurde und in den ersten zwei jahren sich primärteleskope lösen und neu befestigt werden müssen. zählt das unter gewährleistung oder darf das neu berechnet werden?betrifft nur die ersten zwei jahre. würde mich über antworten freuen, da ich finde, dass es zu nachbesserung zählt.
4 Antworten
mich erstaunt die Frage etwas. Ein vernünftiger Zahnarzt wird von sich aus feststellen, dass das eigentlich nicht sein darf und hierfür keine Rechnung stellen. Oder ist das Primärteleskop weg?
Das hab ich auch gedacht ...nein teleskop is vorhanden
Rede doch mit Deiner Versicherung!
Zahnarztbesuche werden doch von der bezahlt. Sollten Prothesen, Brücken oder Implantate schadhaft sein, wird das ebenfalls ein Gutachter der KraKa feststellen und entweder den Arzt/Zahntechniker in Haftung nehmen, oder die Behandlung so verrechnen, dass Du als Patient wieder schmerzfrei kauen kannst.
wenn, nur im ersten Halbjahr, ab da ist die Beweisumkehr, du must IHM beweisen, dass der Mangel vorher schon existiert hat - du darfst selbst zahlen - im übrigen unterliegt auch ein Gebiss unter einem gewissen Verschleiss
Bei mir hat sich schon öfter innerhalb der letzten 10 Jahre ein Teleskop gelockert und wurde neu befestigt.
Bezahlt habe ich für die Reparatur nie etwas.
Ist ja auch kein großer Akt.
Aber zur Garantie:
https://www.kzv-berlin.de/praxis/recht/gewaehrleistung-fuer-ze.html