Gesetzlicher Betreuer nach Schlaganfall
Habe eine Frage zu gesetzlichen Betreuern und zwar liegt ein Verwandter von mir nach einem Schlaganfall (Stammhirnblutung) im Koma und ich wurde gefragt ob ich als Betreuerin ihn vertreten will. Da geht es um Fragen nach Reanimation oder die Erlaubnis für eine Gehirn-OP, Luftröhrenschnitt etc.
Solche Entscheidungen möchte ich allerdings nicht treffen und deswegen soll das ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestimmt machen.
Meine Frage wäre nun, um was kümmert der sich dann genau? Nur um den klinischen Teil oder auch um eventuell notwendige Pflege danach?
Ich möchte mich nämlich nicht komplett raushalten, ich will nur keine Entscheidungen treffen die eventuell über Leben und Tod entscheiden.
4 Antworten
Es gibt nur ja oder nein. Wenn ein gesetzlicher Betreuer für den Verwandten zuständig ist, darf er alles, auch die Finanzen regeln. Ihr alle habt gar keinen Einfluss mehr darauf. Ich empfehle dir keinen Betreuer, sondern die Familie als Entscheider. Du hast mit Betreuer nicht mal die Berechtigung, ein paar Euro vom Konto abzuheben um etwas neues an Kleidung zu kaufen.
nein der Betreuer kann für unterschiedliche Bereiche bestellt werden, zb. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Bestimmung über den Aufenthalt, Vertretung bei Ämtern und Behörden, daß er IMMER und automatisch die Vermögenssorge hat stimmt SO nicht. mfg,
Wenn Du fuer Deinen Verwandten etwas kaufen moechtest kannst Du dies gerne tun. Ich habe nie abgelehnt, die Rechnung zu bezahlen. Ich moechte nur vorher bescheid wissen, wie hoch der Betrag ist. Ich kennen keinen Berufskollegen aus meinem Umfeld, der das abgelehnt hat. Wir haben alle mehr als einen Betreuten und freuen uns ueber Verwandte die sich auch um den Patienten kuemmern. Denn Verwandtschaft ist immer wichtig. Sie sind eine der wertvollsten Hilfen bei der Genesung.
der sollte sich eig. um alles kümmern - ob du da ein mitspracherecht beantragen kannst, ist mir allerdings nicht bekannt.... - aber das ist, wie wenn du elternteil bist - du kannst für dein kind entweder alles entscheiden oder gar nichts...(denke ich mal)
es ist nicht so.... man denkt es.. aber selbst bei kindern ist es nicht so bzw muss nicht so sein......
ein betreuer kümmert sich um die finanzverwaltung, wohnung, wichtige entscheidungen........ wenn er in der lage ist ihn zu pflegen... dann hat der betreuer keine einwände
das eine hat nichts mit dem anderen zu tun..... du solltest aber jetzt schon bei der zuständigen krankenkasse melden das du ihn pflegen möchtest, wenn es dazu kommen sollte
sprich in der reha mit dem betreuer und vor allem den logopäden, ergotherapeuten etc
es ist sehr wichtig für seine genesung........
wünsche schonmal viel glück und baldige genesung
Es stimmt nicht ganz was hier geschrieben wurde. Es ist von AG zu AG unterschiedlich. Es koennen auch zwei Betreuer eingesetzt werden. Ein gerichtlich bestellter Betreuer kuemmert sich nicht immer zwingend um das Vermoegen. Dies muss dann in seiner Bestellungsurkunde auch angegeben sein. Ansonsten hat er darueber keine Entscheidungsgewalt. Sollte er die Vermoegenssorge haben, dann ist er auch verpflichtet sich um alle Lebensnotwendigen Dinge zu kuemmer. Dazu gehoert auch, das der Betreute Bekleidung hat. Ein Betreuer entscheidet auch nie alleine ueber Leben und Tod. Dazu werden mindestens 3 Aerzte unabhaengig voneinander (sind auch nicht aus dem gleichen KH wo der Patient behandelt wird) ein Veto abgeben, diese werden dem Betreuer vorgelegt und es wird darueber gesprochen. Sollten zwei Aerzte fuer das Abschalten der Maschinen sein, heisst das noch lange nicht, das er diesem auch folgen muss. Der Betreuer muss aber immer beim AG nochmals ein Gespraech mit dem zustaendigen Betreuungsrichter fuehren. Dieser liest sich die Berichte der Aerzte ebenfalls durch. Es wird ein Verfahrenspfleger eingesetzt, sollte die Empfehlung der Aertzte das Abschalten der Maschinen sein. Dieser prueft ebenfalls. Es ist ein sehr sehr langwieriger Pozess und so makaber es auch klingt, bis es soweit ist, hat die Natur entschieden. Also so einfach ist es nicht, das ein Betreuer mal so schnell nebenbei hier eine Entscheidung von so weiter Tragfaehigkeit macht. Diese Enscheidung treffen sehr viele Menschen, die Ahnung haben und wissen was sie tun. Einer alleine darf dies nicht tun!
gibt es da keine Abgrenzung? Ich meine noch ist ja nicht einmal klar, ob dadurch Langzeitschäden entstanden sind ...
Muss dieser Betreuer dann keine Verwandten informieren, bevor er irgendetwas veranlasst?