Krankenversicherung storniert Vertrag?
Die KV einer Freundin schrieb ihr nach einem 3/4 Jahr der Mitgliedschaft, dass "im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustausches" festgestellt wurde, dass der Wechsel der Krankenkasse zum 1.12.2015) "nicht zustande gekommen" wäre.
Betreff: Stornierung Ihrer Krankenversicherung
Auf welcher Grundlage sollte denn ein offensichtlich zustande gekommener (weil wenn nie zustande gekommen, dann auch nix Stornierung!) Vetrag storniert werden?
Sie hat bzw. hatte
-die Kündigungsbestätigung der alten Kasse fristgerecht eingeschickt
-eine Mitgliedsbestätigung erhalten -eine Mitgliedsnummer zugeteilt bekommen
-eine Versichertenkarte zugeschickt bekommen
Sie war seit dem duzende Male bei Ärzten und Krankenhäusern. Nie gab es Einwände bezüglich eines bestehenden Versicherungsschutzes, nie gab es Schwierigkeiten bei der Begleichung von Rechnungen.
Ist jetzt a) gar kein Vertrag zustande gekommen
oder
b) wurde ein bestehender Vertrag storniert?
Wenn a:
Auf welcher Grundlage erfolgte die Zusendung/Erteilung von Mitgliedsnummer, -Bestätigung und -Ausweis, wenn "gar kein Vertrag zustande kam"?
Auf welcher Grundlage wurden zur Begleichung eingereichte Rechnungen und Abtretungserklärungen durch die Kasse bezahlt?
Wenn b:
Stornieren kann man doch nur einen bestehenden Vertrag!?
Im gesamten VVG (Vwrsicherungsvertragsgesetz) finde ich kein einziges Vorkommen des Begriffs "stornier", also keine Stornierung, kein Stornieren, kein Stornierte...
In welchen Fällen kann seitens der Versicherung überhaupt ein offensichtlich rechtmäßig zustande gekommener Vertrag (siehe a) nach 8 Monaten storniert - nicht "gekündigt"! - werden? und das auch noch rückwirkend zum Januar?
8 Antworten
der Kassenwechsel wird nur wirksam, wenn der Meldestelle (z.B. Arbeitgeber, Agentur für Arbeit, Jobcenter usw.) vor dem Datum des Kassenwechels die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorliegt.
ist das nicht passiert, muss die hergestellte Mitgliedschaft storniert werden und der Versicherte fällt wieder in die alte Krankenkasse zurück (rückwirkend). auch wenn die neue Kasse das neue Mitglied gerne behalten will, die Kasse muss sich an die Gesetze halten.
das vor Beginn der Mitgliedschaft bereits Mitgliedsbescheinigung, Kassenkarte usw. rausgegangen ist, ist korrekt.
wenn das nicht passiert wäre (und der Kassenwechsel wäre rechtswirksam vollzogen worden), hätten wir anstatt deiner jetzigen Fragestellung wahrscheinlich folgende hier zu lesen bekommen: "habe die Mitlgiedschaft beantragt; habe aber bisher weder Mitgliedsbescheinigung noch Versichertenkarte". also egal wie es die Kassen machen, sie machen es aus Sicht des Versicherten nie nach ihren Wünschen.
der Versicherte ist dafür verantwortlich, dass die Meldestelle die Mitgliedsbescheinigung vor Beginn der Mitgliedschaft bei der neuen Kasse erhält. die Meldestelle nimmt dann die entsprechende Anmeldung bei der Kasse vor.
man kann auch der neuen Kasse sagen, dass sie die Mitgliedsbescheinigung direkt an die Meldestelle schicken soll. auch dabei muss dies vor dem Kassenwechsel erfolgt sein.
Es hört sich an als ob es um eine gesetzliche Krankenversicherung geht.
Da werden 1. keine Verträge geschlossen (sie hat ja nie einen Vertrag unterschrieben, höchstens einen Antrag) und somit gilt auch das VVG nicht. Es gilt das SGB (Sozialgesetzbuch).
Es kann alle möglichen Gründe haben. Das einfachste wäre mal nachzufragen. Vielleicht hat man irgendwelche Fristen versäumt und das ist jetzt der aktuellen Kasse oder der vorherigen erst aufgefallen. Oder irgendwelche Nachweise. Man kann mit so wenig Infos so pauschal nicht sagen, woran es liegt. Es kann rechtes sein oder auch jetzt ein Fehler.
Auf jeden Fall: Deine Freundin ist definitiv auch nach Stornierung der Mitgliedschaft versichert, nämliche per Gesetz bei Ihrer alten Krankenkasse. Mit der sollte sie am besteht auch mal sprechen, damit die auch wissen, dass sie deine Freundin weiter versichern müssen.
Und das sie die Karte bei Arztbesuchen usw benutzt hat ist auch kein Problem, die Krankenkasse verrechnen das einfach miteinander.
"Deine Freundin ist definitiv auch nach Stornierung der Mitgliedschaft versichert, nämliche per Gesetz bei Ihrer alten Krankenkasse."
Ja, das steht auch in dem Schreiben. Genau das ist aber das Problem, denn die erforderliche Behandlung wird von der BKK nur zu 50% übernommen, die Knappschaft hatte das bis letztes Jahr noch zu 100% übernommen, aktuell immerhin noch 75%.
Daher der Wirbel um die Sache...
Da es sich offfenbar um die gesetzliche Krankenversicherung handelt, gilt nicht das VVG (Vwrsicherungsvertragsgesetz), sondern es gelten die Vorschriften des SGB V (gesetzliche Krankenversicherung)
eigneltich sollten in dem Brief auch die §§ benannt sein auf denen die Entscheidung beruht ....
ist der Wechsel nicht zustande gekommen, ist man noch bei der alten KV versichert ... die Abwicklung wird dann zwischen den beiden KVen gemacht .. evtl. muss sie noch nachzahlen, wnen die alte KV teurer ist ...
Ob und warum der Wechsel nicht wirksam erfolgt ist, muss sie bei der KV erfragen ....
"...gilt nicht das VVG (Vwrsicherungsvertragsgesetz), sondern es gelten die Vorschriften des SGB V..."
Das ist doch mal 'ne Aussage! Vielen Dank!
Da werde ich doch gleich 'mal recherchieren... 😈
"im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustausches"
Beamte + Technik = Ding DIng DIng
Klingelt da was.
Sicher nur ein Fehler bei der Eingabe, Datenübertragung ect.
Oder ist der Vertrag nun wirklich gekündigt?
Es handelt sich um eine Gesetzliche Krankenkasse ? ich vermute mal das der Wechsel der Krankenversicherung nicht beim Arbeitgeber richtig gemeldet wurde bzw das hier der Arbeitgeber die Beiträge weiter an die alte Versicherung bezahlt hat.
Da ich diesen fall schon mal hatte sind unbedingt die Lohnbescheinigungen zu prüfen WO die Beiträge hingelaufen sind.
Okay, das ist ja mal sehr aufschlussreich! Vielen Dank!
Wer ist denn für die Meldung bei "der Meldestelle (z.B. Arbeitgeber, Agentur für Arbeit, Jobcenter usw.)" zuständig?
Der Versicherungsnehmer, die alte Kasse oder die neue Kasse?