Gilt Erbschaft als Einkommen
Hallo, habe von meiner Mutter geerbt. Gilt das nun als Einkommen zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge/freiwillige Versicherung?
2 Antworten
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Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, GKV
Hallo,
nein, das Erbe ist keine beitragspflichtige Einnahme nach § 240 SGB V.
-> letzter Link
.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2013-12-20_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_01122013.pdf
-> Buchstabe "E"
Die Zinsen o.ä. sind aber anzugeben (ggf. rückwirkend ab Erbschaft).
Gruß
RHW
RHWWW
04.12.2014, 11:56
Danke für den Stern!
Nein, das Erbe wird nur als Vermögen angerechnet. ZB. bei Harz 4 Empfängern.