Wurde das Gutachten BG für MdE absichtlich vom Arzt beschönigt?
Hallo
habe da ein Problem und möchte gerne wissen ob es sich lohnt dagegen vor zu gehen.
Problem ist: Habe im Juni 2014 eine neue Hüfte bekommen auf Grund eines Arbeitswegeunfalls und habe seit dem aufgrund eines Gutachtens durch den Arzt der auch die OP durchgeführt hat ein MdE von 20 %.
Aufgrund andauernten Schmerzen wurde jetzt über einen anderen Arzt ein CT gemacht und man hat festgestellt das man mir 2 große Teile meines Oberschenkelknochens entfernt hat und dadurch das Kurzschaft TEP zu einem Drittel ohne halt im Knochen sitzt, weiterhin sitzt die Gelenkpfanne mit 68 Grad zu steil.
Laut OP Bericht, der mir vorliegt, wurde das im Gutachten und OP Bericht verschwiegen. Aufgrund dieser feststellung muss ich wieder Operiert werden um die Hüfte in Ordnung zu bringen.
Kann bzw. soll ich gegen das damalige Gutachten widerspruch einlegen weil wesentliche Teile verschwiegen wurden die zur Ermittlung des MdE geführt haben.
Gruß Rolf
3 Antworten
Ich sehe das ja so, weil wesentliche Teile im OP Bericht und Gutachten durch den Arzt verschwiegen wurde dürfte die Frist für den Widerspruch ja noch nicht abgelaufen sein, oder sehe ich das falsch.
Es besteht zumindest für mich der Verdacht das man absichtlich das ganze verschwiegen hat.
Wenn die Frist für den Widerspruch nicht eingehalten wurde,ist sie leider abgelaufen. Sollte das Ansinnen sein,eine Erwerbsminderungsrente oä. herbeizuführen,empfehle ich das Forum der DRV -Ihre Vorsorge-,um dort das Problem erneut zu schildern.
Hier beraten Rentenexperten annonym und kostenlos alle Fragen rund um das Thema Erwerbsminderung , Gutachten etc.
Hallo,
auf jeden Fall, kannst du ein Verschlimmerungsantrag stellen. Mit der
Begründung, das du und auch die BG durch das GA getäuscht worden ist. Dein Problem bei der Sache ist, das die BG nach einer erneuten OP sagen kann, es wäre durch die OP eine Verbesserung eingetreten und versucht die MdE runterzuschrauben. Außerdem kannst du durch einen Anwalt ( VdK ) klären lassen ob bei der OP gepfuscht worden ist und ob dir ein Schmerzengeld zusteht. ( andauernde Schmerzen neue OP )
Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg
Dieter 273
Hallo Rolf,
sollte die Frist für einen rechtwirksamen Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid bereits verstrichen sein,stellst Du einfach einen neuen Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung unter Hinweis auf die entsprechenden Feststellungen.