Honorarsatz pro Stunde für Diplom-Psychologen? Scheinselbstständigkeit?
Hallo!Ich möchte einer 6-Std. Tätigkeit pro Woche als Psychologin(Diplom) in einer Kinder- und Jugendpsychologischen Einrichtung nachgehen. Ich wäre insofern weisungsgebunden, dass ich an bestimmten Tagen zu einer bestimmten Zeit den Kindern/Jugendlichen zur Verfügung stehen muss.Welchen Stundensatz (Honorar) kann ich verlangen (inkl. Steuern, Krankenversicherung etc. gerechnet? (Info: bereits einjähriges Praktikum in einer KiJu-Psychotherapie Ambulanz absolviert)2. Besteht bereits Gefahr der Scheinselbstständigkeit aufgrund der zeitlichen und örtlichen Weisungsgebundenheit?Habe bisher nur im Angestelltenverhältnis gearbeitet und kenne mich daher auf diesem Gebit nun nicht aus.Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!
4 Antworten
Wenn diese Einrichtung dein einziger "Arbeitgeber" ist, besteht der Verdacht einer Scheinselbständigkeit. Wenn du jedoch beispielsweise für mehrere Einrichtungen auf selbständiger Basis tätig und nicht nur von dieser einen Einrichtung finanziell abhängung und noch dazu weisungsgebunden wärest, wäre der Sachverhalt ein anderer.
Das Stundenhonorar für Dipl.-Psychologen ist mir nicht bekannt. Hast du schon einmal versucht, bei Google etwas herauszufinden?
Über Google versuche ich immer zuerst alles irgendwie Sinnvolle herauszufinden, aber nichts gefunden. Da in Deutschland "Gehalt" ein Tabuthema ist, ist es sehr schwierig bzgl Honorar etwas dazu zu finden. Aber Danke für die Antwort! Die Gefahr auf Scheinselbstständigkeit war mir zu riskant, daher hat sich der AG nun auf ein Angestelltenverhältnis eingelassen :-)
Die Einrichtung leitet die Kinder an dich weiter?
Die Kinder sind dort "stationär", dementsprechend werden sie mir zugeteilt.
Besorge Dir zur Orientierung mal die Kostensätze, die das örtliche Jugendamt den Trägern erstattet.
In Berlin wären das z.B. für KiJuPT ca. 65 Euro.
Dann würde ich so rechnen, dass bei Selbständigkeit davon ca. 70 Prozent an den Auftragnehmer gehen sollten.
Das ist schon mager genug, wenn man die 85 Euro sieht, die Dir beim Betrieb einer Praxis gezahlt würden.
Ob da Scheinselbständigkeit besteht, ist knifflig. Wenn Du selbst es nicht in eine bestimmte Richtung steuern, sondern einfach nur sicher wissen möchtest, stelle eine Anfrage an die DRV. Die erteilt dann einen verbindlichen Bescheid.
Das mit der Zeit ist ja aus den Gegebenheiten kein Anlass um von einer Scheinselbständigkeit auszugehen. Du kannst ja da nicht nachts od. Am Samstag mit den Kindern arbeiten.
Es wäre dann eine Freiberufliche Tätigkeit (glaube Psychologen fallen da auch rein). Du musst dich demnach selbst versichern. Gibt es für deine Berufsgruppe keine Honorartabellen oder so, wie bei Anwälten zB. ?
Tatsächlich wird teilweise erwartet, dass ich auch an Wochenenden mit den Kindern arbeite bzw. Ausflüge mache oder als Mediator zu Elternbesuchen mitfahre.
Honorartabellen gibt es in dieser Form wie für Anwälte oder Ärzte nicht, außer man wird nach Tarif eingeordnet. Es gibt so etwas wie ein "Richtmaß" (z.B. Marburger Tabelle oder TVöD E 13 bei Psychologen; bei Psychotherapeiten dann TVöD E 14), nach dem sich AG eigentlich bei der Vergütung richten sollten, allerdings wird man hierbei - wie so oft auch in anderen Bereichen - in eine möglichst geringe Einstufungskategorie gesteckt.