Kann das Sozialamt den Enkel zur Kasse beten?
Das Sozialamt hat sich jetzt bei meiner Mutter gemeldet weil meine Oma im Heim ist und die muss alles offen legen. Wird aber wahrscheiblich nicht zahlen müssen. Sie muss aber auch angaben über die im Haus lebenden machen. Heißt mich (Enkelsohn der im Heim lebenden). Kann das Sozialamt mich zur Kasse beten also das ich für meine Oma zahlen Muss?
5 Antworten
Ein Enkel muss für die Großeltern keine Heimkosten zahlen,selbst wenn sie finanziell in der Lage dazu wären !
Sollte das Sozialamt irgend etwas fordern,dann sofort schriftlich Widerspruch einlegen und wenn nötig kostenlos vor dem zuständigen Sozialgericht klagen.
Nein. Hintergrund der Frage ist, ob Du ein eigenes Einkommen hast. Da müsstest Du naturgemäß was an Deine Mutter abgeben, denn Du wohnst ja daheim, bekommst zu essen, Wäsche gemacht etc.
Mit Deinem Geld hat Deine Ma aber ein größeres Einkommen und könnte wieder für die Omi zur Kasse gebeten werden.
Beten tun die nicht, eher bitten.
Verwandte erster Ordnung können definitiv zur Zahlung herangezogen werden.
An Enkel wird auch gerne herangetreten.. rechtlich ist das aber wohl nicht zulässig. Guck mal hier:
http://www.magazin66.de/2011/02/enkelunterhalt/
Also notfalls sofort schriftlich widersprechen, ggf. auch mit Anwalt.
Da steht nein.
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Unterhaltspflicht-424.html
"Nicht unterhaltspflichtig im Sinne der Sozialhilfe sind die folgenden Verwandten:
...
Enkel für ihre Großeltern,"
Nicht direkt. Dein Geld bleibt bei Dir.
Aber falls Du etwas erben solltest (von Deiner Mutter) dann:
"Das Gesetz sieht nach den Kindern die Unterhaltspflicht bei den Kindeskindern der Blutslinie. Sozialämter lassen dafür einen sogenannten Titel auf das Kind eintragen.
Das bedeutet, dass die ausstehenden Zahlungen nicht einfach verfallen, sondern bis zu 30 Jahre später eingefordert werden können. Stirbt das Kind, kann sein Rechtsnachfolger das Vermögen also nur mit Titel erhalten oder andernfalls das Erbe ausschlagen."
Gruß Dietmar