Muss man in der Warteschlange auf der Post Menschen mit Schwerbehindertenausweis vorlassen?
Hallo, wenn man auf der Post 10 Minuten in der Warteschlange steht kommt von ganz hinten ein Mensch mit gezücktem Schwerbehindertenausweis nach vorne gelaufen und stellt sich wie selbstverständlich an die erste Stelle. Ist das in Ordnung, muss man solche vorlassen?
15 Antworten
Der Schwerbehindertenausweis gibt kein Recht sich "vorzudrängeln".
Der Grund für den Ausweis könnte z.B. eine Krebserkrankung oder eine Armaputation etc. sein. Also keine Gründe sich voranzustellen.
Sollte aber die Person echte Gründe wie Hinfälligkeit, Gehhilfen oder sonstige Probleme haben sich anzustellen sollte man auch ohne Ausweis helfen.
...und damit verliert der gesellschaftliche Konsens jemandem den Vortritt zu gewähren an Wirksamkeit. Ich bin selbst seit Jahrzehnten Besitzer eines gestreiften Papieres und kenne einige mit grün und gestreift.
In aller Regel winkt man nur mit dem Papier wenn es einen realen Grund gibt und nicht weil man das Papier hat. Wenn es aber einen realen Grund gibt brauche ich kein Papier......dann hilft bei (geringem Missbrauch) der gesellschaftliche Konsens.
Es kommt ja darauf an, was für eine Behinderung derjenige hat.
Ein Recht darauf gibt es nicht. Aber wenn ich sehen würde, dass die Person sich schlecht bewegen kann, wäre es für mich selbstverständich, sie vorzulassen.
Aber wenn er "nach vorne gelaufen" kommt, kann es ja so schlimm nicht sein.
Ich bin selbst schwerbehindert und das zu 100 %. Niemals käme ich auf die Idee, mich irgendwo vorzudrängeln. Und das nicht, weil ich nicht das notwendige Selbstbewußtsein habe, sondern weil ich es einfach unangebracht finde.Andere warten auch.
Allerdings hat es auch schon Situationen gegeben, wo ich für die Hilfe anderer sehr dankbar war.
Man selbst muss nicht, aber das Personal kann selbst entscheiden ob die Person eingeschoben wird
Hallo dasistnett,
Sie schreiben:
Muss man in der Warteschlange auf der Post Menschen mit Schwerbehindertenausweis vorlassen?Hallo, wenn man auf der Post 10 Minuten in der Warteschlange steht kommt von ganz hinten ein Mensch mit gezücktem Schwerbehindertenausweis nach vorne gelaufen und stellt sich wie selbstverständlich an die erste Stelle. Ist das in Ordnung, muss man solche vorlassen?
Antwort:
Müßen muß man nicht, aber wenn man bemerkt, daß jemand behindert ist, dann sollte man beiseite treten und diesem Menschen ganz einfach den Vortritt lassen!
"Rücksichtnahme hat noch Keinem geschadet!"Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Auch mit Krebserkrankungen kann man äußerst geschwächt oder sonstwie geplagt sein, ohne dass jemand es einem ansieht. Mit Amputation kann man evtl. wenig Kondition und wenig Kraft zum Stehen haben. Egal was, ohne ein gewisses Maß an "Hinfälligkeit" gibt es keinen Schwerbehindertenausweis. Und wenn jemand diese Lage "ausnutzt" - was ist dagegen zu sagen? Er ist auf jeden Fall nicht so fit wie der Durchschnitt.