Kann der Kindsvater eine Gesundschreibung verlangen?

5 Antworten

die frau deines ex hat überhaupt nichts zu verlangen, sie hat sich aus der sache rauszuhalten.

hol dein kind einfach zum umgang ab und wenn sie sich einmischt, gehst du nächsten tag zum gericht und beantragst ordnungsgeld und gegen die dame über deinen anwalt eine unterlassungserklärung. sie hat als  außenstehende dritte weder mtispracherecht noch irgendwas zu fordern. sie darf maximal den mund halten, sie ist einfach nur die neue des ex.

sollte das nicht funktionieren, wäre mediation angebracht und die überlegung ob du deinen sohn zu dir holst.

Menuett  16.12.2016, 13:08

Wie soll sie denn ein Ordnungsgeld gegen die Stiefmutter beantragen?

Der Vater darf sie beauftragen, das für sie zu regeln.

scharrvogel  16.12.2016, 22:51
@Menuett

nicht gegen die neue des ex, sondern gegen den kv, da er umgang boykottiert. mit der next muss sie überhaupt kein wort wechseln, da sie die regelungen nichts angeht. die regelungen treffen die eltern. wenn er dazu nicht fähig ist, dann muss eben ein umgangspfleger installiert werden, der die kinder dort abholt und bringt.

Ich gehe davon aus, dass sie nicht das Sorgerecht hat. Daher kann sie dir nix vorschreiben.

Lord2k14  16.12.2016, 11:11

Egal. Sie kann dir den Umgang nicht verbieten. Und wenn es so vereinbart ist, er auch nicht. Also hol deinen Sohn

Carmofska 
Beitragsersteller
 16.12.2016, 11:19
@Lord2k14

Ich traus den beiden zu das sie ihn mir nicht rausgeben. Bin bei den beiden ständiger Schikane ausgesetzt, inklusive dessen das ich beim Abholen des kleine auf der Straßen angeschriehen werde und sie versuchen mir vorzuschreiben wie ich mit meinem Sohn umgehen soll und wie ich den Tag mit ihm gestalten darf. Der letzte Hammer ist jetzt, das sie sagen, sie glauben mir nix mehr, sie wollen alles schriftlich haben ( kam nach der Bitte von mir um eine Kopie der meldebescheinigung meines Sohnes fürs Amt, sie möchten bitte eine Brief bekommen das ich die Unterlagen wirklich brauche ). 

Menuett  16.12.2016, 13:06
@Carmofska

ährend des Umgangsrecht hat der Umgangselternteil die Alltagsobsorge.

Du alleine bestimmst, wo sich das Kind aufhält, was es isst, was es trinkt, wo, wie lange und wann das Kind schläft, was es spielt,  mit wem es Kontakt hat usw.

§ 1687 Bürgerliches Gesetzbuch
Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,

nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in
Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.

Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in
der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer
abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.

§ 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4
einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes
erforderlich ist.

§ 1687a Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend.

Menuett  16.12.2016, 13:09
@Carmofska

Du kannst Dir beim Amt eine eigene Meldebescheinigung besorgen, die müssen dir da keine Kopie geben. Die wäre eh nicht mehr gültig.

Lord2k14  16.12.2016, 11:21

Das ist ärgerlich. Aber hier können wir dir nicht helfen.
Nimm dir einen Anwalt und Klage! Eine andere Möglichkeit bleibt dir nicht.

Carmofska 
Beitragsersteller
 16.12.2016, 11:26
@Lord2k14

Ja ich weiß das ihr mir nicht richtig helfen könnt, mir gings mehr darum, ob hier schon jemand Erfahrung mit dem Thema hat. Den vor Weihnachten passiert da nix mehr beim Gericht. Wenn Sie mir den kleinen vorenthalten droht ihnen erstmal Ordnungsgeld, aber das dauert halt alles immer und ich hab Angst das das mit Weihnachten dann nix wird. Eigentlich war ausgemacht das mein Sohn vom 24. auf 25. bei mir ist. 

Lord2k14  16.12.2016, 11:28

Ja, wie gesagt. Kann dir das voll nachempfinden. Nur wenn sie ihn nicht "rausrücken" kannst du nicht mehr tun. Hoffe für dich, dass es klappt.

Carmofska 
Beitragsersteller
 16.12.2016, 11:41
@Lord2k14

Ich hoffs auch... danke für deinen Zuspruch 

Carmofska 
Beitragsersteller
 16.12.2016, 11:10

Sie kommt dann mit dem Argument das sie das in seinem Auftrag macht. Und er ist ihr absolut hörig. 

lol, die können gar nichts verlangen, dazu haben die gar kein Recht.

Ich würde da auflaufen und den Sohn abholen.

Rechtlich gesehen hast Du ein Umgangsrecht gegen das die Stiefmutter verstößt.

Du hast das Sorgerecht für das Kind - es ist also davon auszugehen, dass du deiner Sorgepflicht nachkommst und dem Kind in keinem Fall schaden möchtest... Auch kranke bzw. krankgeschriebene Eltern können (bzw. müssen) ihr Kind betreuen...

Du bist diesbezüglich Niemandem  über deinen Gesundheitszustand Rechenschaft pflichtig - und schon gar nicht der nicht sorgeberechtigten Frau des Kindsvaters....

Diese Frau hat gar nichts zu verlangen.

Und wenn sie dir den Sohn nicht rausgibt, bitte doch die Polizei dich zu begleiten.

scharrvogel  16.12.2016, 11:39

die können ihr nicht helfen. um den beschluss  zu vollstrecken muss ein gerichtsvollzieher dazugerufen werden.