Private Krankenversicherung, Vorteile gegenüber GKV?

10 Antworten

Wenn man das Geld (die Beitragsersparnis) tatsächlich dann spart, kann das sich lohnen. Ansonstens ist es eine Milchmädchenrechnung.

Voraussetzung ist, dass man weiß, dass später jeder Familienzuwachs extra zu zahlen ist, und dass trotz Altersrückstellung die Beiträge von der zu erwartenden Rente zu leisten sein muss.

Wenn Du es Dir leisten kannst, gehe in PKV. Allerdings solltest Du bereits bei Vertragsabschluss ans Alter denken. Die meisten Versicherer bieten bereits zu Anfang an einen höheren Beitrag zu zahlen damit die Beiträge mit zunehmendem Alter nicht in schwindelnde Höhen steigen.

Auch ist zu Bedenken dass, wenn Du eine Familie gründen willst, jedes Familienmitglied gesondert berechnet wird.

Elli113  27.04.2020, 20:15

Und warum sollte man in die PKV wechseln? Macht halt für normale Angestellte echt null Sinn.

Die PKV lohnt sich wirklich nur für Beamte.

Artus01  27.04.2020, 21:06
@Elli113

Wenn der Fragesteller als Angestellter zwischen GKV und PKV entscheiden kann, ist er vom Einkommen her jenseits von Gut und Böse.

Deine Argumente die Du unten in Deiner Antwort geschrieben hast stimmen nur zum Teil. Die Leistungen der PKV sind eindeutig besser als in der Gesetzlichen. Das fängt schon mit den schnelleren Terminen bei Fachärzten an. Beispiel dafür, selbst erlebt, Termin beim Neurologen. Die Dame erzählte erst was von mindestens 6 Wochen. Auf die Bemerkung dass ich privat komme, wurde dann nochmal nachgeschaut. Siehe da, direkt am Freitag war noch ein Termin frei. Ich war am Dienstag da. Gleiches gilt für alle Fachärzte die ich bisher besucht hatte, mit Ausnahme meines Diabetologen, da habe ich in der Tat fast 4 Wochen warten müssen. Überhaupt einen neuen Arzt zu finden wenn es auf das Jahresende zugeht ist für gesetzlich versicherte kaum möglich. Der Private wird immer genommen, die Abrechnungen für ihn fallen nicht unter die Budgetierung. Gleiches gilt für Rezepte die ausgestellt werden, die Gesetzlichen sitzen ihm nicht im Nacken.

Davon wie es in Krankenhäusern so zugeht mal gar nicht zu reden. So ein Zweibettzimmer hat was, zumal man es meist ohnehin für sich alleine hat. Das gesamte Klima auf der Station ist mit den "Normalstationen" nicht zu vergleichen. Da kommt zum Beispiel niemand auch nur auf den Gedanken Dich um 6 Uhr aus dem Bett zu werfen, weil das Bett gemacht werden muss uns das Zimmer geputzt und und und. Ich spreche da aus eigener Erfahrung bei 4 Krankenhausaufenthalten in den letzten zwei Jahren, einmal davon über 6 Wochen.

Elli113  28.04.2020, 07:39
@Artus01

Meine Erfahrungen sind da halt andere als deine. Wie gesagt, nach einem Umzug habe ich einen neuen Frauenarzt gebraucht und zwar dringend, weil schwanger. Ich habe einmal bei ALLEN ca. 15 Praxen im Umkreis angerufen und erst als ich von vorne angefangen habe, hat sich einer erbarmt.

Gleiches gilt für Kinderarzt. Den kannst du nie mehr wechseln, weil kein anderer dich aufnimmt, egal ob privat oder nicht.

Meine Mutter (auch privat) musste über 6 Monate auf einen Termin beim Augenarzt warten.

Zu Krankenhäusern kann ich weiter nichts sagen.

Aber das mit den schnellen Terminen und tollen Arztwechsel-Möglichkeiten kann ich NICHT bestätigen.

Elli113  29.04.2020, 09:42
@Artus01
Wenn der Fragesteller als Angestellter zwischen GKV und PKV entscheiden kann, ist er vom Einkommen her jenseits von Gut und Böse.

Das mag ja momentan so sein, aber was ist bei Kurzarbeit, Elternzeit, Teilzeit, Krankengeldbezug, Frührente? Die Beiträge für die PKV bleiben gleich, auch ohne tolles Einkommen. Und: wenn du über 55 bist und arbeitslos wirst, musst du in der PKV bleiben, die gesetzliche nimmt dich dann nicht mehr.

Deswegen bleibe ich dabei: PKV lohnt sich grundsätzlich nur für Beamte, weil die Beihilfe einen Teil der Kosten trägt (nämlich zwischen 50-70%, bei beihilfeberechtigten Kindern sogar 80%).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

die Beiträge in der PKV sind unabhängig von der Einnahmehöhe - bei hohen Einnahmen ein Vorteil. Aber gerade in der aktuellen Lage spüren viele, dass es ein großer Vorteil in der GKV ist, wenn die Krankenversicherungsbeiträge bei sinkenden Einnahmen (z.B. wegen Kurzarbeit) auch sinken.

Der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung/Vergrößerung einer Familie (auch Stiefkinder)" und "Verringerung der Einnahmen".

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub/Sabbatjahr, stundenweise Arbeit nach längerer Arbeitsunfähigkeit, Bezug von Krankentagegeld, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrente, Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge grds. in unveränderter Höhe weiterzuzahlen (der Arbeitgeberzuschuss verringert sich aber) .

Es sind zusätzliche Beiträge für Kinder (bei Heirat oft mehrere Stiefkinder) oder den nichtberufstätigen Ehegatten (pro Kopf!) zu zahlen.

Die Beiträge für einen evtl. nicht berufstätigen Ehegatten (ohne Alg-Bezug) werden in der GKV grds. nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz).

Für Kinder sind pro Kopf Beiträge zu zahlen. Die Leistungen für die Kinder sind dann oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen von Betroffenen vermerkt:

https://www.rehakids.de/forum21.html

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home.action

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie, z.B. bei Burnout (Sitzungsanzahl und Erstattungshöhe)

• kieferorthopädische Behandlung (=Zahnspange)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe ("ortsübliche Höhe" führt schnell zu Differenzen zwischen Privatversicherung und Leistungserbringer)

• für Arbeitnehmer Krankentagegeld: Wenn dieselbe Krankheit wiederholt auftritt, braucht der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Wenn das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gezahlt wird, entsteht ggf. eine längere finanzielle Lücke (maximal 42 Tage ohne irgendeine Zahlung).

Man kann "PKV-Experten" auch eine Testfrage stellen: "Brauche ich als Arbeitnehmer eine Absicherung für Kur/Reha?" Wenn die Antwort lautet, dass das nicht erforderlich ist, da die Rentenversicherung für Arbeitnehmer die Kosten trägt, ist das nur die halbe Antwort. Als Rentner (auch Frührentner) besteht später dann keine Absicherung mehr. Die spätere PKV-Absicherung für Reha wird dann unmöglich bzw. (fast) unbezahlbar sein.

In der PKV werden Leistungen erstattet, wenn das sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Was das "Maß des Notwendigen" ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

https://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr zu einem anderen Unternehmen wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen (104) Krankenkassen verpflichtet, einen ohne Wenn und Aber aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:

https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung_aid_52165.html

https://www.bundderversicherten.de/publikationen/broschueren

http://www.pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Wenn die PKV günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte von der Ersparnis. Wenn die PKV (früher oder später) teurer als die GKV ist, trägt man als Versicherter die Mehrkosten allein (Arbeitgeber oder Rentenversicherung beteiligen sich daran nicht): § 257 SGB V und § 106 SGB VI. Aktuell (2020) beträgt der Zuschuss des Arbeitgebers 50% des Beitrages, aber maximal 367,97 Euro zur Kranken- und 71,48 Euro zur Pflegeversicherung.

Auch im Steuerrecht gibt es eine Besonderheit: Wenn man niedrigere Beiträge für die Grundabsicherung zahlt, kann man steuerlich weniger absetzen. Das Finanzamt spart mit. Bei späteren höheren Beiträgen wird vom Finanzamt aber nur der dann von der PKV bestätigte Grundbeitrag akzeptiert.

Die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag sind immer für jede Person zu 100% korrekt anzugeben: Gab es in den letzten Jahren irgendwann Rückenbeschwerden? Gab es Knieeinschränkungen? Oder Kopfschmerzen? Oder eine Erkältung mit Husten? Nicht angegebene Erkrankungen können auch nach Jahren zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

https://www.test.de/Versicherungsantrag-Mit-Gesundheitsfragen-optimal-umgehen-4648167-0/

Die sehr wenigen aktuell vorhandenen Möglichkeiten, aus der PKV zurück in die GKV zu wechseln, können jederzeit (in 1 Jahr, in 5 oder 10 Jahren) durch Gesetz eingeschränkt bzw. abgeschafft werden. Keine Privatversicherung oder Vertriebler wird einem diese Rückkehrmöglichkeiten für die Zukunft schriftlich geben können.

Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den gezahlten Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen!

Die Entscheidung GKV oder PKV hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden. Ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute oder Kaufleute für Versicherungen und Finanzen -> schriftliches Beratungsprotokoll mit allen wesentlichen Punkten) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte -> schriftliche, verbindliche Beratung nach § 14 SGB I) sind sinnvoll. Alle Punkte, die für die Entscheidung wesentlich sind, gehören ins Beratungsprotokoll bzw. die schriftliche Beratung.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kann man nur individuell beurteilen, denn es hängt von verschiedenen Kriterien ab:

  • Alter
  • Familienplanung
  • Gesundheitszustand
  • Altersabsicherung

Lass dich von einem erfahrenen Versichertenmakler beraten, bevor du dich entscheidest.

Viele Vorteile, die du in der PKV gegenüber der GKV hinsichtlich der Versorgung hast, kannst du über Zusatztarife abdecken, ohne dich privat versichern zu müssen.

Als größten Vorteil der GKV gegenüber der PKV sehe ich

  • die Beitragszahlung entsprechend dem Einkommen (gedeckelt durch die BBG)
  • die kostenlose Familienversicherung
  • das Sachleistungsprinzip