Kann man sich als Eigentümer einer GMBH (UG) selbst "anstellen"?
Hallo, bin Eigentümer und Geschäftsführer einer UG. Da der Gewinn sehr klein ist, möchte ich gerne weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, und zwar nicht als Selbständiger mit dem entsprechenden Tarif , sondern als sozialversicherungspflichtiger Angestellter? Ist sowas möglich? LG Claudia Stein
5 Antworten
Hallo Claudia,
in der Sozialversicherung gilt man nur als Arbeitnehmer, wenn man weisungsgebunden ist (§ 7 SGB IV). Wenn man mindestens 50% einer Firma besitzt, kann man jede Anweisung anderer Personen "boykottieren". Man gilt dann als Selbständige.
Der Mindestbeitrag liegt bei 323 Euro.
Es gibt aber Ausnahmen:
Künstler -> Künstlersozialkasse
Landwirte (inkl. Forstwirtschaft, Fischzucht, Imkerei ....)
Existenzgründer mit staatlicher Förderung
Selbständige mit niedrigen Einnahmen: hier werden ausnahmsweise auch das Vermögen und die Einnahmen des Partners (auch wenn unverheiratet) geprüft.
In den letzten beiden Fällen liegen die Mindestbeiträge bei 215 Euro.
Man sollte sich auf jeden Fall mit dem Thema Krankengeld beschäftigen. Welche Einnahmen bestehen bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit?
Im Steuerrecht kann es ggf. andere Regelungen geben (da kenne ich mich nicht aus).
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Wenn Du alle Anteile einer Kapitalgesellschaft hältst, bis Du steuerrechtlich Arbeitnehmer, aber nicht im Sinne der Sozialversicherung. Das liegt daran, dass Du als Alleinengesellschafter sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberfunktion hast. Diese Auskunft wird Dir sicher auch der Sozialversicherungsträger geben, wenn Du eine Auskunft beantragst. Deswegen biist Du auch nicht pflichtversichert in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Bei einer GmbH sind alle "nur" Angestellte, da es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt. Du bleibst also weiter gesetzlich krankenversichert.
da die GmbH selbst eine eigene Person ist, deren Geschäftsführer nichts anderes als auch nur ein "normaler" Angestellter ist, kannst du das durchaus machen.
Ich kann die anderen Antworten leider nicht stützen.
BIst Du einziger Geschäftsführer?
In der Praxis wird nämlich geschaut welche weisungsgebundenheit vorliegt und wie hoch die Beteiligung an der GmbH ist. Wenn deine Beteiligung kleiner ~50% ist kann eine pflichtversicherung greifen.
Bei +50% liegt i.d.R. Versicherungsfreiheit vor.
Richtig Claudia, keine Chance. Allerdings ist mithilfe eines Antrages auf Beitragsentlastung der Beitrag in der freiwilligen KV recht günstig. (218,46€ inkl. PV).
Vorrausetzung, kein Vermögen +10.000€ und monatliches Steuerbrutto kleiner als 1277,50€.
Danke für die Antworten. Bin alleiniger Eigentümer. Ist übrigens eine UG (Minni-GMBH). Also keine Chance? LG Claudia