Keine Krankenversicherung und jetzt neuer Job
Hallo,
ich bin seit ungefähr Dezember 2010 arbeitslos und habe seit dem Ende meiner damaligen Beschäftigung auch keine Krankenversicherung mehr (ich war in der Zeit auch nicht beim Arzt und habe keinerlei Hilfe gebraucht von ärztlicher Seite). Ich war allerdings nicht beim Arbeitsamt gemeldet und habe demzufolge kein Geld vom Staat oder sonst irgendwem bekommen in der Zeit.
Jetzt werde ich ab dem 08.10.12 einen neuen Job (allerdings nur in Teilzeit) anfangen und muss mich dann natürlich auch krankenversichern. Wie ist das denn jetzt? Muss mich jede Krankenkasse nehmen, muss ich der Krankenkasse dann irgendwelche Kosten nachzahlen??? Klärt mich mal bitte auf!!!
Und tut mir einen Gefallen: einfach nur auf meine Frage(n) eingehen und nicht irgendwelche abfälligen Kommentare über meine Situation oder mein Verhalten oder Sonstiges - denn keiner von uns ist perfekt und dass ich meine Fehler eingesehen und sie jetzt ändern möchte, ist doch schonmal ein erster Schritt :-)
8 Antworten
Muss mich jede Krankenkasse nehmen,
Nein. Im Gegenteil darf Dich keine Kasse aufnehmen außer der letzten - bei der Du übrigens immer noch versichert bist. Denn infolge der KV-Pflicht ist keine Versicherung unmöglich. Du bleibst daher bei der vorigen Versicherung, der Du auch seit Ende 2010 die Beiträge schuldest. Das weiß die damalige Kasse nur nicht, weil sie nicht wissen kann, dass Du keiner anderen KK beigetreten bist.
muss ich der Krankenkasse dann irgendwelche Kosten nachzahlen???
Ja. Wenigstens € 160.--/mtl. (KV und PflegeV) zzgl. 5% Säumniszuschlag. Keine andere Kasse kann Dich ohne Versicherungsnachweis (bzw. Kündigungsbestätigung der abgebenden Kasse) aufnehmen. Du musst also zwingend unverzüglich Deine alte Kasse kontaktieren und beraten lassen, wie Du die zwischenzeitlich aufgelaufenen Beitragsrückstände zahlen willst.
Das Wichtigste zuerst: Du musst nix nachzahlen - wofür auch? Du hast ja keine Leistung in Anspruch genommen bzw. nehmen können. (Weiss ich aus eigener Erfahrung)
Jede gesetzliche Krankenkasse muss Dich aufnehmen, wenn Du eine versicherungspflichtige Beschäftigung beginnst. Beim neuen Arbeitgeber (bei Arbeitsbeginn) sagen, dass Du keine Krankenversicherung hast - Du kannst Dir dann eine gesetzliche z.B. AOK, TK etc. aussuchen und der Arbeitgeber regelt alles übrige für Dich.
Ja, nachdem ich nochmal aktuell recherchiert habe, ist meine Antwort so nicht richtig. Ich hatte den Fall vor 10 Jahren, da sah die Welt noch anders aus. Trotzdem dem Fragesteller alles Gute.
Gilt natürlich nur für den Fall, dass Du vorher nicht selbständig oder privat versichert warst.
Die Schulden für die vergangenen Jahre (seit 2007) häufen sich an und verfolgen dich auch in Zukunft. Deine EV hilft dir nur vorrübergehend Pfändungen abzuwehren. Nach Ablauf von max. 3 Jahren stehen die Gläubiger wieder da...
Du kannst meines Erachtens nur durch ein Insolvenzverfahren deine Altschulden loswerden. Suche dir einen Job als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und suche dir einen Anwalt der dich zu deiner Insolvenz berät.
Auch die zurückliegenden Kassenbeiträge rutschen dann mit in die Insolvenz. Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer muss dich auch die letzte Kasse bei der du warst versichern, ohne Wenn und Aber. Während der Insolvenz wird ein Insolvenzverwalter jeden pfändbaren Teil deines Einkommens nach einer vorher errechneten Quote an deine Schuldner auskehren nachdem er seine Pfründe abgezogen hat. Verläuft alles nach Plan und stimmt das Gericht nach Ablauf der Wohlverhaltensphase deinem Antrag zu kannst du eine Restschuldbefreiung erreichen und bist ein freier Mensch. Private Absicherung kommt nicht infrage wegen deiner EV. Diese stellt ein sog. Hartes Merkmal dar und das tut sich keine Private mehr an.
Du kannst die Krankenkasse selbst auswählen. Es müsst Dich jede nehmen...
Bei Beginn Deiner neuen Tätigkeit musst Du dem Arbeitgeber melden, an welche Krankenkasse er die Beiträge zahlen soll. Sonst würde er sie an die AOK senden.
Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gilt, wirst Du höchstwahrscheinlich für die zurückliegende (nicht versicherte) Zeit alle Beiträge nachzahlen müssen (auch wenn Du keine Leistungen beansprucht hast...)
Die Krankenkassen bieten für solche Fälle meist eine Ratenzahlung an....
Du kannst die Krankenkasse selbst auswählen. Es müsst Dich jede nehmen..
Nein. Es kann sie keine aufnehmen außer der, bei der sie zuletzt versichert war (und ist).
Wenn du privat versichert warst muß du alles nachzahlen. Wenn du mehr als 400 Euro verdienst gehe zu einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl hin und melde dich an.
Wenn du privat versichert warst muß du alles nachzahlen
Bei GKV genauso. Kein Unterschied.
Völlig falsch. Infolge KV-Pflicht fehlen die Beiträge für die Zeiten ab Ende 2010, die der alten Kasse zustehen - bei der sie noch immer versichert ist (das nämlich ist die Folge der KV Pflichtversicherung).
Falsch. Nur bei vorliegender Versicherungsbestätigung, die wiederum nur nach Kündigung ohne Beitragsrückstäbnde ausgestellt wird.