Zum Zahnarzt ohne Krankenversicherung?
Hey, folgender Sachverhalt ist momentan bei mir und ich hoffe hier ein wenig Hilfe zu finden und zwar: Ich war letztes Jahr für 3 Monate arbeitslos da ich aber Einkünfte aus diversen Quellen(Wetten z.b) hatte wurde mir anfangs die Leistungen nicht gestattet und somit auch keine Krankenversicherung,die Krankenversicherung sagte dann zu mir ich solle knapp 3000€ nachzahlen,bis dahin sei meine Krankenversicherung am "ruhen",da ich aber immer noch im Streit mit meiner Krankenkasse bin aber mittlerweile Zahnschmerzen habe,würde ich einmal gerne wissen wie ich da jetzt am klügsten vorgehen soll?
Muss ich dann die komplette Zahnarzt Rechnung alleine Zahlen?
Werde ich überhaupt behandeln?
LG :)
4 Antworten
Wenn du Schmerzen hast, kannst du dir von deiner Krankenkasse einne Behandlungsschein ausstellen lassen. Anhand dessen darf dein Zahnarzt dich bei Schmerzen, aber nur dann behandeln.
Wenn du deine Einküfte offen legen würdest und dich rechtzeitig mit deiner Krankenkasse in Verbinudung gesetzt hättest, läge der Monatsbeitrag vlt, bei nur ca. 200,-- Euro/ Monat.
Behandeln müssen sie dich. Kann sein das du eine Rechnung bekommst, aber es gibt auch sowas wie Härtefälle . Da zahlt es die Sozialkasse.
die zahlt eben nicht, weil FS offensichtlich nicht bedürftig ist und sich selbst versichern kann
Tja, wenn du keine Krankenversicherten Karte deiner Krankenkasse hast, wirst du eine private Rechnung bekommen... und dann kommen zu deinen 3000€ Schulden bei der KK schnell nochmal ein paar hunderter dazu ... und wenn da was ersetzt werden muss, bist du schnell gehoben 4-stellig
Krankenkassenbeiträge zahlen und versichert sein oder Privatabrechnung
in D gibt es Übrigens eine Krankenversicherungspflicht (!)
Schon, aber es durchaus möglich aus dieser zu fallen.
*seufz*
Immer wieder dieses Märchen.
Nein. Man kann halt die Beiträge sich weigern zu zahlen, dann laufen eben Schulden in 4- bis 5-stelliger Höhe auf. Aber die pflicht wird man dadurch nicht los, und die Versicherung auch nicht.
Kein Job, kein Einkommen, keine Sozial- oder Transferleitungen und du bist bei der KK schneller raus, als du Krankenversicherungspflicht sagen kannst.
Nein. Die KK kann dir aufgrund Beitragsrückständen gar nicht kündigen, aber dein Leistungsanspruch ruht bis zur Bezahlugn deiner Schulden.
du bist bei der KK schneller raus, als du Krankenversicherungspflicht sagen kannst.
Nein, ist man nicht. Man bleibt immer dort Mitglied. Baut eben Beitragsschulden auf und hat Versicherungsschutz nur für Notfälle.
Schon, aber es durchaus möglich aus dieser zu fallen.
Kein Job, kein Einkommen, keine Sozial- oder Transferleitungen und du bist bei der KK schneller raus, als du Krankenversicherungspflicht sagen kannst.