Kennt sich jemand mit den Tarifen der AXA-Krankenversicherung aus Pflegekrankenversichrung : Tarif ESP - Vertragsgrundlage : 405 u.482?
Hallo , ich habe 1996 für meine Frau u.a. eine Pflegekrankenversicherung abgeschlossen.
Im Versicherungsschein steht :
ESP/100 Vertragsgrundlage 405 , 482 Pflegeergänzungsversicherung Ergänzende stationäre Pflegeversicherung
In den allgem. Versicherungsbedingungen, nach Vertragsgrundlage 405 , § 4 A.sind Leistungen auch bei häuslicher Pflege aufgelistet.
Mein Antrag für Versicherungsleistung wurde mit der Begründung abgelehnt, das für häusliche Pflege kein Versicherungsschutz besteht. Ist das richtig ?
( Häusliche Pflege ist im Versichrungsschein auch nicht extra aufgeführt,sondern nur die Vertragsgrundlage 405 !
Soll ich die Ablehnung akzeptieren oder Einspruch einlegen.
PS. Von der gesetzlichen Krankenkasse erhält meine Frau Leistungen nach Pflegestufe 0
Danke für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen Limette64
1 Antwort
http://www.online-pkv.de/files/avb_axa_07-2010.pdf
s. Seite 150
Leider habt Ihr keinen Tarif der ergänzenden häusliche Pflegehilfe (EHP), sondern den Tarif ESP 100 (ergänzende stationäre Pflegeversicherung) gewählt.
Unabhängig von der Pflegestufe wird Deine Frau erst bei einer (voll-!!!)stationären Pflege Versicherungsleistungen erhalten, dort allerdings unabhängig von der Pflegestufe.
Bei der Axa haben die nach Eurer Unterschrift die Chmapagnerkorken knallen lassen (durchschnittliche Pflegedauer in stationären Einrichtungen unter 1 Jahr, durchschnittliche Pflegedauer im häuslichen Umfeld mehr als 5 Jahre) Vor allem vor dem Hintergrund von Alzheimer und Demenz versuchen die natürlich um jeden Preis, den Versicherten den Tarif ESP unterzujubeln.