Konsiliarbericht Unklarheit ?
Hallo :)
Ich war am Donnerstag beim Hausarzt wegen eines Konsiliarberichts. Jetzt ist So, dass meine Hausärztin bei, Psychiatrische Abklärung: „Veranlasst“ angekreuzt hat und unten Ärztliche mitbehandlung ist erforderlich. Art der Maßnahme: Hausärztliche Abklärung erfolgt.
Verstehe beides irgendwie nicht genau, was damit gemeint ist. Bekomme ich nicht die Bewilligung für eine psychotherapeutische Behandlung? Ich habe hier nochmal als überblick den Bericht hinzugefügt. Ich bin da irgendwie total überfragt. Was hat das mit dem Psychiater zu tun? Ich habe zwar eine Überweisung bekommen, aber meine Hausärztin meinte, dass könne ich selbst auSuchen ob ich zum Psychiater will oder nicht.
2 Antworten
Bei einer psychotherapeutischen Behandlung muss abgeklärt werden, ob diese grundsätzlich einen Sinn gibt; dazu muss der Hausarzt seine Meinung abgeben. Da geht es u.a. darum, ob und inwieweit die Beschwerden organischer Natur sind. Abgelehnt worden ist eine psychotherapeutische Behandlung wohl nicht; es sind aber gewisse Bedenken geäußert worden, in der Hinsicht, dass eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist.
Nee, würde ich jetzt nicht so sehen. Der Hausarzt hat das ganze genehmigt, unter der Bedingung, dass er ein Mitspracherecht hat. Deshalb will er nach einer gewissen Zeit auch einen Bericht vom Patienten haben.
Es kann natürlich sein, dass er dann sagt: Bringt nichts das ganze, müssen wir abbrechen. Ist sicherlich auch eine Kostenfrage, dass der Arzt in der Hinsicht ein Budget hat, dass er nicht übersteigen darf.
Was meinst du, wieviele Leute heute zum Arzt laufen, und Psychotherapie haben möchten ? Und was meinst du , wieviele mit ihrem Therapeuten nicht zurecht kommen.?
Der Psychotherapeut ist verpflichtet, nach ein paar Stunden den Arzt einzuschalten. Das ist weder positiv noch negativ.
Wenn der Arzt das genehmigt, würde ich das erst einmal positiv einstufen. Dass er ganze nach einer gewissen Zeit noch mal überprüfen möchte,würde ich aus Kostengründen als normal ansehen. Der Arzt unterliegt einem Budget und einem enormen Kostendruck; das wird er seinem Patienten in den meisten Fällen nicht sagen, dass muss man sich meistens denken.
Mit dem Psychiater ist folgendes: Das Verfahren bleibt grundsätzlich beim Hausarzt. Aber der kann zusätzlich den bericht eines facharztes anfordern, wenn ihm die Materie zu komplex ist, oder wenn der Patient das gerne möchte.
Meines erachtens muss das ganze noch vom Gutachter (der krankenkasse) genehmigt werden. Scheint hier schon passiert zu sein; bzw. scheint die ärztin sicher zu sein, dass das ganze genehmigt wird.
Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung :)
Das viele eine psychotherapeutische Behandlung wollen, sieht man ja an den Wartezeiten. :)
Sie hat eine psychiatrische Behandlung veranlasst, indem sie dir geraten hat, einen Termin beim Psychiater zu machen und sie hat dich hausärztlich soweit wie erforderlich untersucht. Was verstehst du daran nicht?
Meine Frage war, ob es deshalb Schwierigkeiten geben könnte bei der Bewilligung der Krankenkasse
Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Bewilligung der Krankenkasse läuft über den Antrag des Psychiaters.
Aber das ist genau das, was ich nicht verstehe. Meine Therapeutin meinte, es ist egal wer..Hausarzt oder Psychiater. Ich bin zum Hausarzt gegangen und sie meinte das ich nicht zum Psychiater muss nur wenn ich will. Also kann ich auch einfach ohne Psychiater die Therapie beginnen. Aber dann verstehe ich nicht, wieso ich jetzt doch muss, wenn es mir überlassen ist und dann vor allem er es entscheidet
Schon gut, ich glaube es verstanden zu haben. Ich kann, aber muss nicht zum Psychiater. Das untere ist dann nur dafür da, dass sie sich weiterhin um micj kümmert ? Hab im Dezember einen Termin bei der Hausärztin und ansonsten den Bericht einfach meiner Therapeutin abgeben und sie übergibt es der Krankenkasse ?
Du kannst bei einem Psychologen einfach einen Termin machen. Den Konsiliarbericht kannst du ihm dann geben. Um die Bewilligung der Krankenkasse kümmert sich der Therapeut nach einigen Versuchssitzungen, für die man keine Bewilligung braucht (propädeutische Sitzungen).
Ich habe schon eine Therapeutin :) und schon 4 Sitzungen hinter mir. Den Konsiliarbericht hat sie mir gegeben. Haben uns da bisschen missverstanden.
Ich wollte nur wegen des Psychiaters und der Bewilligung mehr Klarheit, die ich jetzt habe. :)
Das macht mir Angst, weil mich schon die Probatorischen Sitzungen sehr gestützt haben. Meine Hausärztin hat mir sogar schon für Dezember einen Termin gegeben damit ich ihr Berichte wie die Psychotherapeutische Behandlung bis zu diesem Zeitpunkt für mich schon war. Das widerspricht sich ja irgendwie, oder ?