Kosten für Rettungswagen selbst tragen?

maria38000  26.02.2021, 22:14

Ist sie nicht krankenversichert?

NiStu 
Beitragsersteller
 26.02.2021, 22:18

Dich klar ist sie das, deswegen wundert uns, dass sie die Rechnungen erhalten hat.

10 Antworten

Wie sieht das denn aus, müsste die Krankenkasse das nicht eigentlich übernehmen, da es sich in dem Moment ja um eine medizinische Notwendigkeit gehandelt hat?

Korrekt, aber in diesem Falle hat anscheinend keine medizinische Notwendigkeit vorgelegen. Es handelte sich ja wohl um eine Betäubungsmittelintoxikation, also ein völlig freiwillig herbeigeführtes Problem. Warum soll die Allgemeinheit die Kosten für einen solchen Einsatz tragen? Der aufnehmende Arzt im Krankenhaus hat vermutlich festgestellt, dass der Einsatz des Rettungsdienstes nicht notwendig war, ergo muss die Patienten als Inanspruchnahmerin den Einsatz selbst tragen. Die Gebührenordnung des für eure Gemeinde zuständigen Träger Rettungsdienst (in kreisfreien Städten die Feuerwehr, in kreisangehörigen Gemeinden der Landkreis) verrät näheres.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Normalerweise bezahlt das die KV. Es gibt verschiedene Umstände die dazu führen können dass man trotzdem eine Rechnung kriegt, zB KV Karte im RTW nicht eingelesen/ falsch eingetragen usw. normalerweise reicht es hier die Rechnung bei der KV einzureichen. Ein selbstanteil von höchstens 15€ ist trotzdem zu leisten.

unter bestimmten Voraussetzungen kann der aufnehmende Arzt im KH das Ausstellen einer Notwendigkeitsbescheinigung verweigern, zB bei Trunkenheit. Dies ist aber höchst selten der Fall

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
NiStu 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 20:35

Und kann man da irgendetwas machen, sollte der Arzt keine Notwendigkeit gesehen haben? Soweit ich weiss, musste sie bei Bewusstsein gehalten werden, hat eine Infusion bekommen usw. Zählt das dann nicht unter Notwendigkeit? Hätte sie keine Hilfe benötigt, dann hätte man sie auch einfach "ihren Rausch ausschlafen lassen können", da wäre es irgendwie verständlich, dass der Notdienst nicht benötigt gewesen wäre.

Erenenenen  01.03.2021, 14:07
@NiStu

Das hat nicht unbedingt etwas mit der Notwendigkeit an sich zu tun, sondern eher damit, dass es sich hier um eine selbst ausgelöste Lage handelt

Die gesetzliche Krankenversicherung muss für medizinisch indizierte (notwendige) Einsätze des Rettungsdienstes aufkommen. Das "Problem" dabei ist, dass weder die Leitstelle noch der Rettungsdienst vor Ort entscheiden darf, ob eine medizinische Indikation vorliegt, dass ist eine ausschließlich ärztliche Entscheidung, d.h. der aufnehmende Arzt im Krankenhaus, muss die medizinische Notwendigkeit des Einsatzes bescheinigen und dem Rettungsdienst nachträglich eine "Verordnung einer Krankenbeförderung", umgangssprachlich einen sogenannten "Transportschein" ausstellen. Anders ist dies nur bei Notarzteinsätzen, hier stellt der anwesende Notarzt vor Ort die Indikation fest und stellt dem Rettungsdienst die entsprechende Verordnung aus. Faktisch ist es so, liegt eine Transportverordnung vor, dann muss die gesetzliche Krankenversicherung für die Kosten aufkommen, Versicherte erhalten allerdings einen Eigenanteil in Höhe von 10,00€, liegt diese Verordnung nicht vor, weil sich der Arzt geweigert hat eine solche auszustellen, dann muss der Patient für die Kosten aufkommen, auch wenn er selber nicht den Notruf angerufen hat sondern eine dritte Person (Bürgerliches Gesetzbuch- "Geschäftsführung ohne Auftrag" bzw. die "Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr").

Mfg.

Trotzdem einfach mal bei der Krankenversicherung einreichen.

Ich würde erst einmal bei den Organisationen, die die Rechnung gestellt haben, fragen, warum nicht mit der Krankenkasse abgerechnet wurde.