Kosten für Rettungswagen selbst tragen?
Hallo ich hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten,
Ich habe vor kurzem einen kleinen Abschied aus meiner WG. veranstaltet also nur mir meinen WG. Leuten. Wir hatten Sekt und etwas Bier getrunken also bis dahin nichts wildes. Dann kam ein Mitbewohner auf die Idee Mal Marihuana auszuprobieren und als meine dato Mitbewohnerin 2-3 Mal gezogen hat, eskalierte das ganze. Sie hat sich total übergeben, ihr ging es absolut schlecht, war kaum ansprechbar und konnte kaum noch reden. Ihr ging es gar nicht gut und das hat sich auch nach einer Weile nicht gebessert. Sie hatte dann schlecht Luft bekommen und ihr Herz hatte sich angefühlt als würde es jeden Moment explodieren...... Naja jedenfalls hatte man dann den Krankenwagen gerufen, der sie dann in ein Krankenhaus gebracht hatte, wo sie untersucht, angestöpselt usw. wurde. Nach einer Woche kam dann wohl eine 141€ Rechnung vom Krankenhaus und nun, knapp einen Monat später kam noch eine Rechnung für den RTW, ganze 813€. Sie ist komplett geschockt und kann nicht glauben, dass sie die Kosten nun tragen muss. Sie weiss, dass ein Fehler war mit dem Marihuana und ihr ging es ja auch wirklich schlecht genug... und leisten könnte sie sich das auch nicht mit dem BAföG was sie bekommt.
Wie sieht das denn aus, müsste die Krankenkasse das nicht eigentlich übernehmen, da es sich in dem Moment ja um eine medizinische Notwendigkeit gehandelt hat?
PS. Die Krankenkassenkarte hatte ich den Helfern im RTW von ihr mitgegeben.
Ist sie nicht krankenversichert?
Dich klar ist sie das, deswegen wundert uns, dass sie die Rechnungen erhalten hat.
10 Antworten
Wie sieht das denn aus, müsste die Krankenkasse das nicht eigentlich übernehmen, da es sich in dem Moment ja um eine medizinische Notwendigkeit gehandelt hat?
Korrekt, aber in diesem Falle hat anscheinend keine medizinische Notwendigkeit vorgelegen. Es handelte sich ja wohl um eine Betäubungsmittelintoxikation, also ein völlig freiwillig herbeigeführtes Problem. Warum soll die Allgemeinheit die Kosten für einen solchen Einsatz tragen? Der aufnehmende Arzt im Krankenhaus hat vermutlich festgestellt, dass der Einsatz des Rettungsdienstes nicht notwendig war, ergo muss die Patienten als Inanspruchnahmerin den Einsatz selbst tragen. Die Gebührenordnung des für eure Gemeinde zuständigen Träger Rettungsdienst (in kreisfreien Städten die Feuerwehr, in kreisangehörigen Gemeinden der Landkreis) verrät näheres.
Normalerweise bezahlt das die KV. Es gibt verschiedene Umstände die dazu führen können dass man trotzdem eine Rechnung kriegt, zB KV Karte im RTW nicht eingelesen/ falsch eingetragen usw. normalerweise reicht es hier die Rechnung bei der KV einzureichen. Ein selbstanteil von höchstens 15€ ist trotzdem zu leisten.
unter bestimmten Voraussetzungen kann der aufnehmende Arzt im KH das Ausstellen einer Notwendigkeitsbescheinigung verweigern, zB bei Trunkenheit. Dies ist aber höchst selten der Fall
Das hat nicht unbedingt etwas mit der Notwendigkeit an sich zu tun, sondern eher damit, dass es sich hier um eine selbst ausgelöste Lage handelt
Die gesetzliche Krankenversicherung muss für medizinisch indizierte (notwendige) Einsätze des Rettungsdienstes aufkommen. Das "Problem" dabei ist, dass weder die Leitstelle noch der Rettungsdienst vor Ort entscheiden darf, ob eine medizinische Indikation vorliegt, dass ist eine ausschließlich ärztliche Entscheidung, d.h. der aufnehmende Arzt im Krankenhaus, muss die medizinische Notwendigkeit des Einsatzes bescheinigen und dem Rettungsdienst nachträglich eine "Verordnung einer Krankenbeförderung", umgangssprachlich einen sogenannten "Transportschein" ausstellen. Anders ist dies nur bei Notarzteinsätzen, hier stellt der anwesende Notarzt vor Ort die Indikation fest und stellt dem Rettungsdienst die entsprechende Verordnung aus. Faktisch ist es so, liegt eine Transportverordnung vor, dann muss die gesetzliche Krankenversicherung für die Kosten aufkommen, Versicherte erhalten allerdings einen Eigenanteil in Höhe von 10,00€, liegt diese Verordnung nicht vor, weil sich der Arzt geweigert hat eine solche auszustellen, dann muss der Patient für die Kosten aufkommen, auch wenn er selber nicht den Notruf angerufen hat sondern eine dritte Person (Bürgerliches Gesetzbuch- "Geschäftsführung ohne Auftrag" bzw. die "Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr").
Mfg.
Trotzdem einfach mal bei der Krankenversicherung einreichen.
Ich würde erst einmal bei den Organisationen, die die Rechnung gestellt haben, fragen, warum nicht mit der Krankenkasse abgerechnet wurde.
Und kann man da irgendetwas machen, sollte der Arzt keine Notwendigkeit gesehen haben? Soweit ich weiss, musste sie bei Bewusstsein gehalten werden, hat eine Infusion bekommen usw. Zählt das dann nicht unter Notwendigkeit? Hätte sie keine Hilfe benötigt, dann hätte man sie auch einfach "ihren Rausch ausschlafen lassen können", da wäre es irgendwie verständlich, dass der Notdienst nicht benötigt gewesen wäre.