Krankengeld Lücke/ Arbeitsunfähig Lücke??

4 Antworten

Hallo,

solange das Arbeitverhältnis weiter besteht und die Lücke ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinighung 30 Tage nicht übersteigt, bleibt der Krankengeldanspruch erhalten:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html

§ 46 SGB V wurde in den letzten Jahren mehrmals zugunsten der Versicherten geändert.

Für die Zeit ohne bescheinigte Arbeitsunfähigkeit wird kein Krankengeld gezahlt.

Für die Beitragszahlung in der Lücke gilt:

  • wenn man im Arbeitsverhältnis aufgrund des Bruttoverdienstes krankenversicherungspflichtig ist, sind für die Lücke keine Beiträge zu zahlen.
  • wenn man im Arbeitsverhältnis aufgrund des Bruttoverdienstes freiwillig krankenversichert ist, bleibt man weiter freiwilliges Mitglied der Krankenkasse. Die Beiträge zahlt man für die Lücke ohne Arbeitgeberanteil komplett allein - nach der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ob du weiter Krankengeld bekommen kannst, hängt davon ab, ob du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst.

Davon ausgehend bedeutet es, daß du für die Zeit, in der du keine AU vorlegen kannst, kein Krankengeld bekommst und dieses erst nach Vorlage der neuen AU-Bescheinigung wieder auflebt.

Warst du arbeitslos vor Bezug des Krankengeldes, bekommst du gar keins mehr, denn mit Beginn des Krankengeldes endet der Bezug von ALG I und du hast (im Hintergrund- anders als bei einer Beschäftigung, wo du ja weiter in einem Beschäftigungsverhältnis stehst) keine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld. Das wäre übel, denn dann endet das Krankengeld und du musst zum Jobcenter bis du wieder AF bist. Dann bei der BA melden und weiter ALG I beziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
JbG1402 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 11:16

Aber eine Sache hätte ich noch.

und zwar, würde ich diese Lücke mit Urlaubstagen bzw Überstunden auffüllen, wie würde sich dann mein Krankengeldanspruch verändern?

JbG1402 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 11:12

Ich bin schon Jahrelang in Festanstellung also kein Arbeitslosengeld oder Ähnliches.

vielen Dank für diese ausführliche Antwort!!

sassenach4u  27.09.2021, 11:32
@JbG1402

Okay, dann ist das gut. Also bleiben nur die Tage ohne Bezug übrig. Gute Besserung, auch für euere Kleine.

Du hast jetzt eine Lücke. Der Krankengeldanspruch bleibt bestehen. Allerdings könnte die Krankenkasse je nach Krankheit nachfragen, warum du nichts für deine Gesundung tust und nicht zum Arzt gehst.

JbG1402 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 10:40

Okay danke dafür.

ja ist nachvollziehbar.

Also ist sogesehehn „nur eine woche“ Abzug?

der Antrag auf Krankengeld selbst geht laut AOK auch erst morgen raus. Hat dass dann zusätzlich noch Einfluss bzw verändert sich dadurch generell noch was?

Das kommt auf die Einzelentscheidungen deiner Krankenkasse an. Ich erwarte, dass dir nur für die Woche kein Krankengeld gezahlt wird.