Krankengeld Lücke/ Arbeitsunfähig Lücke??
Guten Tag.
ich habe ein riesen Problem.
und zwar bin ich schon seit ca 9 Wochen Krankgeschrieben und daher ja auch Anspruch auf Krankenheld von der Krankenkasse.
jetzt hab ich aber folgendes Problem ( selbst verschuldet).
meine Tochter war in der Zwischenzeit 1 Woche ebenfalls krank und ich hab sie halt Zuhause betreut (war auch mit Ihr beim Arzt) bin dadurch aber selbst nicht zum Arzt gekommen.
jetzt hab ich eine Lücke von einer Woche, der Kinderarzt sagt aber er darf/kann nur einen Tag bescheinigen dass ich zuhause bleiben musste und mein Hausarzt sagt er kann nicht solange Rückwirkend Krankschreiben.
und somit habe ich jetzt eine große Lücke bei der Krankenkasse.
ist es nun irgendwie noch möglich diese Lücke zu schließen? Wenn nicht, hab ich dann einfach nur eine Woche Krankengeld Verlust oder verstreicht mein Anspruch jetzt komplett?
über die Krankenkasse krieg ich nicht genau die Informationen die ich benötige.
hat jemand Erfahrung damit und kann mir vielleicht weiterhelfen?
lg und Danke schonmal im vorraus!!
4 Antworten
Hallo,
solange das Arbeitverhältnis weiter besteht und die Lücke ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinighung 30 Tage nicht übersteigt, bleibt der Krankengeldanspruch erhalten:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html
§ 46 SGB V wurde in den letzten Jahren mehrmals zugunsten der Versicherten geändert.
Für die Zeit ohne bescheinigte Arbeitsunfähigkeit wird kein Krankengeld gezahlt.
Für die Beitragszahlung in der Lücke gilt:
- wenn man im Arbeitsverhältnis aufgrund des Bruttoverdienstes krankenversicherungspflichtig ist, sind für die Lücke keine Beiträge zu zahlen.
- wenn man im Arbeitsverhältnis aufgrund des Bruttoverdienstes freiwillig krankenversichert ist, bleibt man weiter freiwilliges Mitglied der Krankenkasse. Die Beiträge zahlt man für die Lücke ohne Arbeitgeberanteil komplett allein - nach der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
Gruß
RHW
Ob du weiter Krankengeld bekommen kannst, hängt davon ab, ob du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst.
Davon ausgehend bedeutet es, daß du für die Zeit, in der du keine AU vorlegen kannst, kein Krankengeld bekommst und dieses erst nach Vorlage der neuen AU-Bescheinigung wieder auflebt.
Warst du arbeitslos vor Bezug des Krankengeldes, bekommst du gar keins mehr, denn mit Beginn des Krankengeldes endet der Bezug von ALG I und du hast (im Hintergrund- anders als bei einer Beschäftigung, wo du ja weiter in einem Beschäftigungsverhältnis stehst) keine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld. Das wäre übel, denn dann endet das Krankengeld und du musst zum Jobcenter bis du wieder AF bist. Dann bei der BA melden und weiter ALG I beziehen.
Aber eine Sache hätte ich noch.
und zwar, würde ich diese Lücke mit Urlaubstagen bzw Überstunden auffüllen, wie würde sich dann mein Krankengeldanspruch verändern?
Okay, dann ist das gut. Also bleiben nur die Tage ohne Bezug übrig. Gute Besserung, auch für euere Kleine.
Du hast jetzt eine Lücke. Der Krankengeldanspruch bleibt bestehen. Allerdings könnte die Krankenkasse je nach Krankheit nachfragen, warum du nichts für deine Gesundung tust und nicht zum Arzt gehst.
Okay danke dafür.
ja ist nachvollziehbar.
Also ist sogesehehn „nur eine woche“ Abzug?
der Antrag auf Krankengeld selbst geht laut AOK auch erst morgen raus. Hat dass dann zusätzlich noch Einfluss bzw verändert sich dadurch generell noch was?
Das kommt auf die Einzelentscheidungen deiner Krankenkasse an. Ich erwarte, dass dir nur für die Woche kein Krankengeld gezahlt wird.
Ich bin schon Jahrelang in Festanstellung also kein Arbeitslosengeld oder Ähnliches.
vielen Dank für diese ausführliche Antwort!!