Krankengeld wurde eingestellt wegen einfalschen Folgebescheinigung vom arzt kann ich was tun?
Ich habe einen bekannten der dem das Krankengeld gestern eingezogen wurde weil in der folgebescheinigung ein falsches datum eingetragen wurde und er somit nun ein Tag nicht krankgeschrieben ist.
Nun folgendes Problem:
- er bekommt immer zum 15.das Geld nun ist heute der 14. und er hat kaum noch geld auch nicht um die Miete zu bezahlen.
- Er ist alleinerziehend mit 2 Kindern
- er ist nun mit den Kindern nicht mal mehr Krankenversichert
- wiederspruch wurde eingeleitet auch der Arzt hat der Krankenkasse telefoniert und zugegeben das es seinen Fehler war.
leider steht er nun ohne Geld mit 2 Kinder da und das durch Fehler anderer, kann man da was machen? oder gibt es Rechtlich einen anspruch das die Krankenkasse weiter zahlen muss?
4 Antworten
Wenn ich es richtig verstanden habe - auch aus deinen Kommentaren auf die Antworten der anderen Nutzer - liegt der der Fall so, dass eine Lücke des Nachweises der Arbeitsunfähigkeit nach einer stationären Rehabilitation eingetreten ist.
Am 08.11. wurde der Arzt konsultiert, weil der Versicherte es am 07.11. zeitlich nicht geschafft hat, ihn aufzusuchen. Der Arzt hat in dem Fall keinen Fehler gemacht, wenn er die Bescheinigung am 08.11. als Folgebescheinigung ausstellt, denn das war der Tag der Konsultation.
Wichtig ist jetzt zu wissen, an welchem Tag die Kur endete.
War es der 07.11., kann das Krankengeld nicht verweigert werden, denn nach § 46 SGB V reicht es, die Folgebescheinigung am folgenden Werktag ausstellen zu lassen. Hier lohnt sich ein Widerspruch, denn die Entscheidung der Krankenkasse wäre falsch.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html
Endete die Kur allerdings am 06.11. - wie ich vermute - liegt das Versäumnis beim Versicherten und es ist eine Lücke entstanden. Das Krankengeld kann in dem Fall am 08.11. nur dann wieder aufleben, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung mit Krankengeldanspruch bestünde. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein, weil der Versicherte sich zurzeit nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befindet (?).
In dem Fall ist er nach § 188 SGB V weiterhin versichert, bekommt aber kein Krankengeld. Er muss den Beitrag selbst zahlen oder ALG II beantragen.
Fazit: Endete die Kur am 07.11. muss weiterhin Krankengeld gezahlt werden. Endete sie aber bereits am 06.11. bleibt nur der Weg zum Jobcenter oder - falls möglich - arbeitsfähig schreiben lassen und ALG I beantragen.
beim Krankengeld ist das Ausstellungsdatum maßgeblich. und das kann man nicht einfach abändern. wenn dein Bekannter einen Tag zu spät beim Arzt war, dann ist das nicht der Fehler des Arztes. der Arzt darf da nur das Datum eintragen, an dem der Patient auch wirklich da war. alles andere wäre Urkundenfälschung.
schreib doch mal genau wann genau die letzten beiden Krankmeldungen ausgestellt wurden und für welche Zeiträume sie galten.
Bescheinigt ein Arzt fehlerhaft einem Patienten zu spät die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit, darf die Krankenkasse deshalb nicht einfach das Krankengeld streichen. Hat der arbeitsunfähige Versicherte „alles in seiner Macht stehende“ getan, damit keine zeitliche Lücke zwischen der ersten und der nachfolgenden Krankschreibung entsteht, darf ein Fehler des Arztes nicht zu seinen Lasten gehen, urteilte am Donnerstag, 11.05.2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 3 KR 22/15 R). In solch einem Ausnahmefall müsse die Krankenkasse weiter Krankengeld zahlen.
Bescheinigt ein Arzt fehlerhaft einem Patienten zu spät die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit
Tja, wenn. Das ist aber nicht der Fall, der Patent kam schlicht einen Tag zu spät. Siehe eingestellte Kommentare. Wo da das Verschulden des Arztes liegen soll, wissen die Götter... ;-)
Das kann Dir hier niemand beantworten weil die Hintergründe nicht bekannt sind.
mit dem Arzt reden. Ich denke er war am 7.11. nicht beim Arzt, erst am 8.11.18
das ist korrekt weil er da von der kur kam und er über 6 stunden von der kur nach hause fur, leider war um diese uhrzeit die Praxis geschlossen
da muss er eben das dem Arzt vorher klar machen.
das ist korrekt
Na dann ist der Patient doch selbst schuld. Den Arzt trifft hier keinerlei Verschulden; er *darf* keine rückwirkende AU ausstellen! Warum wurde nicht einfach noch in der Reha um eine Folge-AU gebeten? Und wenn man schon nach Auslaufen der AU zurückkommt, muss man eben notfalls unverzüglich zum KKH und sich eine AU dort ausstellen lassen.
er wurde mehrer monate schon krankgeschrieben, dann ging er in die kur, nach der kur hat er sich direkt beim arzt wieder gemeldet, nun wurde da aber statt den7.11. der 8.11. in der folgebescheinigung eingetragen, da er nun am 7.11. nicht krankgeschrieben ist wurde ihm das krankengeld eingezogen