Krankengeld wurde eingestellt wegen einfalschen Folgebescheinigung vom arzt kann ich was tun?

4 Antworten

Wenn ich es richtig verstanden habe - auch aus deinen Kommentaren auf die Antworten der anderen Nutzer - liegt der der Fall so, dass eine Lücke des Nachweises der Arbeitsunfähigkeit nach einer stationären Rehabilitation eingetreten ist.

Am 08.11. wurde der Arzt konsultiert, weil der Versicherte es am 07.11. zeitlich nicht geschafft hat, ihn aufzusuchen. Der Arzt hat in dem Fall keinen Fehler gemacht, wenn er die Bescheinigung am 08.11. als Folgebescheinigung ausstellt, denn das war der Tag der Konsultation.

Wichtig ist jetzt zu wissen, an welchem Tag die Kur endete.

War es der 07.11., kann das Krankengeld nicht verweigert werden, denn nach § 46 SGB V reicht es, die Folgebescheinigung am folgenden Werktag ausstellen zu lassen. Hier lohnt sich ein Widerspruch, denn die Entscheidung der Krankenkasse wäre falsch.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html

Endete die Kur allerdings am 06.11. - wie ich vermute - liegt das Versäumnis beim Versicherten und es ist eine Lücke entstanden. Das Krankengeld kann in dem Fall am 08.11. nur dann wieder aufleben, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung mit Krankengeldanspruch bestünde. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein, weil der Versicherte sich zurzeit nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befindet (?).

In dem Fall ist er nach § 188 SGB V weiterhin versichert, bekommt aber kein Krankengeld. Er muss den Beitrag selbst zahlen oder ALG II beantragen.

Fazit: Endete die Kur am 07.11. muss weiterhin Krankengeld gezahlt werden. Endete sie aber bereits am 06.11. bleibt nur der Weg zum Jobcenter oder - falls möglich - arbeitsfähig schreiben lassen und ALG I beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

beim Krankengeld ist das Ausstellungsdatum maßgeblich. und das kann man nicht einfach abändern. wenn dein Bekannter einen Tag zu spät beim Arzt war, dann ist das nicht der Fehler des Arztes. der Arzt darf da nur das Datum eintragen, an dem der Patient auch wirklich da war. alles andere wäre Urkundenfälschung.

schreib doch mal genau wann genau die letzten beiden Krankmeldungen ausgestellt wurden und für welche Zeiträume sie galten.

Bescheinigt ein Arzt fehlerhaft einem Patienten zu spät die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit, darf die Krankenkasse deshalb nicht einfach das Krankengeld streichen. Hat der arbeitsunfähige Versicherte „alles in seiner Macht stehende“ getan, damit keine zeitliche Lücke zwischen der ersten und der nachfolgenden Krankschreibung entsteht, darf ein Fehler des Arztes nicht zu seinen Lasten gehen, urteilte am Donnerstag, 11.05.2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 3 KR 22/15 R). In solch einem Ausnahmefall müsse die Krankenkasse weiter Krankengeld zahlen.

https://www.thorsten-blaufelder.de/2017/05/neue-entscheidung-zur-krankengeld-falle-krankengeldfortzahlung-auch-trotz-arztfehlers-bei-krankschreibung/

Woher ich das weiß:Recherche
FordPrefect  14.11.2018, 17:42
Bescheinigt ein Arzt fehlerhaft einem Patienten zu spät die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit

Tja, wenn. Das ist aber nicht der Fall, der Patent kam schlicht einen Tag zu spät. Siehe eingestellte Kommentare. Wo da das Verschulden des Arztes liegen soll, wissen die Götter... ;-)

Das kann Dir hier niemand beantworten weil die Hintergründe nicht bekannt sind.

Jessi1410 
Beitragsersteller
 14.11.2018, 17:33

er wurde mehrer monate schon krankgeschrieben, dann ging er in die kur, nach der kur hat er sich direkt beim arzt wieder gemeldet, nun wurde da aber statt den7.11. der 8.11. in der folgebescheinigung eingetragen, da er nun am 7.11. nicht krankgeschrieben ist wurde ihm das krankengeld eingezogen

Extrapilot352  14.11.2018, 17:34
@Jessi1410

mit dem Arzt reden. Ich denke er war am 7.11. nicht beim Arzt, erst am 8.11.18

Jessi1410 
Beitragsersteller
 14.11.2018, 17:35
@Extrapilot352

das ist korrekt weil er da von der kur kam und er über 6 stunden von der kur nach hause fur, leider war um diese uhrzeit die Praxis geschlossen

Extrapilot352  14.11.2018, 17:36
@Jessi1410

da muss er eben das dem Arzt vorher klar machen.

FordPrefect  14.11.2018, 17:40
@Jessi1410
das ist korrekt

Na dann ist der Patient doch selbst schuld. Den Arzt trifft hier keinerlei Verschulden; er *darf* keine rückwirkende AU ausstellen! Warum wurde nicht einfach noch in der Reha um eine Folge-AU gebeten? Und wenn man schon nach Auslaufen der AU zurückkommt, muss man eben notfalls unverzüglich zum KKH und sich eine AU dort ausstellen lassen.