Krankenkasse eigene Gerichtsvollzieher?
Wieso haben allgemeine Krankenkassen wie z.B. die "IKK" eigene Gerichtsvollzieher, die wiederum eigene Pfändungsbeschlüsse ausstellen und pfänden/vollstrecken können? Derart obliegt doch eher der Gerichtsbarkeit sprich Amtsgericht/Richter der den Beschluß rechtskräftig erstellen muß und via Gerichtsvollzieher im Auftrag des örtlichen Amtsgerichtsbezirk durchführen lassen kann.
3 Antworten
Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Verwaltungen und die haben keine eigenen Gerichtsvollzieher, sondern den Zoll als vollstreckendes Organ, der befugt ist auch Pfandrechte und Vollstreckungen auszuüben.
Ein Gerichtsurteil brauchen öffentliche Verwaltungen nicht, da die zu entrichtenden Abgaben und Beiträge gesetzlich geregelt sind und sofern sie fehlerfrei sind, auch zeitnah fällig sind. Gegen jeden Bescheid gibt es die Möglichkeit des fristgerechten Einspruchs und nur im Falle eines begründeten Einspruchs kann über einen Bescheid vor den Verwaltungsgerichten richterlich entschieden werden.
Ich hoffe ich habe das verständlich erklärt.
Gerichtsvollzieher unterstehen den Gerichten, sind Organe der Zivilprozessordnung. Wenn Jemand von der IKK bei Dir vor der Tür stand, dann war das ganz sicher kein GV sondern entweder ein Zollbeamter oder ein Mitarbeiter der IKK.
Wenn Dein Kfz zwangsstillgelgt wird, dann kommt auch kein Gerichtsvollzieher um deine Kennzeichen zu entsiegeln, sondern ein Beamter der für Dich zuständigen Zulassungsstelle, bzw auf dem Wege der Amtshilfe ggf auch jemand einer anderen Verwaltungsbehörde für die Du am ehesten greifbar erscheinst.
Ja, er gab an Mitarbeiter der IKK zu sein und zwar in Form eines "IKK-Gerichtsvollzieher" Und nuuuuu...?
Das glaube ich nicht, dass er sich so ausgedrückt und als Gerichtsvollzieher vorgestellt hat. Er hat villeicht sinngemäß gesagt, er habe die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie ein Gerichtsvollzieher, was ja auch richtig ist.
"Guten Tag, mein Name ist XXX, ich bin Vollstreckungsbeamter-Gerichtsvollzieher der Krankenklasse...bla bla bla" (Seit wann sind Angestellte einer Krankenkasse eigentlich Beamte?)
gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und in dieser Eigenschaft können sie auch Beamte für sich benennen.
wenn Du mir nicht glaubst, dann villeicht einem Anwaltsportal:
https://www.123recht.de/forum/zwangsvollstreckung-zwangsversteigerung/IKK-Classik-__f555165.html
Doch doch, ich glaube dir.
Seit wann sind Angestellte einer Krankenkasse eigentlich Beamte?
Da auch Angestellte derartige Aufgaben wahrnehmen können, ist das völlig ohne Belang.
Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben das Recht, eigene Vollstreckungsmitarbeiter einzusetzen, um deren Forderungen zu betreiben.
Krankenkassen haben keine Beamte beschäftigt aber sehr wohl Dienstordnungs-Angestellte (aus früheren Zeiten noch), die Beamten gelichgestellt sind. Werden auch nach dem Beamtenrecht alimentiert. Da wird immer das Beamtenrecht des jeweiligen Bundeslandes, ist es eine landesunmittelbare Krankenkasse oder des Bundes, wenn es eine bundesunmittelbare ist, übertragen für die Alimentation.
Die gesetzliche Regelung hierfür findet sich in § 66 Sozialgesetzbuch (SGB) X:
1) Für die Vollstreckung zugunsten der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz. In Angelegenheiten des § 51 des Sozialgerichtsgesetzes ist für die Anordnung der Ersatzzwangshaft das Sozialgericht zuständig. Die oberste Verwaltungsbehörde kann bestimmen, dass die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der in Satz 1 genannten Behörden für die Vollstreckung fachlich geeignete Bedienstete als Vollstreckungsbeamte und sonstige hierfür fachlich geeignete Bedienstete dieser Behörde als Vollziehungsbeamte bestellen darf; die fachliche Eignung ist durch einen qualifizierten beruflichen Abschluss, die Teilnahme an einem Lehrgang einschließlich berufspraktischer Tätigkeit oder entsprechende mehrjährige Berufserfahrung nachzuweisen. Die oberste Verwaltungsbehörde kann auch bestimmen, dass die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der in Satz 1 genannten Behörden für die Vollstreckung von Ansprüchen auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge fachlich geeignete Bedienstete
1.
der Verbände der Krankenkassen oder
2.
einer bestimmten Krankenkasse
als Vollstreckungsbeamte und sonstige hierfür fachlich geeignete Bedienstete der genannten Verbände und Krankenkassen als Vollziehungsbeamte bestellen darf. Der nach Satz 4 beauftragte Verband der Krankenkassen ist berechtigt, Verwaltungsakte zur Erfüllung der mit der Vollstreckung verbundenen Aufgabe zu erlassen.
(2) Absatz 1 Satz 1 bis 3 gilt auch für die Vollstreckung durch Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung; das Land bestimmt die Vollstreckungsbehörde.
(3) Für die Vollstreckung zugunsten der übrigen Behörden gelten die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Für die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt Absatz 1 Satz 2 bis 5 entsprechend. Abweichend von Satz 1 vollstrecken die nach Landesrecht zuständigen Vollstreckungsbehörden zugunsten der landesunmittelbaren Krankenkassen, die sich über mehr als ein Bundesland erstrecken, nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes.
(4) Aus einem Verwaltungsakt kann auch die Zwangsvollstreckung in entsprechender Anwendung der Zivilprozessordnung stattfinden. Der Vollstreckungsschuldner soll vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden. Die vollstreckbare Ausfertigung erteilt der Behördenleiter, sein allgemeiner Vertreter oder ein anderer auf Antrag eines Leistungsträgers von der Aufsichtsbehörde ermächtigter Angehöriger des öffentlichen Dienstes. Bei den Versicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit tritt in Satz 3 an die Stelle der Aufsichtsbehörden der Vorstand.
Herrlich zu lesen..... Nur kenne ich kein Gesetzbuch das komplizierter geschrieben ist als das SgB und wenn es für uns schon schwer zu verstehen ist, die sich täglich mit Gesetzen auseinander setzten müssen und darin geübt sind, wie soll sich dann erst der ungeübte Bürger fühlen wenn er es liest und auch noch verstehen will.
Weil die Krankenkasse vom Gesetz her festgelegt ist, und der Staat über das örtliche Amtsgericht geht. Gibt nämlich noch viel höhere Bearbeitungsstellen
"Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Verwaltungen und die haben keine eigenen Gerichtsvollzieher, " FALSCH ! Erst neulich , stand ein Gerichtsvollzieher der IKK bei mir auf der Matte und wollte Geld von mir haben.