Wie funktioniert die Nachverrechnung beim Gehalt und die Familienversicherung?

1 Antwort

Solange es sich bei deiner Tätigkeit um einen "Minijob" handelt (regelmäßiges Einkommen bis max. 450 € monatlich), kann nichts passieren.

Kommst du über diese Einkommensgrenze, meldet dein Arbeitgeber dich als versicherungspflichtigen Beschäftigten an und führt die Beiträge an deine Krankenkasse ab.

Ab diesem Zeitpunkt kannst du nicht mehr familienversichert sein und bekommst eine eigene Mitgliedschaft.

Falls du Student bist, giltst du bei einem Einkommen über 450 € als Werkstudent. Dann wirst du in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) versichert und zahlst den Studentenbeitrag.

In jedem Fall muss dein Arbeitgeber beurteilen, ob du Minijobber oder regulärer Beschäftigter bist, denn dieser ist die Beitragsabführung zuständig.

MCkolay 
Beitragsersteller
 25.12.2017, 11:12

Danke erstmal aber deine Antwort richtet sich leider nicht an meine Frage. Die Grenzen kenn ich schon, die Frage war ob die Nachverrechnung für den vorherigen Monat oder doch den aktuellen Monat gilt. Weil eigentlich geht es ja um das verdiente Geld und bei einer Nachverrechnung wurde schon im vorherigen Monat "verdient".

MCkolay 
Beitragsersteller
 25.12.2017, 11:14
@MCkolay

Das ist wie bei einer selbstständigen Tätigkeit. Ich kann 3 Monate lang keine Rechnung stellen aber wenn ich dann plötzlich eine Rechnung für 3 Monate Arbeit stelle und einen höheren Gesamtbetrag erhalte sollte dies ja eigentlich monatlich betrachtet werden.

okieh56  27.12.2017, 20:27
@MCkolay

Solange dein Arbeitgeber dich als Minijobber abrechnet, kannst du davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist. Der ist für die korrekte Meldung zuständig. Im Zweifelsfall frage deine KK und lege ihr die Gehaltsabrechnungen vor. Ohne konkrete Zahlen kann man keine Beurteilung vornehmen.