Krankenkasse fordert Rückruf, Mitwirkungspflicht!?
Hallo, kann ich zurückrufen und sagen, bitte alles schriftlich? Oder verstoße ich dann gegen diese Mitwirkungspflicht? Ich hörte Geschichten, wo die Krankenkasse Druck macht am Telefon, und sie einen gesund schreiben wollen. Ich bekomme finanzielle Ängste bei Sowas. Siehe bild
Vielen Dank
8 Antworten
Du musst darauf achten, dass deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos dokumentiert wird. (also auch an den Wochenenden). Und niemand kann dich zwingen, dort anzurufen. Selbstverständlich kannst du verlangen, dass man mit dir schriftlich korrespondiert.
Du musst da anrufen, sonst streichen die dir das Krankengeld.
Wenn man Krankengeld bezieht, dann fackeln die nicht lange. Du musst dann auch zur reha usw
Wenn man länger krank ist und auf die Reha zusteuert, sollte man die selber stellen, das ist immer günstiger.
Ich würde nicht anrufen, ich möchte alles schön Dokumentiert haben. Also würde ich schriftlich antworten. Um die Sache etwas zu Beschleunigen und würde ich ein Fax schicken, natürlich mit qualifiziertem Sendebericht damit sich die Krankenkasse nicht damit herausreden kann das Fax nicht erhalten zu haben.
Die Krankenkasse kann dich nicht gesund schreiben. Das kann nur dein Arzt.
Ruf einfach an und hör was die von dir wollen. Vielleicht fehlt nur eine Bescheinigung von deinem Arbeitgeber etc. Wenn die fragen, wie lange du noch krank bist, sagst du dass du das nicht weißt und gut ist.
Kommt doch sicher darauf an wielange man schon krank ist, oder ?
Es kommt darauf an, ob es der Krankenversicherung im Einzelfall verdaechtig erscheint oder nicht. Die Dauer der bescheinigten Arbeitsunfaehigkeit kann da zwar eine Rolle spielen, muss es aber nicht.
Falls du Angst vor Telefonaten hast, würde ich das dringend therapieren lassen. Nein, telefonieren ist immer noch eine der üblichen Kommunikationsmöglichkeiten, und es geht eben "nicht alles schriftlich".
Die Aerzte vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachten sehr wohl, ob tatsaechlich eine Arbeitsunfaehigkeit vorliegt oder nicht. Diese Gutachten stellen die Grundlage fuer die Entscheidung der Krankenversicherungen dar, ob ob sie Krankengeld zahlen oder nicht.