Krankenkasse schickt mir keine Kündigung

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Hallo,

die Kündigungsbestätigung ist nach § 175 SGB V innerhalb von 2 Wochen auszustellen. Schwierig wird es, wenn die Kündigung dort nicht angekommen ist. Gibt es einen Nachweis über den Versand der Kündigung?

Sonst ggf. folgende Wege gehen:

  • eingescannte Kündigung (mit Unterschrift!) per Email an die Krankenkasse senden

  • die unterschriebene Kündigung an die Krankenkasse faxen

  • die neue Krankenkasse um Hilfe bitten

  • die Aufsichtsbhehörde der Krankenkasse einschalten (steht meist im Impressum auf der Internetseite der Krankenkasse).

.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/MagazinVerbraucher/005/s4-probleme-mit-der-krankenkasse.html

Wichtig ist, dass die Kündigung nachweisbar im September dort eingegangen ist (Montag ist der letzte Tag, damit der Wechsel noch zum 1.12.2013 möglich ist!)

Gruß

RHW

RHWWW  24.10.2013, 20:50

Danke für den Stern!

Wie ist es ausgegangen?

Meistens übernimmt die Kündigung die neue Kasse.Rufe dort mal an und frage nach.Bei mir war das so.Ich brauchte nicht selbst kündigen und meinen Beitrag hat auch gleich die neue Kasse abgebucht.Sobald du die Chipkarte von der neuen Kasse bekommst,ist alles in Ordnung.Rufe trotzdem an,damit Du beruhigt bist.

ShoxxxDeluxe 
Beitragsersteller
 24.09.2013, 23:37

Die Kündigung habe ich im Vordruck nur unterschreiben müssen, die neue Kasse hat diese aber schon vor 3 Wochen versendet. Die Chipkarte bekomme ich erst wenn die Kündigungsbestätigung vorliegt.

Felixie1  24.09.2013, 23:39
@ShoxxxDeluxe

Frage telefonisch nach,es gibt auch dort schlampige Mitarbeiter(sehr wenige)

Anrufen und nachfragen ob die Kündigung eingegangen ist und fragen, wann du die Bestätigung bekommst.

nach § 175 Abs. 4 SGB V ist spätestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung von der Krankenkasse auszustellen.

du kannst die AOK telefonisch darauf hinweisen, dass sie sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat und sie dir umgehend eine Kündigungsbestätigung ausstellen sollen.

hast du bei der AOK die Bindungsfrist von 18 Monaten lückenlosen Versicherungszeiten erfüllt? oder hattest du in den letzten 18 Monaten fehlende Versicherungszeiten (wenn auch nur 1 Tag)?