MDK bei Bandscheibenvorfall

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Hallo, wenn ich das richtig gelesen habe, hast du gegen die erste Begutachtung des MDK's Wiederspruch eingelegt. Dieser soll nach deinen Aussagen positiv durch die Widerspruchsstelle der AOK entschieden worden sein. Dann ist die AOK hingegangen und hat dich erneut nach Aktenlage arbeitsfähig geschrieben. Dies ist ein absolut typisches vorgehen der AOK, egal bei welcher du bist. Dir kann hier nur ein erneuter Widerspruch helfen. Der sollte unbedingt enthalten, dass du eine erneute körperliche Begutachtung beim medizinischen Dienst verlangst.Zusätzlich solltest du auch schreiben, dass dir eine Rehabilitaionsmaßnahme durch den RV Träger bewilligt wurde und du diese so schnell wie möglich antreten willst. Zu deinem Widerspruch benötigst du wieder eine Stellungnahme deines Neurologen.Leider ist aus datenschutzrechtlichen Gründen die Anforderung der medizinischen Unterlagen durch die KK vom Rentenversicherungsträger nicht möglich. Hier gibt es schon seit Jahren Streitigkeiten und immer wieder neue gesetzliche Regelungen.GGF. ist hier von deiner site aus auch eine Vorstandsbeschwerde ganz ratsam, denn die Begutachtung nach Aktenlage ist ein umstrittenes Verfahren und wird von Sozialgerichten überhaupt nicht gerne gesehen. Bei uns in der KK wird so eine Begutachtung strickt abgelehnt, da die Akten nie richtig Auskunft über den tatsächlichen Gesundheitszustand geben. Bei meinem Lebensgefährten wurde auch schon einmal so entschieden. Das die Kündigung der KK sofort erfolgte war klar.

eddie83 
Beitragsersteller
 23.01.2011, 13:12

Hallo, also mich hat der mdk noch nicht einmal begutachtet die haben das alles am grünen tisch entschieden! Mein Reha antrag von der RV wurde auch noch nicht bewilligt, da warte ich noch auf eine Antwort. Also ich geh jetzt morgen mal zur VDK und frag die um rat und anschließend werd ich mal beim Gesundheitsamt nach einer begutachtung fragen. Hoff das der Affenzirkus bald ein Ende hat sonst kommen psyhchische probleme auch noch dazu!!!!!!

banditin64  23.01.2011, 15:17
@eddie83

Also mit dem Gesundheitsamt kommst du nicht weiter.Demnach ist dein erster Widerspruch noch gar nicht beabeitet? Hatte dein behandelnder Arzt eine medizinische Begründung zu deinem Widerspruch geschrieben? Wenn das nicht zum Widerspruch mitgeschickt wurde, wurde und wird dieser auch nicht bearbeitet. Da hast du wohl einen Fehler begangen, denn wenn du einen Widerspruch gegen die Entscheidung der KK eingereicht hast, wird auch eine medizinische Begründung gefordert. Das muss auch in dem Schreiben der AOK gestanden haben. Damit hättest und hast du viel Zeit verschenkt.

eddie83 
Beitragsersteller
 23.01.2011, 15:35
@banditin64

also mein erster widerspruch war mit einen ärztlichen attest begründet der ist auch durch gegengen das war am 27.12.10 hab auch am 04.01.11 ein schreiben von der kk bekommen das mein widerspruch durch ist. und ich bis auf weiteres krankgeschrieben bin. nun hab ich meinen rehaantrag eingereicht und jetzt bekomm ich ein schreiben von der kk das ich ab den 28.01.11 wieder arbeitsfähig bin.

banditin64  23.01.2011, 16:21
@eddie83

Du musst jetzt erneut einen Widerspruch mit ärztlichem Attest einlegen. Hier solltest du dringend auf eine körperliche Begutachtung bestehen. Kannst und solltest auch anführen, dass dein Reha Antrag gestellt aber leider noch nicht entschieden ist. Du kannst auch beim Vorstand eine Beschwerde gegen die Begutachtung nach Aktenlage einlegen, da die Gesundschreibung bei dir nur nach körperlicher Begutachtung erfolgen darf. Maßgebend ist hier die erste Fehleinschätzung des Medizinischen Dienstes. Das einschalten des VDK's ist nicht schlecht, aber du musst hier schon Mitglied gewesen sein. Bei bestenden Fällen dürfen sie nicht mehr eingreifen wenn du jetzt erst Mitglied wirst.

eddie83 
Beitragsersteller
 23.01.2011, 16:27
@banditin64

hab grad einen widerspruch geschrieben und werd den morgen per einschreiben schicken. die ärztlichen atteste werde ich nachreichen da es sehr kurzfristig ist und ich nicht auf die schnelle einen termin bei einen facharzt bekomme. bei der vdk bin ich seit letzten jahr und hoff die können mir da auch weiter helfen bei dir möcht ich mich auch jetzt schon bedanken bist eine sehr große hilfe

banditin64  23.01.2011, 16:36
@eddie83

Wenn du weitere Fragen hast oder Probleme bekommst, kannst du mir gerne schreiben. Ich helfe dir dann weiter. Was du gerade durchmachst ist ganz schön blöd, zumal ich deine Beschwerden gut nachvollziehen kann. Mein Mann ist auch gestern nach seiner zweiten OP aus dem KH entlassen worden. 5 Bandsheibenvorfälle mit instabiler WS (Versteifung von S1 bis L2). Ich wünsche dir gute Besserung und viel Erfolg.

eddie83 
Beitragsersteller
 23.01.2011, 16:48
@banditin64

das sehen alle in meinen bekantenkreis nur leider die kk nicht traurig aber war. bei dehnen ist man nur erwünscht wenn man die beiträge fleißig zahlt:-(. also ich bin mal gespannt wie das mit dem widerspruch ausgeht den das ich von fachärzten ein attest bekomm da denk ich mir in meinen zustand nichts.

banditin64  23.01.2011, 20:04
@eddie83

Du kannst das aber nicht veralgemeinern, denn bei uns in der KK geht soetwas wie du jetzt erleiden musstest nicht. Wir führen NUR körperliche Begutachtungen durch. Nach Aktenlage gibt es bei uns nicht. Ich habe täglich damit zu tun. Leite diese selber ein.

eddie83 
Beitragsersteller
 23.01.2011, 22:06
@banditin64

sorry ja da hast auch recht nur schade das es bei meiner so der fall ist. mal sehen wie meine kk darauf reagiert wenn ich nach einer körperlichen begutachtung verlang das mach ich morgen früh geb dir aufjedenfall bescheid wies ausgegangen ist.

eddie83 
Beitragsersteller
 26.01.2011, 11:15
@eddie83

hi banditin64, hab heut post von der kk bekommen mein widerspruch vom 24.01.11 ist nochmals geprüft worden und ich hab mal wieder echt bekommen. sag nochmal danke für deine hilfe

banditin64  26.01.2011, 16:50
@eddie83

Na das ist doch super, jetzt hoffe ich für Dich das Du deine Reha ganz schnell bewilligt bekommst.

Deine Frage ist sehr speziell. Du braucht Sozialberatung/ Patientenberatung. Wende dich ans Gesundheitsamt und frage nach, welche Stelle dich konkret beraten kann. Solche Beratungen sind kostenlos.

eddie83 
Beitragsersteller
 22.01.2011, 21:00

ja das hab ich jetzt am montag vor, gehe zum gesundheitsamt und dann werd ich weiter sehen.

Hallo,

am besten möglichst schnell die ärztlichen Unterlagen von der Krankenkasse besorgen (worauf beruht die Aussage, dass die Arbeitsunfähigkeit zum 27.01.11 endet?).

Ggf. kann auch die Aufsichtsbehörde der Krankenkase weiterhelfen:

http://www.lpra.bayern.de/wir/index.htm

Gute Besserung!

Gruß

RHW

Einspruch einlegen und Klagen. Anders geht das nicht. Die werden dich sonst immer wieder Gesund schreiben. Warum hat dein AG dich gekündigt? Wegen dem Bandscheibenvorfall? Er darf dich wegen Krankheit nicht Kündigen.

eddie83 
Beitragsersteller
 22.01.2011, 21:02

wegen den wintermonaten bin am bau gewesen

Den Reha-Antrag hättest bei der Deutschen Rentenversicherung abgeben müßen,da dein Arzt ihn auch da gestellt hat.Dein Arzt kann dich nur immerwieder Krankschreiben.

eddie83 
Beitragsersteller
 22.01.2011, 20:59

den wollte ja di kk und die leiten das weiter wurde mir gesagt

user761  22.01.2011, 21:02
@eddie83

Immer da abgeben wo der Antrag gestellt wurde.Weist du ob die ihn weiterleiten,du hast ja gemerkt das du gleich die Gesundschreibung bekommen hast.Das heißt das du keine Kur brauchst.denn bei einer Reha bist ja auch sowas wie Krankgeschrieben.Gehe zur Rentenversicherung und sage da das du den Antrag auf verlangen der KK da abgeben mußtes und das sie ihn da anfordern sollen.

eddie83 
Beitragsersteller
 22.01.2011, 21:05
@user761

sehr interesant gut zu wissen da werd ich mal nachhacken