Krankenversicherung hat abgebucht, obwohl ich ALG II kriege
Hallo,
ich bin seit Ende Juni "offiziell" Exmatrikuliert. Seitdem bekomme ich ALG II. Nun wurde mir Mitte Juli und Mitte August der Kranekassenbeitrag abgebucht. Die Dame von der Krankenversicherung meinte, dass sie mir nur das Geld zurückzahlen braucht, was die KK Mitte August abgebucht hat, da dieser Betrag für den Vormonat bezahlt wird. Das bedeutet, dass der Betrag, der mit Mitte Juli abgebucht wurde auch für den Vormonat gilt. Aber ist das wirklich so? Denn als ich das letzte mal angerufen habe meinte eine andere Sachbearbeiterin, dass ich für zwei Monate eien Rückzahlung erhalten und das voll....
4 Antworten
Die Fälligkeit von Beiträgen von Selbstzahlern wie zB Studenten ist bei allen Krankenkassen gleich. Man bezahlt immer zum 15. des Folgemonats. Also für den Monat Juni zum 15. Juli. dh für dich die Abbuchung im Juli war korrekt.
Dass die Kasse auch nochmal zum 15.8. abgebucht hatte liegt wahrscheinlich daran, dass zu diesem Zeitpunkt die Anmeldung durch das Jobcenter noch nicht vorlag. Und deine Exmatrikulationsbescheinigung wohl auch nicht. Und weil weder das eine noch das andere vorlag, lief die KVdS erst einmal weiter und damit auch der Beitragseinzug. Sobald der Kasse alles vorliegt, bekommst du den Beitrag, der dir im August eingezogen worden ist auch wieder zurück. Vorausgesetzt du hattest keine Beitragsrückstände davor. Die würden dann damit verrechnet.
Das ist hut moeglich das der Beitrag fuer den zurueckliegenden Monat abgebucht wird da mit der Lohnzahlung auch immer fuer den vergangenen Monat die KV abgezogen wird!Nur bei Alg 2 und Rente wird im.voraus die KV gezahlt!
Wann wurde denn mit den Abbuchungen begonnen, im Monat deines Studienbeginns oder einen Monat später? Hast du die Kontoauszüge noch? Wenn nicht, dann lass dir entweder einen Auszug sämtlicher Abbuchungen der Krankenkasse ausdrucken oder hol dir die notwendigen Kontoauszüge bei deiner Bank (10 Jahre lang müssen sie dort alles aufheben - sie lassen sich allerdings einen Nachdruck gut bezahlen). Dann weißt du selbst Bescheid.
Ich habe mir mal meine Kontoauszüge angeschaut und vermutlich hat die Dame Recht auch wenn die fast 90Euro weh tun, wenn man gerade mal 374euro kriegt. Mitte Novermber 2010 z.b. habe ich ich den Betrag für den 10/2010 überwiesen. Damit also für den Vormonat. Damit hat sich die Sache wohl erledigt.. Aber danke für die schnellen Antworten.