Alg 2, wie hoch sind meine krankenversicherungsbeiträge?
Durch kündigung meines arbeitsgebers muss ich vorübergehen auf alg 2 zugreifen.
In folgender Zeile wollen die die höhe meiner Kranken und pflegeversicherungsbeiträge wissen.
Aber wie soll ich die ermitteln? Kann mir jemand anhand des bildes meiner gehaltsabrechnung die nötige daten ermitteln?
Ich bin bei der Techniker Krankenkasse, Berlin
Dankeeeeeschön
5 Antworten
Hallo,
die Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ist meistens ohne Bedeutung. Das Jobcenter zahlt pauschal berechnete Beiträge für Bezieher von Alg II.
Es gibt nur zwei Ausnahmen:
- bei privater Krankenversicherung (dann sind alle 3 Felder relevant)
- die monatlichen Einnahmen sind zu hoch für den Anspruc auf Alg II. Dann ist man freiwilliges Mitglied der bisherigen Krankenkasse. Für diese ca. 200 Euro hohen monatlichen Beiträge bekoimmt man einen Zuschus svom Jobcenter, wenn die Nettoeinnahmen maximal ca. 200 Euro monatlich über den Grenzwerten für Alg II liegen.
Ich würde alle 3 Felder frei lassen. Wenn das Alg II abgelehnt werden sollte, prüfen, wie viel die eigenen Einnahmen über den Grenzwerten liegen. Dann ggf. bei der Krankenkasse Angaben zur Einnahmehöhe machen und den Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft berechnen lassen.
Gruß
RHW
Gern geschehen!
Klarstellung: Wenn das Alg II abgelehnt werden sollte, benötigt die Krankenkasse auf jeden Fall einen Fragebogen mit den Angaben zu den Bruttoeinnahmen (wenn keine Familienversicherung über Eltern oder Ehegatten möglich ist).
Dein Anteil ( bei einem monatlichen Bruttogehalt von 1724,71 Euro ) an der KV ( ..7,3 % + 50% des Zusatzbeitrages von 0,7% ) = 131,94 Euro. In der Pflegevers. - erhöhter Beitragsanteil ( 3,30 % vom versicherungspflichtigen Einkommen ) - da Ü23 ohne Kinder = 30,61 Euro.
"NUR BEI PRIVATER VERSICHERUNG".
Du warst doch als Arbeitnehmer in einer Gesetzlichen. Also leer lassen.
Glaube Zeile drüber fragt er.
Wenn du gesetzlich versichert warst , brauchst du dies nicht angeben.
KV KrankenVers
PV PflegeV
RV RentenV
AV ArbeitslosenV
Alle diese sog. Sozialversicherungen werden zwischen AG und AN aufgeteilt:
AG Anteil = Arbeitgeberanteil
AN Anteil = Arbeitnehmeranteil (Dein Anteil davon)
Dankeschön sehr hilfreich