Monatlich Beitragszahlung bei GKV immer nachschüssig und bei PKV vorschüssig?
Hallo Community,
ist es grundsätzlich immer so, dass der monatliche Beitrag für die PKV immer schon im Voraus gezahlt werden muss und der der GKV immer erst am Monatsende?
Ich frage, da ich seit 01.07. dieses Jahres in der PKV bin und vorher immer in der GKV war und diese offensichtlich unterschiedliche Zahlungsweisen haben.
Jetzt ist der 01.08. und ich habe schon zum zweiten Mal meinen PKV Monatsbeitrag abgebucht bekommen.
Ist es also so (Bsp. Juni in welchem ich noch in der GKV war): Bei meiner Junigehaltsrechnung wurde ein GKV Monatsbeitrag letztmalig abgezogen (also nachschüssig, da ich ja erst Ende des Monats Juni meinen kompletten Junibeitrag zahlen musste.
Jetzt bei der PKV musste ich schon Mitte Juli meinen PKV Beitrag zahlen, obwohl ich meinen Arbeitgeberanteil erst Ende Juli erhalten habe. Jetzt Anfang August hat die PKV wieder den vollen AG und AN-Anteil abgebucht, sprich ich bekomme den AG-Anteil erst wieder Ende August durch die Gehaltsabrechnung.
Ist das normal bei PKVs?
Danke und viele Grüße, Marco
4 Antworten
Es entspricht dem Wesen einer Versicherung, dass zunächst ein Beitrag zu zahlen ist und erst ab dann Versicherungsschutz besteht. Gilt ja so auch bei allen anderen Versicherungen. Die GKV und GRV bilden die einzigen Ausnahmen, da überwiegend durch Gehaltsabzug bezahlt. Man zahlt aber bei Übertritt nicht doppelt, es ist halt erst nur ungewohnt. Würde man zurück in die GKV wechseln, ist es genau umgekehrt (z.B. letzter Beitrag PKV Anfang Mai und erster Beitrag GKV dann erst mit Juni-Gehalt).
Hallo,
die Beiträge in der GKV sind immer rückwirkend fällig, nämlich bei freiwilligen Mitgliedern bis zum 15. des Folgemonats.
In der PKV sind Beiträge immer im Voraus fällig. Teilweise bieten Versicherungen die Beitragszahlung für ein Jahr im Voraus an; bei monatlicher Zahlung sind die Beiträge entsprechend höher. Ggf. anhand der Zinsen bei der Bank eine Vergleichsberechnung machen. Bei Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld bei einer Reha sind die Beiträge übrigens in voller Höhe weiterzuzahlen. Bei Rentenbeginn bleiben die Beiträge - bis auf den Wegfall des Krankentagegeldes - gleich hoch.
Gruß
RHW
So weit ich weiß, ist das immer so. Bei der PKV ist der Beitrag immer am 1. des Monats fällig. Bei einem Wechsel von der GKV in die PKV hast du einmal eine "Doppelzahlung". Das heißt, du hast Ende Juni/Anfang Juli mit dem Gehaltszettel den Beitrag für Juni gezahlt. Am 01.07. war der Beitrag für Juli fällig, daher die Abbuchung. Die nächste Zahlung sollte jetzt am 01.08. erfolgt sein. Ab sofort geht es seinen geregelten Gang. Du zahlst die Beiträge ab sofort immer zum 1. des Monats, für den Monat. (Beispiel: Am 01.08. zahlst du den Beitrag für August usw.). Bei Erstabschluss verzögert sich die Beitragszahlung meist um ein paar Tage. Daher hast du den Beitrag für Juli erst Mitte Juli bezahlt. Das ist alles in Ordnung.
ja das ist normal, du bekommst den AG Anteil ja nur etwas später.