Wie hoch ist der Härtefall-Zuschuss der Krankenkasse/des Jobcenters für ein Zahn-Implantat für einen ALG II-Bezieher?
Der Leistungsempfänger hat sonst kein eigenes Einkommen und Ersparnisse und leiht sich den Betrag für die restlichen Kosten.
5 Antworten
Hier wäre wohl eine Krone oder kleine Brücke die Regelversorgung. Dafür bekäme er den doppelten Festzuschuss. Den bekommt er vom Zahnarzt benannt. Ein Implantat ist um vieles teurer, einen Zuschuss hierfür gibt es darüber hinaus nicht.
Wenn die Härtefallregelung zum Tragen kommt, zahlt die Kasse m.W.n. den "doppelten Festzuschuß" für Zahnersatz.
Für ein Implantat wird das aber kaum reichen, da sich die Kassenleistung m.W.n. auf die Erhaltung bzw. auf die Wiederherstellung der sog. Kau- und Beißfunktion beschränkt. Dafür braucht es kein Implantat.
100% der kosten die notwendig sind werden von der Kasse übernommen aber man bekommt nur das billige bezahlt. Wenn es etwas billigeres als ein Implantat gibt wird nur das übernommen.
Für eine Gewährleistung / Wiederherstellung der Kaufunktion bedarf es keiner Implantate.
Somit zahlt hier bei ALG II wohl kaum auch noch die Kassa dazu.
Nur auf Kosten der Steuerzahler ohne Erspartes,...hätten gerne viele Menschen Implantate.
nicht die KK, sehr wohl aber jene Menschen, welche sich auf Kosten der Allgemeinheit/Steuerzahler "sanieren" lassen möchten...
Glaube härtefall liegt bei 600€
Die Krankenkasse nährt sich nicht auf Kosten der Steuerzahler.