Krankenversicherung nach Exmatrikulation & Arbeitslosigkeit?
Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, wie man am besten vorgeht, wenn man exmatrikuliert wurde und noch keine weiteren Pläne hat, sprich, auch noch nicht arbeitslos gemeldet ist.
- Wenn man bisher privat bei den Eltern mit versichert war, wird man überhaupt von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen, wenn man schon über 30 ist? Kommt die AOK in Frage bzw. irgend eine andere Kasse?
- Muss man die Zeit, in der man nicht gemeldet und bereits exmatrikuliert war, nachzahlen? Wie viel ist das denn in etwa?
- Was wäre der allererste Schritt: Zum Arbeitsamt gehen und arbeitslos melden oder zur Krankenkasse?
Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn jemand weiterhelfen könnte und Infos zu dem Thema hätte. Ich bin gerade sehr verzweifelt ... VG
4 Antworten
Wenn du bisher nur PKV versichert warst, dann musst du in der PKV bleiben.
Da du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben wirst -weil noch nicht gearbeitet - kannst du ggf. ALG II beantragen.
Als Bezieher von ALG II kannst du aber auch nicht in die GKV sondern bleibst in der PKV. Nur wenn du ALG I beziehen würdest, dann könntest du in die GKV.
Der erste Schritt ist zum Jobcenter und ALG II beantragen, dann zu deiner PKV und die Versicherung klären.
Du warst ja dort bereits versichert und bleibst es auch. Wahrscheinlich ändert sich der Beitrag und ja, du musst den auch rückwirkend zahlen.
Das Jobcenter übernimmt die Beiträge erst ab Antragstellung, bis dahin zahlst du sie selbst.
1. wenn du bisher privat versichert warst, wirst du auch versichert bleiben bis du eine versicherungspflichtige beschäftigung auf nimmst.
2. für zeiten vom exmatrikulation bis dato musst du alles nachzahlen, da in deutschland versicherungspflicht herrscht.
3. erster schritt ab zum jobcenter und sofort antrag auf alg2 stellen. kosten für die pkv werden in voller höhe vom jobcenter übernommen.
Hallo PfannKuchen86,
in die gesetzliche Krankenversicherung kannst du nur wechseln, wenn du eine GKV-Pflichtige Tätigkeit beginnst. Bedeutet als Arbeitnehmer mit einem mtl. Bruttoeinkommen von über 450 € und unter 4.800 €.
Ansonsten musst du weiterhin in der PKV bleiben und natürlich entsprechende Beiträge zahlen.
Unter Umständen, kannst du deine Tarifleistung reduzieren um niedrigere Beiträge zu zahlen. Dies musst du dann mit deinem Versicherungsvermittler besprechen.
Die Möglichkeit besteht, dass du einen Zuschuss vom Jobcenter - Hartz IV erhältst. Ändert aber nichts an der weiteren privaten Krankenversicherung.
Gruß Apolon
Ok, danke! Übernimmt das Jobcenter denn auch die Beiträge einer PKV?
natürlich übernimmt das jc die beiträge der pkv
Nein, die Beiträge der PKV muss der Versicherungsnehmer weiter zahlen. Unter Umständen ist dies ja ein Elternteil.