Krankenversicherung nach Exmatrikulation & Arbeitslosigkeit?

4 Antworten

Wenn du bisher nur PKV versichert warst, dann musst du in der PKV bleiben.

Da du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben wirst -weil noch nicht gearbeitet - kannst du ggf. ALG II beantragen.

Als Bezieher von ALG II kannst du aber auch nicht in die GKV sondern bleibst in der PKV. Nur wenn du ALG I beziehen würdest, dann könntest du in die GKV.

Der erste Schritt ist zum Jobcenter und ALG II beantragen, dann zu deiner PKV und die Versicherung klären.

Du warst ja dort bereits versichert und bleibst es auch. Wahrscheinlich ändert sich der Beitrag und ja, du musst den auch rückwirkend zahlen.

Das Jobcenter übernimmt die Beiträge erst ab Antragstellung, bis dahin zahlst  du sie selbst.

 

1. wenn du bisher privat versichert warst, wirst du auch versichert bleiben bis du eine versicherungspflichtige beschäftigung auf nimmst.

2. für zeiten vom exmatrikulation bis dato musst du alles nachzahlen, da in deutschland versicherungspflicht herrscht.

3. erster schritt ab zum jobcenter und sofort antrag auf alg2 stellen. kosten für die pkv werden in voller höhe vom jobcenter übernommen.

Hallo PfannKuchen86,

in die gesetzliche Krankenversicherung kannst du nur wechseln, wenn du eine GKV-Pflichtige Tätigkeit beginnst. Bedeutet als Arbeitnehmer mit einem mtl. Bruttoeinkommen von über 450 € und unter 4.800 €.

Ansonsten musst du weiterhin in der PKV bleiben und natürlich entsprechende Beiträge zahlen.

Unter Umständen, kannst du deine Tarifleistung reduzieren um niedrigere Beiträge zu zahlen. Dies musst du dann mit deinem Versicherungsvermittler besprechen.

Die Möglichkeit besteht, dass du einen Zuschuss vom Jobcenter - Hartz IV erhältst.  Ändert aber nichts an der weiteren privaten Krankenversicherung.

Gruß Apolon

Ok, danke! Übernimmt das Jobcenter denn auch die Beiträge einer PKV?

markusher  11.10.2017, 20:37

natürlich übernimmt das jc die beiträge der pkv

Apolon  11.10.2017, 15:54

Nein, die Beiträge der PKV muss der Versicherungsnehmer weiter zahlen. Unter Umständen ist dies ja ein Elternteil.