Exmatrikuliert Krankenkasse bescheid geben?
Hallo,
Ich habe meine letzte Prüfung im Bachelor bestanden. Muss ich meiner Krankenkasse meine Exmatrikulation senden oder macht das meine Uni automatisch, da ich die studentische Versicherung derzeit habe.
Außerdem, muss ich dann ab dem kommenden Monat direkt die vollen Gebühren bezahlen? Da ich erst mal arbeitslos sein werde für ein Monat und dann erst Vollzeit arbeiten werde.
3 Antworten
Du bist verpflichtet, jede Änderung eigenständig zu melden. Also melde dich bei deiner Krankenkasse. Für den Monat ohne Beschäftigung: wie alt bist du? Wenn unter 23 kannst du noch in die kostenfreie Familienversicherung bei deinen Eltern, wenn gesetzlich krankenversichert.
Wenn nicht, dann musst du für den Monat freiwillge Beiträge entrichten.
Das musst du selbst der Krankenkasse mitteilen. Und dann musst du auch deinen jetzigen Status angeben. Wenn du noch unter 23 bist, könntest du noch wieder in die Familienversicherung. Oder hast du dich arbeitslos gemeldet? Dann wärst du selbst versichert.
Wenn anschließend eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, greift die Nachversicherungszeit von 30 Tagen. u.U. brauchst du dann nichts zahlen. Aber genau das musst du mit deiner Krankenkasse zeitnah klären.
Wenn du dich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet hast, übernimmt die Arbeitsagentur auch deine Krankenkassenbeiträge. Das solltest du auf JEDEN FALL selbst deiner Krankenkasse mitteilen.