Krankenversicherung nach Hochzeit: Er (Beamter), Sie (Studentin)
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich wollen heiraten. Mir stellt sich jedoch noch die Frage bezüglich der Krankenversicherung.
Sie (24) ist Studentin und ich (24) bin Beamter und somit privat versichert. Sie ist zur Zeit noch über ihre Eltern familienversichert.
Wie geht es nun am besten weiter? Private KV ist sehr teuer. Ich habe gelesen, dass es möglich ist, dass meine Freundin als Studentin noch über ihre Eltern familienversichert bleiben kann, auch wenn wir verheiratet sind, ist das korrekt?
Kann ich als Privatversicherter auch eine Familienversicherung abschließen? Wie teuer wäre die?
Meine Freundin wird im August 2015 25 Jahre alt, studiert allerdings noch bis Oktober 2015.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!!!
Christian
6 Antworten
Hallo Christian,
durch Eure Heirat entfällt für Deine Frau die beitragsfreie Familienversicherung über ihre Eltern. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung, aber wenn Deine Frau kein nenneswertes eigenes Einkommen hat, hat sie durch Dich einen Beihilfeanspruch. Meistens liegt der bei 70 %, wie es bei Dir ist, sagt Dir deine Beihilfestelle oder Dein Krankenversicherer. Dann brauchst Du nur noch einen Restkostentarif für Deine Frau. Wenn Euch das zu teuer ist, bleibt der Weg über die Studentenversicherung ihrer Krankenkasse.
Gruß
dervagabund
Bist Du da sicher ? Ich habe andere Informationen.
Hallo "dervagabund",
seit 1989 ist es ohne Bedeutung , ob das Kind verheiratet oder ledig ist. In § 10 SGB V ist der Familienstand des Kindes nicht bei den Voraussetzungen aufgeführt.
Gruß
RHW
Hallo, die Familienversicherung für deine Verlobte kann grd. weiter über die ihre Eltern erfolgen. Sie endet allerdings mit dem 25. Lj. Danach tritt die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ein. Diese kostet mtl. 78,50€ (KV+PV). Die KVdS ist eine Pflichtversicherung und man kann sich nur unten bestimmten Bedingungen davon befreien lassen und dann in eine private Krankenversicherung gehen. Diese ist aber meist auch nicht besser oder billiger. Also schöne Hochzeit!
doch - eine private Krankenversicherung für Angehörige von Beamten ist von der Leistung besser und auch preiswerter. Siehe meinen Beitrag weiter oben.
Gruß
Also, meine Frau hat damals der Herr Kohl sofort aus der gesetzlichen rauswerfen lassen, sie mußte in die private und in die Beihilfe. Viel Glück und es gibt ja auch bei den privaten die Studentenversicherug für rd. 50 EUR/Monat (Beispiel bei HUK Coburg).
Sehr schade, dass hier der genaue Grund nicht genannt wird. Meines Wissens gibt es seit 1986 keinen Grund, dass man aus der GKV rausgeworfen wird. Ausnahme: man war noch keine 6 oder 12 Monate ununterbrochen in der GKV.
Doch doch, das gilt auch noch heute und ist eine gesetzliche Vorgabe. Nicht berufstätige Familienmitglieder wie Studenten und Kinder müssen beim Haushaltsvorstand versichert werden und wenn der dann wie hier Beamter ist, darf er nicht in eine gesetzliche KV. Damals wurden wir alle hochkannt rausgeworfen und durften mit hohem Alter die Kündigung unserer Anwartschaft hinnehmen und in der private KV mit horrenden Beiträgen uns absichern. Aber sozial waren die christlichen ja noch nie.
das stimmt nicht, bis Sie 25 ist, kann sie auch als verheiratete Person in der Familienversicherung verbleiben!
Hallo Schleudermaxe,
1) Studenten an einer dt,. anerkannten Hochschule können bei Studienbeginn immer zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen (Regelung seit 1989). § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V
2) Ehefrauen, die bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. als Arbeitnehmer )Mitglied sind, können auch bei Aufgabe der Berufstätigkeit Mitglied der gesettlichen Krankenversicherung bleiben. Dies gilt auch, wenn der Ehemann Beamter ist. § 9 Absatz 1 Nr 1 SGB V (mindestens seit den 1970er Jahren)
3) Wenn jemand in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann er bei Beginn der Beamtentätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Wenn er sich für eine private Krankenversicherung entschieden hat, kann er nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln (das ist dann aber kein "Rauswerfen"!).
Bei den Varianten von 2 und 3 sind die Vorversicherungszeiten von 6 bzw. 12 Monaten zu erfüllen (zumindest 1989 bis 2013).
Gruß
RHW
Da hast Du aber nicht richtig aufgepaßt. Wir, und damit meine ich tausende von Beamte und deren Angehörigen, wurde von den gesetzliche Kassen gekündigt und das Gesetz dazu kam von einem Herrn Kohl mit seinem Blüm. Unsere bis dahin bezahlten Beiträge wurden eingesackt und nicht erstattet. Einfach mal nachlesen und die zwei, die vor ihrer Ernennung zum Beamten berufsbedingt in einer gesetzlichen versichert waren, zählen nun wirklich nicht.
Zudem hat dann das Mitglied die Beiträge alleine zu bezahlen, denn der AG Bund etc. kennt keine diesbezüglichen Anteile. Er zahlt ja auch nichts für Rente und Pflege.
Wir, und damit meine ich tausende von Beamte und deren Angehörigen, wurde von den gesetzliche Kassen gekündigt und das Gesetz dazu kam von einem Herrn Kohl mit seinem Blüm.
Wann soll dieses Gesetz gewesen sein? Welcher Paragraph? Seit 1986 definitiv nicht. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung endet nur aus einem von 4 Gründen: Tod, Pflichtversicherung, Kündigung durch das Mitglied undfd (bis 2007) bei Beitragsrückstand. § 191 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__191.html
Zudem hat dann das Mitglied die Beiträge alleine zu bezahlen, denn der AG Bund etc. kennt keine diesbezüglichen Anteile.
In Hessen gibt es für Beamte in der GKV einen Zuschuss zu den Krankheitskosten.
bla bla, .... und für Soldaten eben nicht und die können auch nicht, auch heute noch nicht. Die haben ihre truppenärztliche Versorgung und ihre kleinen Kinder können nicht in eine gesetzliche Kasse. Also bitte!
siehe ggf. auch Auszug Literatur Stand 2014: Beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht die Situation dagegen grundsätzlich anders aus. Hier gibt es keinen Beihilfeanspruch. Und im Unterschied zu anderen Arbeitgebern zahlt der Staat für Beamte auch keine Arbeitgeberzuschüsse.
Die Konsequenz ist: freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte müssen – ähnlich wie Selbständige – ihre Beiträge vollständig selbst tragen.
Auch Zeitsoldaten können bei Beginn der Dienstzeirt zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entschieden. Wenn sie sich für die vollen Leistungen in der GKV entscheiden (14,9% Beitragssatz von den Bruttoeinnahmen) haben familienversicherte Ejhefrauen und Kinder weiterhin einen vollen Leistungsanspruch. Wenn man noch kene Angehörigen hat, kann man eine Anwartschaftsversicherung für aktuell 50 Euro monatlich vereinbaren. Wenn man dann später Angehörige hat, kann man diese wieder auf Antrag in eine Vollversicherung abschließen. Es wird kein Soldat aus der GKV rausgeworfen (wenn er bereits in der GKV versichert ist; früjhere Ausnahme: fehlende Vorversicherungszeit.)
Beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht die Situation dagegen grundsätzlich anders aus. Hier gibt es keinen Beihilfeanspruch. Und im Unterschied zu anderen Arbeitgebern zahlt der Staat für Beamte auch keine Arbeitgeberzuschüsse.
Ja, das mit der Ausnahme in Hessen korrekt.
Die Konsequenz ist: freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte müssen – ähnlich wie Selbständige – ihre Beiträge vollständig selbst tragen.
Ja, das ist auch korrekt.
Wo ist jetzt der Beleg, dass Beamte aus der GKV rausgeworfen wurden? Die meisten Beamten haben eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Tatsache ist, dass es bestimmte ungünstige Regelungen für Beamte in der GKV gibt (mindestens schon seit den frühen 1970er Jahren -> da war Kohl noch nicht Bundeskanzler!). Beamte, die in Teilzeit arbeiten, viele Kinder haben, ein behindertes Kind haben oder sich nach Aufgabe der Beamtentätigkeit selbständig machen, freuien sich über die sozialen Regelungen der GKV. Es gibt aktuell Tausende von Beamten in der GKV.
Höre einfach zu und auf mit deinem dummen Zeugs. Wir (und einige tausend perönlich bekannte Kollegen) wurden vom Blüm und dem Kohl durch deren Gesetz rausgeworfen per Kündigung von heute auf morgen und einem guten Versicherungsmitarbeiter ist dieser Sachstand mehr als bekannt. Tipp: Frage deinen Chef oder eben mal einen wissenden Kollegen bei einer Fortbildung.
Ich höre zu!!! Aber bisher gab es zu konkreten Fragen keine konkreten Antworten!
Wann soll das gewesen sein? Wie soll das Gesetz heißen? Gesetze haben immer einen Namen!
Was soll genau in dem Briefen der Krankenkasse gestanden haben?
Keiner der Kollegen kennt einen Rauswuirf aus der Krankenkasse (abgesehen von den oben genannten Ausnahmen).
... aber doch nur, weil Du und diese dafür zu jung sind und unsere Altlasten nicht erleben durften und warum Du meine Kollegen und mich als Lügner bezeichnest, nur weil wir eben durch diese christlichen so abgewatscht wurden, erschließt sich mir nicht. Dein Chef darf für Dich suchen lassen, wenn er nicht auf der Höhe ist. Und sogar die obersten Gerichte haben dieses Angelegenheit seinerzeit ausgesungen und den von uns geleistetet Beitrag in der GKV bekamen wir auch nicht zurück, trotz Verweigerung sämtlicher Leistungen. Also bitte.
Wenn man mit 60 Jahren zu jung dafür ist, ist das schon sehr seltsam.
Aber da sich ja krampfhaft und konsequent um konkrete Angaben herum gewunden wird, ist meine starke Vermutung, dass der "Rauswurf" wegen ruckständiger Beiträge erfolgte. Aber das würde ich hier dann auch nicht so gerne öffentlich machen. Es gibt auch Leute, deren Hauptbeschäftigung in Selbstmitleid besteht.
Oder es war ein Gesetz für Rheinland-Pfalz, das Helmut Kohl 1969 bis 1976 als Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz veranlasst hat. Dann gebe ich offen zu, dass es mir nicht bekannt ist und ich bei den Landesgesetzen keinen Überblick habe.
... und der Blüm war sein Minister? Tolle Wurst.
Ich habe Norbert Blüm von 1969 bis 1976 nicht persönlich begleitet. Daher weiß ich auch nicht, ob er in dieser Zeit evtl. teilweise z.B. der Bürovorsteher von Helmut Kohl war.
Hallo Christian,
versichere deine Zukünftige über eine Private Krankenversicherung zum Ausbildungstarif für Studenten mit Beihilfeanspruch für Beamten (in den meisten Bundesländern - 70 % Beihilfe). Also mit einer Restkostenversicherung von 30 % zu einem mtl. Beitrag von ca. 45 Euro.
Gruß
Hallo,
ist sie aktuell in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert?
Gruß
RHW
Hallo RHW,
aktuell ist Sie gesetzlich versichert.
Gruß Chris
Dann kann sie nach § 10 SGB V bis zum 25. Geburtstag kostenlos über die Eltern versichert bleiben (wenn sie FSJ, Bufdi etc. gemacht hat, in bestimmten Fällen auch länger). Die Heirat ist seit 1989 kein Grund mehr für einen Ausschluss der Familienversicherung über die Eltern.
Wenn sie an einer staatlichen Hochschule studiert und noch keine 14. Fachsemester erreicht hat, gilt ab dem 25. Geburtstag der Studentenbeitrag von 78 Euro.
Wenn sie nach dem Studium keine Abeitnehmertätigkeit von mehr als 450 Euro brutto aufnimmt, wird ihr Beitrag dann nach der Hälfte des Ehegatten-Bruttoverdienstes berechnet. § 240 SGB V letzter Absatz
Hinweis: Bei Beginn der Beamtentätigkeit besteht meistens ein Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Gruß
RHW
das stimmt nicht, bis Sie 25 ist, kann sie auch als verheiratete Person in der Familienversicherung verbleiben!