Krankenversicherung abgemeldet?

6 Antworten

Wenn du vorher Arbeitnehmerin warst, warst du "pflichtversichert". Wenn du nicht mehr als Arbeitnehmerin arbeitest, bis du entweder "familienversichert" oder "freiwillig versichert".

Wenn sich also dein Status geändert hat, fällst du nicht einfach aus der Krankenkasse. (Die Krankenkassen dürfen einen gar nicht mehr entlassen. Selbst wenn man keine Beiträge bezahlt!)

Du bist also vermutlich "freiwillig versichert".  Dein Kind ist bei dir mit familienversichert.

Du solltest einen Termin bei der AOK machen und diese Frage klären.

blondeBambina 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 16:35

Und die Beiträge als Freiwillig Versicherte muss ich dann von November bis jetzt nachzahlen?

hast du denn noch ein bestehende Beschäftigungsverhältnis, dass durch die Elternzeit ruht? wenn ja, und dein Arbeitgeber hat dich abgemeldet, dann solltest du dies der Kasse mitteilen. denn dann hat dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht. eine Abmeldung darf bei Elternzeit nicht erfolgen.

sollte dein Beschäftigungsverhältnis allerdings beendet worden sein, dann ist die Abmeldung korrekt. und da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, musst du dich rückwirkend als Selbstzahler versichern. da gibt es auch keine Ausnahmen. du musst deiner Kasse dafür deine Einkommenssituation mitteilen. wenn du kein Einkommen hast (das deines Partners ist unrelevant, da ihr nicht verheiratet seid), dann wirst du in die Mindeststufe eingruppiert. das wären ca. 170 Euro pro Monat (rückwirkend). dein Kind bleibt kostenfrei bei dir mitversichert.

blondeBambina 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 17:15

Danke für deine Antwort. Das klingt plausibel. Aber irgendwie, finde ich es eine Frechheit das die mich jetzt (fast 1Jahr später) erst darüber informieren.

eulig  02.09.2016, 17:17
@blondeBambina

wenn dein Arbeitgeber jetzt erst die Abmeldung abgegeben hat, ist das aber nachvollziehbar. gerade wenn Arbeitnehmer in Elternzeit sind, kommt es bei den Meldungen an die Krankenkasse gerne mal zu Fehlern oder Verzögerungen.

Ja, du mußt Zahlen. In Deutschland herrscht Krankenkassenpflicht.

Da du dich nicht gleich gemeldet hast, den vollen Betrag, das sind 600-700 € im Monat.

Das du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst heißt noch lange nicht, das du nicht irgend eine Leistung bekommen könntest, das ist abhängig vom Einkommen deines Mannes. Also schnellstens zum Amt und Ansprüche klären

Und schnellstens bei der Krankenkasse deine nicht vorhandenen Einkünfte melden, damit du in eine Grundkasse fällst(70-300 €/Monat)

Ohjee - da musst du dich drum kümmern. Du kannst nicht nirgendwo gemeldet sein!

Warst du vor der Geburt deiner Tochter berufstätig? Ist es eine reguläre Erziehungszeit? Bist du einfach so Hausfrau? Wie finanzierst du das? Sozialamt? Dann versichern die dich ... hast du dich da seit der Geburt gar nicht drum gekümmert? Stell dir mal vor, du wärest ernsthaft krank geworden?

Wie ist denn die Kleine versichert? Über den Vater? Oder hat sie auch keine KV?

Da müssen auch vorher schon Briefe von der KV gekommen sein. Du hast Meldepflicht und sie fragen auch nach. Hast du das übersehen?

Gruß S.


blondeBambina 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 16:30

Ich war vorher Berufstätig und über meinen Arbeitgeber versichert. Das die mich abgemeldet haben, wusste ich nicht. Meine Tochter ist über den Vater versichert. Ich bin davon ausgegangen dass ich noch über meinen Arbeitgeber versichert bin.

Sirius66  02.09.2016, 16:36
@blondeBambina

Müsstest du auch sein, wenn deine Erziehungszeit ganz regulär ist. Dann bist du ja auch weiterhin bei deinem AG beschäftigt - oder nicht?

Aber so weit will ich mich da nicht aus dem Fenster lehnen, weil ich mich nicht allzu gut auskenne.

Gruß S.

Du bist nicht arbeitslos gemeldet? Du bist nirgendwo versichert! Du musst alles nach zahlen. Melde dich beim Jobcenter und einer Krankenkasse an!

blondeBambina 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 16:24

Soweit ich weiß, muss man sich nicht arbeitslos melden, wenn man nicht arbeiten gehen will weil man in Elternzeit ist.