Kosten für Rettungswagenfahrt ohne Mitfahren?
Hallo Gemeinde
ich hab gestern ohne es zu wissen Cbd liquid konsumiert . Das natürlich in hohen Mengen, weil ich dachte, dass es ein ganz normales liquid sei. Da ich zuvor mit sowas noch nie in Kontakte gekommen bin, ging es mir sehr schlecht und ich rief den Krankenwagen an. Die Personen im Wagen bemerkten, dass ich einfach nur benommen bin und keine Behandlung notwendig wäre und ich bin nicht mit gefahren. Welche Kosten kommen auf mich zu, für das rufen des Krankenwagens?
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Hi,
Welche Kosten kommen auf mich zu, für das rufen des Krankenwagens?
In aller Regel - keine.
Eine "Behandlung vor Ort" respektive eine reine Hilfeleistung durch nicht-ärztliches Fachpersonal kann - im Gegensatz zur notärztlichen Versorgung - schlicht nicht abgerechnet werden.
Grund: im Sinne des SGB V ist der Rettungsdienst eine reine Transportdienstleistung - abgerechnet wird folglich der Transport. Erfolgt dieser nicht, handelt es sich um eine Fehlfahrt, bei der der Leistungserbringer eine Pauschale durch den Träger des Rettungsdienstes (i.d.R. Landkreis oder kreisfreie Stadt) erhält.
Fazit
Kosten sind nicht zu erwarten.
LG
Keine, da ein Rettungswagen nach Sozialrecht KEINE Behandlungsleistung sondern lediglich eine Transportleistung erbringt, kein Transport, keine Kosten, auch wenn medizinische Untersuchungen/ Maßnahmen durchgeführt worden sind. Einzige Ausnahme, es ist ein Notarzt am Einsatz beteiligt, der kann als Arzt eine ärztliche Untersuchung und Therapie am Einsatzort abrechnen. Wird eine Transportleistung erbracht, so kommt mit Ausnahme von 10,00€ Eigenanteil die gesetzliche Krankenversicherung hierfür auf, sofern ein medizinischer Grund für den Transport vorgelegen hat, dass entscheidet allerdings NICHT die Besatzung sondern der aufnehmende Arzt, dieser muss eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" ausstellen.
Mfg.
Hallo,
die Krankenkasse darf die Kosten nur übernehmen, wenn man auch gefahren wurde.
In anderen Fällen ist entscheidend, wie die Satzung der Stadt/des Kreises solche Fälle geregelt hat.
Gruß
RHW
Wenn man mitfährt, zahlt man 10 Euro Zuzahlung.
Wenn man nicht mitfährt, kann es je nach Kreis/Stadt unterschiedlich sein (wenn das Bundesland keine einheitlichen Regelungen erlassen hat). Ggf. auf den Internetseiten des Kreises/der kreisfreien Stadt nach den Stichwörtern "Rettungsdienst" bzw. "Leerfahrt" suchen.
Da du einen triftigen Grund hattest dir einen Rettungswagen zu rufen, sollte es für dich nichts kosten außer die 10€ Kostenbeteiligung, die man auch im Krankenhaus zahlen muss.
Du kannst ja nichts dafür, dass du letztendlich doch nicht mitgefahren bist.
Woher ich das weiß? Beruflich Rettungssanitäterin
Dann solltest du wissen, dass der Patient grundsätzlich erst mal Gebührenschuldner ist, weil er eine Leistung der Kommune in Anspruch genommen hat. Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen kann prinzipiell nur im Transportfalle geschehen, weil nur der Transportfall eine Leistung der Krankenkassen ist. Eine bloße Bereitstellung (die hier passiert ist) wird von den Krankenkassen nicht übernommen.
Korrekt
Danke!
Kannst du bei der zuständigen Feuerwehr erfragen, Stichwort "Gebührenordnung".
siehe zB hier:
insbesondere §2:
§ 2 Gebührenschuldner: Gebührenschuldner ist derjenige, der die Leistung des Rettungsdienstes in Anspruch nimmt. Als solcher gelten insbesondere Auftraggeber, Antragsteller, Benutzer und Empfänger der Leistung.
Mir wurde im Wagen leider genau das Gegenteil gesagt:-/ dass ich Zahle wenn ich transportiert werde. Habe auch in anderen Forum gefragt und da wurde auch behauptet, dass ich nur zahlen muss wenn ich transportiert werde. Finden sie dass kann abhängig vom kreises oder stadtes sein in dem ich leben?