MDK schreibt mich auf einmal gesund! wie soll ich mich nun verhalten?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst mal hat der MDK in seiner Diagnose so oder so Recht. Dein Arzt kann dich gar nicht weiter krankschreiben. Der MDK steht erst mal über allen Ärzten und kann deren Diagnosen und Krankschreibungen für ungültig erklären.

Du kannst nur eins machen: Die Mitteilung des MDKs ist ein Bescheid. Gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Ob Du den begründest und entsprechende "Beweise" beilegst, ist dir überlassen. Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst Du dagegen nur vorm Sozialgericht klagen.

Wichtig: Weder der Widerspruch, noch eine Klage haben aufschiebende Wirkung.

Das heißt: Beides kann dauern und so oder so bist Du ab dem 05.08.erst mal wieder "gesund" und musst theoretisch wieder arbeiten gehen. Du kannst dich natürlich vom Arbeitgeber beurlauben lassen, aber verlierst dadurch natürlich Urlaub.

Daher kann ich dir nur raten, auch wenn es teuer wird: Sofort einen Anwalt nehmen, zu nem anderen (Fach-)Arzt gehen und mit Bescheinigung Widerspruch einlegen und ggf. vom Anwalt juristische Schritte einleiten lassen, die die Bearbeitung beschleunigen oder ggf. eine Aufschiebende Wirkung erzielen können. Da dort viele Faktoren zu berücksichtigen sind und ich davon keine kenne, kann ich dir dahin gehend keine weiteren Tipps geben.

Aber kurz noch dazu: Der MDK schreibt einen nicht aus Lust und Laune krank. Entweder bist Du nicht wirklich so krank wie Du glaubst, oder es lagem dem MDK nicht alle relevanten Infos, Befunde usw. vor (der MDK entscheidet in erster Linie immer nach Aktenlage).

Dahaka71 
Beitragsersteller
 29.07.2013, 11:56

Mein behandelnder Arzt hatte mich bis zum 19.08 krankgeschrieben, bevor der Bescheid vom MDK kam, danke für die Info.

Familiengerd  29.07.2013, 12:51
@Dahaka71

der MDK entscheidet in erster Linie immer nach Aktenlage

Und genau das ist das Problem "MDK" - dass hier viel zu oft Mediziner in ihrer Funktion als "Bürokraten" tätig sind und nicht als "Ärzte"!

Dahaka71 
Beitragsersteller
 29.07.2013, 18:37
@Familiengerd

sehe ich ganz genauso!

Scaver  26.09.2013, 18:47
@Familiengerd

Kann ich nur teilweise zustimmen. Wenn die Aktenlage eindeutig ist, ist es eigentlich ausreichend. Wenn die Akten fehlerhaft sind, dann liegt der Fehler nicht beim MDK, sondern beim vorher behandelnden Arzt.

Jeder Patient hat das Recht, Einsicht in seine Akten zu bekommen und fehlerhafte Einträge löschen und/oder ändern zu lassen.

Nur bei Unstimmigkeiten ist eigentlich eine neue Untersuchung notwendig.

Wenn JEDER Fall per Untersuchung entschieden werden sollte, so würde die Bearbeitung jedes noch so einfachen Falls Monate locker mindestens 3-4 Monate länger dauern. Viele denken, der MDK hat nur ein paar Fälle und könnte jeden Untersuchen. Dem ist aber nicht so. Der MDK hat nen Menge Arbeit und die Akten muss er so oder so immer einsehen und dann "prüfen".

Zumal.. .dieses mehr an Arbeit würden sich die Ärzte auch bezahlen lassen... und diese extra Kosten müssten am Ende die Versicherten mit erhöhten Beiträgen zahlen.

Zumal ist die Fehlerquote des MDK wirklich niedrig. Und wer nicht einverstanden ist mit den Entscheidungen, kann immer noch Widerspruch und Klage gegen einreichen! Sollte man wirklich krank sein und der MDK das Gegenteil behaupten, ist das nicht schwer nachzuweisen, dass der MDK unrecht hat... medizinisches Gutachten, am besten durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen und gut ist!

Das macht man ganz anders!!!!!!!!!

Ohne die Art der Erkrankung zu kennen, ist ein Rat schwierig. Aber es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten:

A) Du gehst am 05.08. arbeiten und es geht Dir am frühen Nachmittag aufgrund der "alten" Krankheit so schlecht, dass Du zum Arzt musst (wo Du natürlich auch hingehst) und dieser Dich erneut arbeitsunfähig krank schreibt. Dies wäre als "missglückter Arbeitsversuch " zu werten, und die alte Krankheit würde wieder aufleben...

B) Du gehst am 05.08. arbeiten und wirst am Morgen des Folgetages aufgrund der Gesamtsituation wegen einer anderen (psychischen) Krankheit arbeitsunfähig. Dann ggf. gleich einen anderen Facharzt aufsuchen. Das hätte auch noch den Vorteil, dass die Lohnfortzahlung des Arbeitgeber erneut zu laufen beginnen würde...

maestrale  08.01.2015, 18:58

Und wenn man Punkt a gemacht hat! Wird die krankschreibung dann nicht sofort wieder unwirksam wegen dem Gutachten des MDK'S? Genau so ist es nämlich bei mir, weiss aber nicht ob die KK jetzt weiter zahlt oder nicht! Ich war quasi wegen dem MDK Gutachten einen Tag gesund, nun bin ich wegen der selben Krankheit wieder krank geschrieben, allerdings von einem anderen Facharzt...

verreisterNutzer  09.01.2015, 01:59
@maestrale

Die Krankschreibung wird m.E. deshalb aufgrund des MDK-Gutachtens nicht unwirksam, weil der Patient ja dem Gutachten gefolgt ist und (wenn auch nur für ein paar Stunden) arbeitsfähig war, dann aber erneut (!) arbeitsunfähig wurde. Der hierfür maßgebende Grund war dann zwar die alte Erkrankung, die wieder "aufgelebt" ist, aber das MDK-Gutachten kann ja wohl kaum zukünftige Wirkung entfalten. Ob die Behörden das auch so sehen, müsste ggf. vor dem Sozialgericht entschieden werden (==> siehe hierzu den obigen Kommentar von @Scaver).

Will der Patient dies alles vermeiden, folgt er meinem Rat unter Punkt B), d.h. andere Krankheit.

Dahaka71 
Beitragsersteller
 30.07.2013, 09:43

was denkst du wie lange der AG das dann mitmacht? O.o außerdem würde ich viel lieber arbeiten gehen, da ich aber enorm eingeschränkt in der Bewegung bin, ist dies halt nicht möglich, naja mal sehen wie das die Vertretung am Freitag sieht.

verreisterNutzer  30.07.2013, 21:09
@Dahaka71

Die "Vertretung" wird sich wohl kaum gegen den MDK stellen, und der Arbeitgeber kann kurzfristig gegen die Wege, die ich Dir aufgezeigt habe, nichts machen. Aber wie dem auch sei - die Entscheidung liegt bei Dir selbst...

Widerspruch einlegen,gleichzeitig eine Klage vor dem Sozialgericht im Einstweiligen Rechtsschutz beantragen,so das diese Problem von einem Gutachter der gerichtlich bestellt wird geklärt werde kann. Gehe immer davon aus das selbst die Menschen beim MDK,nur Menschen sind,das ist hin zu nehmen denn andere gibt es nicht

Dahaka71 
Beitragsersteller
 29.07.2013, 09:45

Vielen Dank.

Hallo,

arbeite selbst bei einer KK. Folgendes, wenn der MDK dich gesundschreibt bei der KK im KG -Team anrufen und nach Gutachten fragen, und widerspruch kann der Arzt stellen. Am besten alle Arztberichte, Durchgangberichte eventuelle Reha oder OP Berichte beifügen. je mehr der MDK zur Begutachten hat umso besser :-)

Dahaka71 
Beitragsersteller
 29.07.2013, 18:36

Danke sehr.

du hast bereits widerspruch eingelegt und in wenigen tagen einen termin bei einem arzt. insofern kann man dir keine weiteren ratschläge geben.. nun heissts abwarten.........

Dahaka71 
Beitragsersteller
 29.07.2013, 09:45

ja, danke für die Antwort.