Nach Ausbildungsabbruch die Krankenkasse nicht gewechselt muss ich für die Kosten aufkommen?
Hallo ich bin 20. Jahre alt und habe zum 1. Dezember meine Ausbildung gekündigt. Anschließend war ich ein Monat arbeitslos und arbeite seit dem 1.1. auf 450 Euro Basis. Dummerweise habe ich total vergessen wieder auf die Familienversicherung zuwechseln. Muss ich nun für die Kosten aufkommen, welche in den zwei Monaten zustande gekommen sind?
2 Antworten
Das ist kein Problem.
Die Familienversicherung kann auch rückwirkend begründet werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen bzw. vorlagen. Du musst unter 23 Jahre alt und deine Elternteil gesetzlich versichert sein. Der Minijob ist unschädlich.
Selbst wenn du schon Beiträge gezahlt hättest, würdest du diese erstattet bekommen, denn § 10 SGB V - Familienversicherung - ist vorrangig vor § 188 (4) SGB V - obligatorische Anschlussversicherung.
Deine Eltern sollten ganz schnell einen Antrag stellen.
Nein, Familienversicherung ist vorrangig vor freiwilliger Mitglieschaft. Du kannst rückwirkend einen Antrag stellen musst aber ggf. deine Einkommenssituation darlegen.
Du bist nach wie vor U23?