Praxistermin wird kurz vorher von der Praxis abgesagt. Schadensersatz?

4 Antworten

Wenn Du die Menschen, noch dazu in einer Praxis für Psychologie, schon so abwertend einschätzt, solltest Du Dir überlegen, ob Du dort wirklich gut aufgehoben bist und das ist nicht böse von mir gemeint.

Gerade hier ist ein Vertrauensverhältnis sehr wichtig........

Alles Gute!

Du kannst nichts verlangen. Es kann ja immer mal jemand Krank werden und falls Du auch mal krank sein solltest, werden die sicher auch nichts berechnen. Klar ist das ärgerlich für Dich jetzt, aber ist halt so. Willst dort ja sicher auch nochmal hingehen.

Versuchen werden das Ärzte immer wieder, es gibt ein Urteil Aktenzeichen 9C 0566/11, wo folgendes klargestellt wurde:

"Entgegen den Erwartungen haben Ärzte selbst bei kurzfristigen Absagen keinen Anspruch auf Schadensersatzleistungen".

Grund - es ist keine Leistung erbracht worden, also bestehe kein Anspruch auf einen Gegenleistung, so das Urteil des Gerichts. Allerdings ist dies einzelfallabhängig, wenn es sich um aufwendige Behandlungen handelt. Sagst du eine stationären OP Termin ab und Narkosearzt, Chirurg und Schwester warten, sieht die Sache anders aus. Hier besteht die Frage, ob ein Behandlungsvertrag existiert.

Quelle: D.A.S Rechtschutz

In die andere Richtung wird es aber ähnlich sein, du hast keinen Leistung bekommen und daher keinen Anspruch auf etwas. Eine Anfahrt von 30 Minuten ist eine geringe und zumutbare Dauer. Es wurde auch rechtzeitig Bescheid gegeben, die Schwestern werden alle Patienten anrufen müssen und das ist nicht 5min nach Praxisöffnung erledigt.

Appmaster02 
Beitragsersteller
 09.12.2019, 14:56

Bist du dir da bei dem ersten Teil deiner Antwort sicher? Wäre echt gut zu wissen wenn das so stimmt

Das wird schon am Fehlen eines Schadens scheitern.