Praxistermin wird kurz vorher von der Praxis abgesagt. Schadensersatz?
Hallo,
ich hatte heute morgen einen Termin bei einem Psychologen. Um dort zu erscheinen muss ich 30Minuten mit dem Auto fahren. Nun war ich dort und mir wurde gesagt, dass der Termin abgesagt wurde, weil die Psychologin krank ist. Sie hat ca 20 Minuten bevor der Termin angefangen hätte angerufen und den Termin abgesagt. Leider konnte ich zu der Zeit nicht ans Handy, da ich wie gesagt am Autofahren war.
Eigentlich nehme ich so was nicht so hart, ABER die sind extremst unfreundlich und geldgierig. Man muss 48std vorher anrufen wenn man den Termin nicht wahrnehmen kann, sonst muss man ein Entschädigungshonorar bezahlen.
Meine Frage wäre jetzt ob man ganz dreist irgendwie irgendwas verlangen kann oder ob man das einfach so hinnehmen muss, dass man so lange fährt, dann vor Ort abgesagt wird jedoch anders herum gesagt wird, dass so was von Patienten aus nicht gehen würde und man dann Strafe/Entschädigung zahlen muss
4 Antworten
Wenn Du die Menschen, noch dazu in einer Praxis für Psychologie, schon so abwertend einschätzt, solltest Du Dir überlegen, ob Du dort wirklich gut aufgehoben bist und das ist nicht böse von mir gemeint.
Gerade hier ist ein Vertrauensverhältnis sehr wichtig........
Alles Gute!
Du kannst nichts verlangen. Es kann ja immer mal jemand Krank werden und falls Du auch mal krank sein solltest, werden die sicher auch nichts berechnen. Klar ist das ärgerlich für Dich jetzt, aber ist halt so. Willst dort ja sicher auch nochmal hingehen.
Versuchen werden das Ärzte immer wieder, es gibt ein Urteil Aktenzeichen 9C 0566/11, wo folgendes klargestellt wurde:
"Entgegen den Erwartungen haben Ärzte selbst bei kurzfristigen Absagen keinen Anspruch auf Schadensersatzleistungen".
Grund - es ist keine Leistung erbracht worden, also bestehe kein Anspruch auf einen Gegenleistung, so das Urteil des Gerichts. Allerdings ist dies einzelfallabhängig, wenn es sich um aufwendige Behandlungen handelt. Sagst du eine stationären OP Termin ab und Narkosearzt, Chirurg und Schwester warten, sieht die Sache anders aus. Hier besteht die Frage, ob ein Behandlungsvertrag existiert.
Quelle: D.A.S Rechtschutz
In die andere Richtung wird es aber ähnlich sein, du hast keinen Leistung bekommen und daher keinen Anspruch auf etwas. Eine Anfahrt von 30 Minuten ist eine geringe und zumutbare Dauer. Es wurde auch rechtzeitig Bescheid gegeben, die Schwestern werden alle Patienten anrufen müssen und das ist nicht 5min nach Praxisöffnung erledigt.
Entgegen den Erwartungen haben Ärzte selbst bei kurzfristigen Absagen keinen Anspruch auf Schadensersatzleistungen
Das ist in der Pauschalität falsch.
Bist du dir da bei dem ersten Teil deiner Antwort sicher? Wäre echt gut zu wissen wenn das so stimmt
Das wird schon am Fehlen eines Schadens scheitern.