Psychotherapie beantragen, nach Abbruch, Wer übernimmt Kosten?
Guten Abend. Ich habe vor einem Jahr meine Therapie abgebrochen, da ich nicht wirklich mit meiner Therapeutin reden konnte. Das wurde damals von der Krankenkasse bezahlt... Ich wollte schon nach wenigen Stunden nicht mehr dort hingehen aber meine Mutter meinte, dass man nach einem Abbruch keine erneute Therapie bezahlt bekommt. Ist das richtig? Ich habe etwa 20 Stunden "abgesessen" und dann aufgehört. jedoch würde es gerne noch einmal versuchen, da es mir nicht gut geht. Diesmal bei einem anderen Therapeuten. Muss ich diese Therapie dann selber bezahlen auf Grund des Abbruchs?
2 Antworten
Der nächste Therapeut muss nach spätestens fünf Stunden dem Antrag an die Krankenkasse einen Bericht an den Gutachter beifügen, der erklärt, weshalb jetzt nach einem Jahr bereits eine erneute Behandlung notwendig ist. Da wird auch der Abbruch zur Sprache kommen müssen und es muss erklärbar sein,weshalb du eine Therapie beginnst, wenn du mit der Therapeutin nicht reden kannst. Es wird auch zu erklären sein, wie ihr (der Therapeut und du) dies und einen weiteren Abbruch verhindern wollt. Psychotherapie darf nämlich dann nicht bezahlt werden wenn die Behandlung keinen ausreichenden Erfolg erwarten lässt.
Ein Therapeutenwechsel ist in der Psychotherapie völlig normal. Du hättest die 20 Stunden auch nicht absitzen müssen, denn es werden die ersten Stunden automatisch von der KV bezahlt. Wenn die "Chemie stimmt" werden bei der Kasse weitere Stunden beantragt.
Wenn Du immer noch seelisch krank bist, kannst Du jederzeit einen anderen Therapeuten ausprobieren. Und das so lange, bis Du jemanden findest, der Dir wirklich helfen kann.
Deine Ausführungen sind sachlich falsch. Wenn jemand seelisch krank ist, steht im eine Behandlung zu. Und natürlich werden Therapeuten gewechselt, bis der Patient den Psychologen gefunden hat, bei dem die Therapie auch anschlägt.
Ein weiterer Antrag ist schnell bewilligt, wenn sich nach den Probesitzungen der richtige Therapeut gefunden hat.
Das ist weit weniger kostenintensiv, als die vielen "Drehtürpatienten" in psychiatrischen Kliniken und auch Suchtkliniken. Abgebrochene Therapien sind in der Psychiatrie an der Tagesordnung.
Man kann nicht einfach einen Psychotherapeuten wechseln. Dies ist nur im Rahmen der probatorischen Sitzungen problemlos möglich. Im vorliegenden Fall wurde eine genehmigte Therapie abgebrochen. Ein Therapeutenwechsel ist bei einer genehmigten Therapie nur unter bestimmten Umständen möglich (z.B. lange Erkrankung des Therapeuten, nicht aufschieb- / abwendbarer Umzug des Patienten usw.), bei Abbruch (wie im vorliegenden Fall) handelt es sich ohnehin nicht um einen Wechsel, sondern um eine Neubeatragung nach Therapieabbruch binnen einer Zweijahresfrist.
Wenn jemand seelisch krank ist, steht im eine Behandlung zu.
Eine psychiatrische ja, eine psychotherapeutische ist an Bedingungen geknüpft. Diese sind rechtlich verbindlich vorgegeben und werden von den Therapeuten und dann schließlich von einem Gutachter geprüft.
Vor allem R: D §22 (3) Nr.1:
"Psychotherapie ist als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, wenn:
- zwar seelische Krankheit vorliegt, aber ein Behandlungserfolg nicht erwartet werden kann, weil dafür bei der Patientin oder dem Patienten die Voraussetzung hinsichtlich der Motivationslage, der Motivierbarkeit oder der Umstellungsfähigkeit nicht gegeben sind, oder weil die Eigenart der neurotischen Persönlichkeitsstruktur (gegebenenfalls die Lebensumstände der Patientin oder des Patienten) dem Behandlungserfolg entgegensteht,
Äh, nein, ist es nicht.
Definitiv nicht.
Ganz sicher nicht. Die Leistungen der Solidargemeinschft sind auch irgendwann erschöpft, was dann dem Therapeuten, der mal wieder eine Therapie beantragt, auch klar mitgeteilt wird mit dem Auftrag, dies dem Patienten abschließend zu vermitteln.
Was du beschreibst, gilt ausschließlich für Regelleistungen, also im Fall psychischer Erkrankungen für die psychiatrische Behandlung (ohne antragspflichtige Psychotherapie) und die psychosomatischen Grundversorgung (z.B. beim Hausarut).