Neue Therapie in Sperrzeit beginnen
Hallo!
Um kurz auszuholen, hier die Vorgeschichte:
Ich habe im April 2011 eine Therapie angefangen, u. a. wegen selbstverletzendem Verhalten etc. Daraufhin bekam ich auch 25 Stunden von der Krankenkasse genehmigt. In dieser Therapie kam es mehrmals aufgrund der vielen Patienten, die mein Therapeut hatte, zu großen Abständen zwischen den Termin. Am Anfang waren es manchmal 3 bis 4 Wochen, manchmal auch fünf. Irgendwann bekam ich wöchentlich einen und dann fing es wieder an, dass es öfter Abstände von zwei Wochen gab und zwischendurch auch mal vier Wochen. Als ich meinen Therapeut drauf ansprach, meinte er, es läge daran, dass er den Antrag auf weitere Stunden noch nicht abgeschickt, bzw. geschrieben hatte. Das war nicht meine Schuld, aber ich musste drunterleiden und irgendwann sah ich auch, dass die Therapie so keinen Sinn mehr macht; ich war auch im Zweifel, ob die Therapiemethode für mich passend ist, aber der Therapeut konnte mir darauf auch keine konkrete Antwort geben. Ich habe dann mit ihm abgesprochen, dass ich mich über andere Methoden, etwa Tiefenpsychologie informiere (seine Methode ging mehr oder weniger in Richtung Verhaltenstherapie) und mir dann evtl. einen neuen Therapeuten suche. Was er mir nicht sagte, war, dass ich nach "Beendigung" unserer Therapie eine Sperrzeit von zwei Jahren habe. Ich habe mir das inzwischen von der Krankenkasse bestätigen lassen. Die meinten nur, dass mein Therapeut soviel wie möglich schriftlich einreichen müsste, damit ich ohne diese Sperrzeit eine neue Therapie anfangen kann. Nun weiß ich aber, dass mein Therapeut eher schreibfaul ist und inzwischen hat sich meine Lage auch nicht gerade verbessert. Ich hatte im November 2012 meine letzte Sitzung bei ihm (die letzte Stunde, die ihm von der Krankenkasse bezahlt wurde, war im Februar 2012! Das muss man sich mal vorstellen!).
Meine Situation ist jetzt so, dass ich wieder öfter selbstverletztendes Verhalten an den Tag lege und manchmal denke ich, dass ich einfach (das klingt saublöd!) einen Selbstmordversuch machen sollte, damit mir irgendjemand hilft.
Ich komme nun zu der konkreten Frage: Reicht es nicht, dass ich einen Brief an die Krankenkasse schreibe, mit eben diesen Dingen (sprich: Wie es mir aktuell geht psychisch) und müssen sie mir dann nicht eine neue Therapie auch ohne Sperrzeit genehmigen?
Welche anderen Möglichkeiten habe ich, um diese Sperrzeit zu verkürzen, wenn ich auf meinen alten Therapeuten nicht hoffen kann? Ein Bekannter von mir meinte, ich solle zu einem Neurologen gehen, der mir dann die Notwendigkeit bescheinigt, aber irgendwie fehlt mir da der Zusammenhang, warum der Neurologe für sowas zuständig sein sollte. Hm ...
Freue mich über Antworten!
4 Antworten
Danke für eure Antworten ...
Ich denke, ich werde erstmal den Weg über einen Psychiater gehen und mir dort eine Meinung einholen. Den Gedanken, dass der Therapeut entscheidet, ob ein Klinikaufenthalt notwendig ist, finde ich sehr gut. Ich mein, ich mache mir sowieso schon die ganze Zeit einen Kopf und er sollte es doch wissen. ... hm ...
Nochmal eine Nachfrage: Nehmen wir mal an, es ist jetzt doch so akut, dass ich mich sehr selbstmordgefährdet fühle. Ich gehe dann (z. B.) in eine psychiatrische "Notaufnahme" und käme in eine Tagesklinik - wer bezahlt das? Die Krankenkasse? Oder muss ich alles/teilweise zahlen?
Was Du schreibst, klingt mir nach Borderline-Störung. Dafür wären 25 Sitzungen eher wenig. Von einer "Beendigung" der Therapie zu sprechen, bei der jetzt eine "neue" anfangen müsste, finde ich sachlich nicht korrekt. Hier handelt es sich - meiner Ansicht - um eine nicht zu Ende geführte Therapie, die fortgeführt werden müsste. Ein anderer/neuer Therapeut, der sich in der Behandlung von Borderline-Störungen auskennt, muss einen Antrag schreiben mit Bericht an den Gutachter. Darin muss die Fortführung der Therapie begründet werden - möglichst muss der neue Therapeut mit dem bisherigen Kontakt aufnehmen (Schweigepflichtentbindung des Patienten!). - Die Idee, dass man zu einer Fortführung der Therapie am besten dadurch kommt, dass man einen (teuren) Klinikaufenthalt dazwischen schiebt, halte ich für komisch. - Natürlich kann Deine Störung auch so sein, dass ein Klinikaufenthalt sinnvoll ist; aber das sollte der neue - und hoffentlich kompetente - Therapeut bzw. die neue Therapeutin mit entscheiden.
Akut in die Psychiatrie und von da aus eine neue Therapie beantragen da es dann auch durch die Ärzte empfohlen wird.
Es gibt da mehrere Wege.
Aus meiner Sicht wäre zu erwägen, in eine Tagesklinik zu gehen, dort mit günstiger Prognose(!) und dringlicher Empfehlung nach Entlassung mit einem Therapeuten eine Neubeantragung zu veranlassen (du musst dann den Antrag aber direkt nach der Probatorik stellen (Formular gibt dir der Therapeut), der Therapeut den Bericht an den Gutachter zwecks Neubeantragung sofort schreiben). Während der Antragsphase ist es übrigens normal, dass vollständig keine Termine oder allenfalls alle zwei bis vier Wochen Krisentermine stattfinden, das geht nicht anders bei einer Therapie über die gesetzl. Kasse, alternativ müsstest du die Stunden während der Antragsphase selbst zahlen. Ausnahmen gibt es, sofern der Therapeut von der Kassenärztlichen Vereinigung von der Berichhtspflicht bei Kurzzeittherapie befreit ist, was bei Neubeantragung aber wegfällt!
Zweiter Weg wäre über einen Psychiater, der die dringende Notwendigkeit einer Psychotherapie bei günstiger Prognose(!) bescheinigt und eine Neubeantragung dringend empfiehlt.
Günstig ist für die Genehmigung einer neu beantragten Therapie immer, einen Verfahrens- und Therapeutenwechsel durchzuführen.
Es bleibt aber zu berücksichtigen, dass ambulante Psychotherapie eine ausreichende Stabilität voraussetzt, sonst ist diese nicht genehmigungsfähig und der Patient muss dafür besser geeignete Möglichkeiten nutzten (Psychosomatische Grundversorgung, Psychiater, Tagesklinik, stat. Therapie, ggf. stat. Langzeittherapie).