Gutachten Psychotherapie ?
Wenn man einen Antrag auf Psychotherapie stellt und die Therapeutin dann ein Gutachten an die Krankenkasse schickt. Was passiert, wenn dieses Gutachten abgelehnt wird? Wird einem dann nicht geholfen ?
Geht es um einen ersten Kurzzeittherapieantrag oder um eine Verlängerung?
Beginn einer zweiten Therapie, die letzte Kurzzeittherapie liegt schon 1 1/2 Jahre zurück
3 Antworten
Wenn die erste Therapie eineinhalb Jahre her ist, kann der Vorlauf (Sprechstunden + probatorische Sitzungen) für die neue Therapie so gestaltet werden, dass die Wartezeit von zwei Jahren erfüllt ist und kein Bericht an einen Gutachter geschrieben werden muss. Nach diesen zwei Jahren wird einfach ein neuer Therapieantrag auf KZT1 (Kurzzeittherapie 1.Teil) gestellt und von der Krankenkasse ohne Entscheidungsbefugnis bewilligt. Eine Ablehnung ist dann nicht möglich.
Falls die zwei Jahre noch nicht um sind, könnte auch eine Akutbehandlung beantragt werden, die ebenfalls ohne Bericht und Ablehnungsmöglichkeit der Krankenkasse vonstatten geht und anschließend in eine KZT2 übergeführt werden.
In beiden Fällen brauchst Du Dir keine Sorgen um eine Ablehnung der Krankenkasse zu machen (jedenfalls wenn Deine Therapeutin das alles weiß und so macht).
Dann kannst du einen Wiederspruch einlegen.
Dann wird die Therapie nicht durchgeführt.