Gutachten Psychotherapie ?

TRichter1956  29.04.2021, 21:07

Geht es um einen ersten Kurzzeittherapieantrag oder um eine Verlängerung?

BiddeFragenmois 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 10:03

Beginn einer zweiten Therapie, die letzte Kurzzeittherapie liegt schon 1 1/2 Jahre zurück

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die erste Therapie eineinhalb Jahre her ist, kann der Vorlauf (Sprechstunden + probatorische Sitzungen) für die neue Therapie so gestaltet werden, dass die Wartezeit von zwei Jahren erfüllt ist und kein Bericht an einen Gutachter geschrieben werden muss. Nach diesen zwei Jahren wird einfach ein neuer Therapieantrag auf KZT1 (Kurzzeittherapie 1.Teil) gestellt und von der Krankenkasse ohne Entscheidungsbefugnis bewilligt. Eine Ablehnung ist dann nicht möglich.

Falls die zwei Jahre noch nicht um sind, könnte auch eine Akutbehandlung beantragt werden, die ebenfalls ohne Bericht und Ablehnungsmöglichkeit der Krankenkasse vonstatten geht und anschließend in eine KZT2 übergeführt werden.

In beiden Fällen brauchst Du Dir keine Sorgen um eine Ablehnung der Krankenkasse zu machen (jedenfalls wenn Deine Therapeutin das alles weiß und so macht).

Dann kannst du einen Wiederspruch einlegen.

Dann wird die Therapie nicht durchgeführt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung