Recht auf Einsicht Abrechnungsunterlagen?
SV: Meine Mutter betreut meine Oma, aufgrund einer Demenzerkrankung und hat eine Vollmacht als Betreuer beim Gericht. Sie möchte die Abrechnungsunterlagen bei der ambulanten Pflegeeinrichtung einsehen, doch diese Stelle lehnte die Akteneinsicht ab. Welche Rechte hat man?
3 Antworten
Schalte die Krankenkasse, bzw. Pflegekasse ein. Schildere dort dem Bereichsleiter deine Befürchtungen (Abrechnungsbetrug, etc.) und die werden dann der Sache nachgehen. Da bei jedem Pflegeeinsatz des Pflegedienstes von der zu pflegenden Person oder deren Bevollmächtigten eine Unteschrift (quasi als Bestätigung des Pflegeeinsatzes) geleistet werden muss, hat auch immer ein Exemplar davon im Haus der zupflegenden Person zu verbleiben.
Diese Dokumentation reichst du bei der Pflegekasse mit ein, um deinen Standpunkt ggf dadurch noch etwas untermauern zu können.
Tolle Antworten, die leider in einigen Punkten nicht stimmen.
Die Dokumentation des ambulanten Pflegedienstes hat vor Ort beim Kunden zu liegen. In Ausnahmefällen darf der PD diese auch in seinem Büro lagern.
Der Kunde hat ein Einsichtsrecht in die Dokumentaion und in seine Abrechnungsunterlagen.
Hat der Pflegebedürftige eine Pflegestufe, so kann der PD direkt über die Kombileistung mit der Kasse abrechen. Der Pflegebedürftige, bzw. dessen Betreuer oder Bevollmächtigter bekommen die Privatrechnung zugesandt, aus der der zubezahlende Mehrbetrag - für über den Betrag der Kombileistung hinausgehende eingekaufte Leistungen - so wie die zuzahlenden Investitionskosten aufgeführt werden.
Darüberhinaus muss die Rechnung aufzeigen welche Leistungen erbracht wurden und welchen Betrag die Pflegekasse übernimmt.
Bekommt ihr solche Rechnungen nicht, ( warum auch immer) so hat der PD auf Wunsch eine Kopie der Rechnung die er der Pflegekasse stellt, dem Pflegebedürftigen aus zu händigen.
Dr Psych0 leider stimmt diese Aussage nicht:
Da bei jedem Pflegeeinsatz des Pflegedienstes von der zu pflegenden
Person oder deren Bevollmächtigten eine Unteschrift (quasi als
Bestätigung des Pflegeeinsatzes) geleistet werden muss, ......hat auch immer ein Exemplar davon im Haus der zupflegenden Person zu verbleiben.
Nicht der Kunde muss jeden Tag, sondern die Mitarbeiter müssen jeden Tag ihr Handzeichen bei den erbrachten Leistungen auf dem Leistungsnachweis setzen.
Der Kunde unterschreibt einmal im Monat den Leistungsnachweis auf der lInken Seite.
Im übrigen muss die kompl. Dokumentation im Normalfall beim Pflegebedürftigen vor Ort verbleiben. ( Es gibt jedoch auch Ausnahmen )
zumverzweifeln:
ALs Betreuerin hat deine Mutter nicht nur Anspruch darauf,die Unterlagen zu sehen- sie muss es sogar, denn sie muss vor Gericht nachweisen, wo
das Geld deiner Oma geblieben ist
Der Pflegedienst bekommt nicht mal einfach so das Geld der Kombileistung.
Auch der Mutter wird das Geld der Kombileistung nicht bar ausgezahlt
sondern ein evtl. verbleibender Restanteil der Kombileistung wird prozentual auf das niedriegere Pflegegeld von der Pflegekasse umgerechnet und dann an den Pflegebedürftigen ausbezahlt.
Der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse über die Kombileistung, die vom Kunden oder seinem Betreuer/Bevollmächtigtem eingekauften Leistungen ab. Das sollte auch im Pflegevertrag stehen der zwingend abgeschlossen werden muss.
Kauft der Kunde - Bevollmächtigte oder Betreuer mehr Leistungen ein als es die höhe der KOmbileistung hergibt, so ist diser Mehrbetrag zuzüglich der Investitionskosten privat zu bezahlen.
Der PD kann nur bis zum Höchstsatz der Kombileistung mit der PK abrechnen.
Der Mehrbetrag ist von Kunden an den PD privat zubegleichen.
Grundsätzlich ist die Dokumentation Eigentum des Pflegedienstes und stellt im rechlichen Sinn eine Urkunde dar. Daher dürfen Einträge in die Dokumentation nicht mit Bleistift erfolgen.
Änderungen der Einträge müssen lesbar revidiert werden und nicht einfach
überpinselt weren. Angehörige dürfen zwar auch Einträge vornehmen,
jedoch nicht gefallende Einträge einfach über pinseln. Das wäre dann
Urkundenfälschung.
Und angehörige dürfen nicht einfach mal so die Doku mit nehmen das wäre sogar Diebstahl.
Kopien der Doku dürften genaugenommen nur mit Zustimmung des PD's erfolgen.
Das nur mal so zur Richtigstellung der Sachverhalte.
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In diesem speziellen Fall, erst einmal prüfen ob alles vorhanden ist was erforderlich ist:
Pflegevertrag, Kostenvoranschlag über die eingekauften Leistungen.
Liegt die Dokumentation vor Ort, ( wenn nicht liegt es evtl. an der Demenz der Mutter, da diese Gegenstände veräumt.)
Gibt es Rechnungen aus denen die erbrachten Leistungen, die Höhe der Investitionskosten, so wie der evtl. zu zahlende Mehrbetrag hervorgehen, und welcher Betrag mit der PK abgerechnet wurde.?
Dann das Gespräch mit der Pflegedienstleitung suchen und erfragen warum dies und jenes nicht oder nur teilweise erbracht und ausgeführt wird.
Der PD muss auf Wunsch eine Kopie des mtl. Leistungsnachweises den Privatrechnungen beilegen.
Bringt das Gespräch mit dem Pflegedienst nichts, dann ist die Pflegekasse einzuschalten.
Diese wird dann bei berechtigtem Verdacht eine sofortige Prüfung veranlassen.
Ohne jetzt den Pflegedienst zu unterstützen oder die Angehörigen beleidigen zu wollen, zu meist entstehen solche Probleme wie hier beschrieben aus Unkenntniss der Zusammen hänge und unvollständigem Wissen über die Vorgehensweisen.
Deshalb erst einmal alles in aller Ruhe besprechen bevor wild um sich geschlagen wird.
ALs Betreuerin hat deine Mutter nicht nur Anspruch darauf,die Unterlagen zu sehen- sie muss es sogar, denn sie muss vor Gericht nachweisen, wo das Geld deiner Oma geblieben ist . Jedenfalls war das bei mir so.
Die Pflegeeinrichtung weiß das.
Ich würde bei Weigerung die Pflegeeinrichtung bitten, mir das schriftlich zu geben - zum Einreichen beim Gericht.
Ich bin mir sicher, dass das dann alles ganz schnell geht!
Zitat: "Ich bin mir sicher, dass das dann alles ganz schnell geht!"
In dem mir bekannten Fall, geht gar nichts schnell. Das Betreuungsverfahren wurde im Jahre 2014 aufgehoben und Berufsbetreuer, Betreuungsgericht und Klinik weigern sich seit 5 Jahren sich mit dieser Sache zu befassen. Hinzu kommt, dass in der bei Gericht geführte Betreuungsakte 30 numerierte Seiten verschwunden sind.