Selbständig als Sozialassistent?
Man kann sich als ausgebildeter Sozialassistent selbstständig machen.
Wie kann ich die Preise festlegen, kann ich für die hauswirtschaftlichen oder für die sozialpflegerischen Tätigkeiten auch mit den Kranken- und Pflegekassen abrechen?
Bitte nur antworten wenn sich jemand damit auskennt.
3 Antworten
Sozialassistent ist keine berufliche Ausbildung, sondern das ist ein Anlernberuf.
Damit kannst du dich zwar selbstständig machen, es ergibt aber keinen Sinn.
Denn du könntest nur privat mit deinen Kunden abrechnen. Unter 25-30€ die Stunde brauchst du erst gar nicht anfangen. Denn davon gehen noch deine Betriebskosten ab und was dann über bleibt ist dein Gewinn und der muss versteuert werden und deine Sozialabgaben gehen noch ab. Nun kannst du dir selbst ausrechnen wieviel Kunden du bräuchtest um davon Leben zu können.
Außerdem stellt sich die Frage, welche hilfebedürftige Person kann sich das leisten, zumal mit einem Pflegegrad solche Leistungen vom zugl. Pflegeeinrichtungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden können und von der Pflegekasse bezahlt werden.
Du könntest eine Zulassung als Einzelpflegekraft nach § 77 SGB XI
(https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/77.html )
bei den Kassen beantragen, jedoch müsstest du dann das 3 jährige Examen haben und du unterliegst den Qualitätsanforderungen wie zugel. ambul. Pflegedienste.
Lohnt sich das? NEIN
Sozialassistent ist eigentlich nur die Vorstufe für andere qualifiziertere Ausbildungen. Sich da selbständig zu machen wird sich nicht lohnen. Ich glaube nicht, dass die Krankenkasse da Interesse hat.
kann ich für die hauswirtschaftlichen oder für die sozialpflegerischen tätigkeiten auch mit den krank und pflegekassen abbrechen?
Nein .... dazu bräuchtest Du eine Pflegedienstleitung in Deinem Unternehmen.
Dazu braucht man keinen Personenbeförderungsschein...
Doch den brauchst Du wenn Du mit den betreuten Personen Einkäufe erledigen und derlei Tätigkeiten dann mit der Pflegekasse abrechnen möchtest .
Brauchst du NICHT. Das habe ich innerhalb meines ambul. PD in 30 Jahren nicht benötigt. denn du brauchst für bis zu 8 Personen keinen Beförderungsschein. Was anders ist es, wenn du Rettungswagen fährst oder einen Bus hast.
Zusätzlich bräuchtest Du korrektermaßen noch einen Personenbeförderungsschein.