Familienversichert mit 24 Jahren und Studienplatz suchend?
Hallo zusammen,
ich habe mehrere Semester studiert (ohne Abschluss) bis jetzt April und möchte jetzt im nochmal was anderes studieren. Jetzt wurde ich aber nicht angenommen und brauche vermutlich auch noch 1-2 Wartesemester.
Ab Juli habe ich einen Job und bin dann über den Arbeitergeber krankenkassentechnisch pflichtversichert. Aktuell bin ich familienversichert. Aber ich werde nächsten Monat 24 Jahre und wenn ich das richtig verstanden hab, kann man nur familienversichert sein bis 23Jahre oder bis 25Jahre wenn man studiert oder eine Ausbildung macht.
Jetzt ist meine Frage, ob ich bis Juli, wo ich dann anfange zu arbeitete, weiterhin Familienversichert sein kann? Also zählt es wenn man Studienplatzsuchend ist bis 25 Jahre?
Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
Hallo,
mit dem aktuellen Semesterende endet die Familienversicherung.
Ausnahmen gibt es zwischen 2 Ausbildungsabschnitten (meist maximal 4 Monate). Eine Arbeitnehmertätigkeit ab 1.7. ist kein Ausbildungsabschnitt. Wenn es z.B. ab 1.8. eine Berufsausbildung wäre, würde die Familienversicherung weiterbestehen.
Was kann man tun?
- Arbeitnehmertätigkeit ab 1.7. ggf. vorverlegen (in manchen Branchen herrscht aktuell Hochbetrieb)
- Aushilfstätigkeit für die Zeit vom 1.4. bis 30.6. suchen (in bestimmten Fällen kann bei einer Lücke nach einer Beschäftigung für maximal einen Monat ein kostenloser nachgehender Leistungsanspruch nach § 19 SGB V bestehen).
Sonst sind pro Monat Beiträge von 190 bis 200 Euro zu zahlen.
Um Rückzahlungen des Kindergeldes zu vermeiden, ist eine frühzeitige Info an die Familienkasse erforderlich.
Gruß
RHW
Wenn du nächsten Monat 24 Jahre alt wirst, hast du das 23. Lebensjahr bereits vor 11 Monaten erreicht.
Du kannst also nicht mehr familienversichert werden, wenn das Studium nicht fortbesteht.
Wenn du keinen Anspruch auf ALG II hast und auch keine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, bist du freiwilliges Mitglied. Dazu musst du die einkommensabhängige Beitragseinstufung beantragen und zahlst ca. 200 € monatlich. Tust du das nicht, kommst du automatisch in die Höchsteinstufung mit über 800 € monatlich.
Also rufe am besten gleich am Montag deine Krankenkasse an und kläre deine Weiterversicherung.
Die Antworten von sassenach4u und RHWWW sind völlig korrekt.
Wenn man nicht studiert, muss man nach Vollendung des 23. Lebensjahres die Beiträge selbst zahlen. D.h. mit Beendigung deines vorherigen Studiums bist du aus der kostenfreien Familienversicherung rausgefallen und musst dich ab da freiwillig selbst krankenversichern zum Mindestbeitrag von ca. 191,-- Euro/ Monat.
Für dich bedeutet das von April bis Beginn der Beschäftigung die Beiträge selbst zahlen zu müssen.
Für Studienplatzsuchende gibt es keine kostenfreie Familienversicherung, wenn über 23 Jahre alt.