Wer muss Familienversicherung Nachzahlung bezahlen?
Angenommen eine Familienversicherung wird rückwirkend gekündigt. Wer muss dann die Beiträge für den Zeitraum zahlen? Der „Hauptversicherte“, über den der jenige versichert war, der gekündigt wurde oder der, der gekündigt wurde?
10 Antworten
Hallo,
wenn die kostenlose Familienversicherung endet, wird der bisher Familienversicherte in den meisten Fällen automatisch Mitglied. Die Beiträge hat das neue Mitglied selbst zu zahlen.
Grundlage: § 10 SGB V und § 188 SGB V
Gruß
RHW
Der, der absichtlich oder auch versehentlich noch "familienversichert" war, muss dann eben den Beitrag nachzahlen, den er sonst sowieso hätte zahlen müssen.
Der Hauptversicherte hat ja SEINEN fälligen Beitrag geleistet, was soll er dann da nachzahlen?
Na derjenige, der somit in diesem Zeitraum keine Familienversicherung hatte.
der gekündigte muss sich dann nachträglich alleine versichern
natürlich muss er das dann auch bezahlen
Eine Familienversicherung wird nicht gekündigt. Sie endet einfach zu dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, z.B.
- wegen Alters am 23. bzw. 25. Geburtstag,
- mit Aufnahme einer mehr als geringfügigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit,
- mit Beginn eines Leistungsbezuges (ALG I, ALG II),
- durch Überschreiten der Einkommensgrenzen,
- mit der Scheidung vom stammversicherten Ehepartner.
Die Versicherung nach § 10 SGB V wird dann automatisch in eine eigene Mitgliedschaft umgestellt, entweder nach § 188 SGB V in eine freiwillig Versicherung oder nach § 5 SGB V in eine Pflichtversicherung.
Die Beiträge hat natürlich der Versicherte bzw. dessen Arbeitgeber oder ein Amt zu tragen, nicht derjenige, bei dem er vorher familienversichert war.