Sind "pharmazeutische Bedenken" sinnvoll?
Die Krankenkasse wollte das Präparat, an dass ich gut gewohnt bin, umstellen, weil sie einen neuen Rabattvertrag hat.
Da hat der Apotheker gessagt, eigentlich muss er mir das geben. Aber er meinte, weil meine Familie seit 1909 dort eingekauft, schreibt er aus Gefälligkeit "pharmazeutische Bedenken" dahin, wegen Noncompliance.
Er meinte, dass passt dann schon und ich sollte ihn bald wieder beehren.
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Ich wünschte, es gäbe noch eine "Enthaltende Meinung".
Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass ein Medikament an das man gewohnt ist und das man verträgt, wie ein Lottogewinn ist. Es gibt so viele ähnliche Präparate mit einem gleichen Wirkstoffkomplex, die allerdings noch andere Bestandteile enthalten.
Ich nehme 10 Präparate täglich und muss bei einzelnen echt darum kämpfen, dass ich genau dieses Medikament von dieser Marke in der Dosierung und Dareichungsform erhalte, weil ich schon das gleiche durchgemacht habe.
Eines meiner wichtigsten Medikamente sollten in der Marke geändert werden. Ich dachte mir nichts dabei und bin im KKH gelandet, nur weil da Laktose enthalten war, ich reagiere sehr empfindlich auch Laktose.
Ich bin auch schon seit etlichen Jahren bei der selben Apothekerin und die schaut sich das Rezept immer an und wenn da wieder was geändert wird, dann schickt die Apotheke eine Info an den Arzt, der wiederum schreibt an die KK, dass die Medikamentenzusammenstellung sorgfältig ausgewählt wurde, und keinerlei Änderungen möglich sind.
Du könntest allergisch auf Hilfstoffe reagieren. Allerdings bedeutet Noncompliance, dass der Patient nicht kooperiert, da würde ich nochmals nachfragen und diesen Eintrag entfernen lassen.
"Firma XY nehme ich aber immer!" ist in meinen Augen keine Begründung für das Sonderkennzeichen "pharmazeutische Bedenken".
Für einen solchen Fall gibt es das Sonderkennzeichen "Wunscharzneimittel". Der Patient kauft "sein" Arzneimittel, bekommt die Rezeptfotokopie und den Bon und kann dann einen Teil des Geldes von der Krankenkasse zurück bekommen.
Das ist ja auch nicht die offizielle Begründung des Apothekers.
Er hat Noncompliance hingeschrieben.
Und das ist eine geeignete "Begründung".
das liegt nicht im Ermessen des Apothekers, welches Medikament er aushändigt.
Er hat sich an den Rabattvertrag mit der Krankenkasse zu halten.
Wenn überhaupt, könntest Du Deinen Arzt bitten, ein Kreuz auf dem Rezept zu machen und zwar unten links bei out idem - dann und nur dann darf der Apotheker Dir Dein gewohntes Medikament aushändigen.
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Das ist die offizielle Behauptung der Krankenkassen, ja.
Mein Apotheker hat gesagt, dass er das sehr wohl selbst wegen pharmazeutischer Bedenken wechseln darf.
Bitte genau informieren.