Approbation trotz Multipler Sklerose?
Hallo,
Ich studiere derzeit im 5. Semester Pharmazie und würde bald gerne in der Pharmaindustrie arbeiten. Jedoch wurde bei mir vor 2 Wochen Multiple Sklerose diagnostiziert und ich habe nun Angst, dass ich meine Approbation bald nicht bekommen werde. Bisher bin ich durch die Krankheit überhaupt nicht eingeschränkt und zum Glück wurde sie bei mir früh entdeckt, sodass ich jetzt schon mit meiner Behandlung starten kann. Wie läuft der Gesundheitscheck ab? Meint ihr ich kriege die Approbation oder habe ich 2 Jahre umsonst studiert? Ich bin am Boden zerstört denn es handelt sich hierbei um meinen absoluten Traumberuf und ich kann mir nichts anderes für meine Zukunft vorstellen.😔
Danke im Voraus
4 Stimmen
3 Antworten
Wieso sollte dir deswegen die Approbation verweigert werden?
Wenn jemand mit MS Ministerpräsidentin werden kann, sollte Apotheker ja wohl auch drin sein. ;)
Mehr Bedenken hätte ich bezüglich der Medikamente. Die sind, um es mal vorsichtig zu formulieren, nicht ganz nebenwirkungsfrei. Überleg dir das noch mal gut.
Du kannst auch auf dieser Seite nachlesen. Mir hat das damals sehr viel Mut gegeben, die Geschichten von anderen Erkrankten zu lesen.
Vielen lieben Dank, das muntert mich sehr auf.☺️
Hallo,
ich würde dir raten, dich mit dieser Frage an die für dich zuständige Kammer zu wenden. Dort arbeiten auch Juristen, die dir sicher mehr zur Bundes-Apothekerordnung und deren Auslegung (§4 betrifft die Erteilung der Approbation) sagen können.
Eine Einschätzung kann und will ich nicht vornehmen, da man nicht weiß wie und wie schnell sich die Krankheit bei dir entwickelt.
Was den Gesundheitscheck angeht, das ist nichts besonderes. Man muss eine Urin-und Blutprobe abgeben und wird kurz durchgecheckt (Blutdruck messen usw.).
Vielen Dank😁
Deine Zulassung als Pharmazeutin hängt nicht von deinem Gesundheitszustand ab sondern nur von den Ergebnissen deines Studiums.
Es stellt sich zudem die Frage in welchem Bereich du mit deiner Erkrankung arbeiten möchtest.
Persönliche Krankengeschichten können nicht zum Ausschluss zu einer Prüfung führen.
Es wäre für die Fragestellerin sicherlich interessant ob die gesundheitliche Eignung auch MS betrifft.
Das ist mir bewusst. Leider sind im Gesetzestext keine genauen Erkrankungen aufgelistet, mit denen derjenige ungeeignet ist, die Approbation zu erhalten. Daher habe ich empfohlen, dass sich die Fragesteller an die Kammer wendet, dort gibt es Juristen, die diese Frage sicher beantworten können.
Es geht ja nicht um die Zulassung einer Prüfung sondern um die Approbation nach dem gesamten Studium. Da spielt die gesundheitliche Eignung schon eine Rolle😕
Zulassung zu einer Prüfung*
Die Approbation ist keine Prüfung, sondern die Berufserlaubnis für Pharmazeuten, Ärzte usw.
und hier gibt es, s. Bundes-Apothekerordnung §4, gewisse Voraussetzungen, die für die Approbation erfüllt werden müssen. Unter anderem wird hier gesundheitliche Eignung vorausgesetzt.