Verbeamtung trotz Therapie?

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oh ja, es gibt Probleme. Ich spreche aus Erfahrung. Ich warte gerade noch die Entscheidung der Rechtsabteilung ab, die sich gerade mit meinem Widerspruch beschäftigt. Ich war vor nun schon mehr als 10 Jahren, als Jugendlichen, in psychologischer Behandlung wegen einer Eßstörung, die Ich erfolgreich abgeschlossen habe. Danach habe ich mein Abi gemacht studiert, war im Ausland und habe mien Ref gemacht und für was? Nun hat der Amtsarzt sein Veto gegeben, da mit hoher Wahrschienlichkeit nich ausgeschlossen werden kann, dass ich hohe Fehlzeiten haben werde oder früher in Ruhestand gehe. Dass ich ein Gutachten von damals über meine Gesundung eingereicht habe, sowie ein aktuelles, das dieses bestätigt schien nicht relevant, denn - und das ist der Hammer. Mir wurde von der Personalbateilung nach meinem Widerspruch ein neuer termin beim Amtsarzt zugesichert, der dann nie stattfand, da dieser sich auf das aktuelle Gutachten berief, in welchem zwar drin steht, dass es sich um eine EINMALIGE ERKRANKUNG handelte , die folgenlos abgeklungen ist, jedoch wären da biografische und persönlichkeitsstrukturelle Faktoren nicht berücksichtigt, weswegen sie bei ihrem Urteil blieben würden. Kurz gesagt, der mir zugesagte termin fand nie statt. Und wenn die schon auf den iogragischen Faktoren rumreiten, dann sollen sie doch mal genau hinschaune, wie oft ihc eigentlich in den letzten Jahren krank war, nämlich so gut wie nie. Wie also darauf kommen, dass ich mit hoher Wahrschienlichkeit oft fehlen werde, ist mir schleierhaft. Momentan heißt es abwarten. stellt sich nur die Frage, ob es OK war, dass der Antsarzt egenmächtg den von der Personalabteilung veranlassten Termin abgesagt hat. Naja Behörde eben

Für die Verbeamtung braucht man das OK des Amtsarztes. Wenn dieser davon ausgehen kann, dass die psychischen Probleme keine Beeinträchtigung für den ausgeübten Beruf bringen, dann steht der Verbeamtung nichts im Wege. Wenn er sein OK nicht gibt, dann wird sie entweder als Angestellte eingestellt oder abgelehnt. Je nachdem, ob sie dringend gebraucht wird.

Montsi  05.02.2012, 15:13

Ja und das ist doch der größte Schwachsinn. Auf der einen Seite wird einem gesagt, dass man den Belastugen des Berifes nicht Stand hält und wird nicht verbeamtet. Als Angestellter darf man sich aber dann kaputt machen und bekommt für die selbe Arbeit am Ende dazu noch weniger raus...