Verdacht auf Attest / AU Fälschung?
Folgender Sachverhalt: Arbeitnehmer (AN) reicht beim Arbeitgeber (AG) ein Attest ein, welches im Erscheinungsbild von der Norm abweicht.
Wie kann der AG überprüfen, ob es sich um eine Fälschung handelt?
Danke im Vorraus.
10 Antworten
Beim Arzt nachfragen ob es sich bei dem Attest um ein von ihm ausgestelltes Dokument handelt.
Damit sollte auch die ärztliche Schweigepflicht nicht verletzt worden sein. Es geht ja nur um das Dokument.
Der AG sollte bei der entsprechenden Krankenkasse des Arbeitnehmers nachfragen. Die Krankenkasse müsste ja auch den AU Schein in einer Ausfertigung erhalten haben.
Für gesetzlich versicherte AN ist für die Bestätigung einer AU das so genannte "Muster 1" vorgeschrieben ("Gelber Zettel"). Dieses Formular sieht immer gleich aus. Mittlerweile gibt es noch die Möglichkeit, dass der Kassenarzt die AU-Bescheinigung gem. Muster 1 selbst komplett ausdruckt, also kein vorgefertigtes Formularblatt verwendet, doch auch hier sieht der Ausdruck immer gleich aus. Alle anderen Formulare werden von der Krankenkasse nicht akzeptiert und sollten auch vom AG nicht angenommen werden.
Die Überprüfung der Echtheit ist ganz einfach: der AG ruft den Arzt an, dessen Stempel und Unterschrift sich auf dem Formular befindet und fragt diesen, ob das vorgelegte Attest wirklich von ihm stammt. Diese auskunft darf der Arzt immer geben, da er durch die Beantwortung seine Schweigepflicht nicht bricht.
Sie man sofort. Die Krankmeldung sehen alle gleich aus. Ist das nicht der Fall, kann es als Betrug gewertet werden und zur fristlosen Kündigung führen
Der Arbeitgeber kann ja einfach beim Arzt nachfragen, ob dieses Attest ein "Original" ist. Damit verletzt der Arzt nicht seine Schweigepflicht.
Warum sollte er das nicht dürfen?
Soll er es gleich der Polizei übergeben, mit dem Verdacht auf Urkundenfälschung?
Wenn es tatsächlich gefälscht ist, wäre der Arzt der letzte, der sich beschwert.
Er braucht das Attest nicht vorzuzeigen. Es reicht doch, sich den Inhalt bestätigen zu lassen.
In einem anderen Beitrag stand dies hier:
"die werden NICHT von der ärztin die auskunft haben sondern bei der gkv angefragt haben. diese hat einen abgleich gemacht mit dem teil der au, die ihr seitens des arztes zugegangen ist"
Derjenige sagt, die Auskunft käme von der GVK und nicht vom Arzt, deshalb war ich mir nicht sicher, ob es auch über den Arzt geht.
Das ist doch egal, wer diesen Betrug aufklärt.
Entweder der Arzt oder die Krankenkasse. Beide haben natürlich auch ein Eigeninteresse das aufzuklären.
Also darf AG dem Arzt das Attest vorzeigen und um Bestätigung der Echtheit bitten?