Verletzt nach Zusage der Polizei?
Wie ist das, wenn man das EAV der Polizei erfolgreich absolviert und bereits eine Zusage erhalten hat, sich dann aber verletzt?
Kann man im Nachhinein noch eine Absage erhalten, wenn man einen Kreuzbandriss oder Knochenbruch erlitten hat aber bis zum Einstellungstermin wieder fit sein würde? Wie genau sind da die Regelungen?
5 Antworten
Da ist man in der Regel kulant. Einfach so gekickt wird man nicht. Allerdings kommt es auf die Art der Verletzung an (wenn man nicht einfach nur auf der Rangliste steht, ohne Zusage, dann ist es was anderes!)
Wenn also tatsächlich schon eine Zusage inform einer Dienstantrittsverfügung gemacht wurde, ist man eben einfach krank. Man muss dann abwägen, was Sinn macht.
Entweder man wartet auf den nächsten Jahrgang und steigt da ohne erneutes EAV ein oder man ist eben max 6 Wochen krank. Oder man nimmt am Unterricht teil und holt praktische/sportliche Prüfungen nach.
Ist die Verletzung so schwerwiegend, dass man zwingend pdu wäre, findet man entweder etwas anderes in der Behörde oder vereinbart eine Aufhebung.
Gruß S.
Wenn du einen unterschriebenen Vertrag hast ist der erstmal gültig.
Allerdings kannst du in der Probezeit ohne angabe von Gründen gekündigt werden
Und die Probezeit fängt nach der Ausbildung/dem Studium an! Vorher ist man Beamter auf Widerruf.
Ich kenne das Problem von einem Freund meiner Kinder.
Zum Einstellungszeitpunkt war er leider sehr krank. Aber er durfte - ohne weitere Prüfungen- zum nächsten Termin die Ausbildung beginnen
wird man da nicht in jeder phase medizinisch gecheckt? erst mit der verbeamtung hast du da deine ruhe
Man ist vom ersten Tag an Beamter. Und "in jeder Phase" ist ja wohl unrealistisch.
Sobald man eine Zusage hat, muss man Verletzungen melden. Dann entscheidet man gemeinsam, was für den Anwärter das Beste ist.
Wenn du zum Einstellungstermin arbeitsunfähig bist, wirst du das Einstellungsverfahren im nächsten Jahr wiederholen müssen.
Nein ....
Es gibt keinen unterschriebenen Vertrag.