Darf die Berufsgenossenschaft mit ins Arztzimmer?
Moin Leute, kürzlich hatte ein Kollege einen Arbeitsunfall. Nun ist er schon bei der Reha und beim letzten Arztbesuch kam jemand von der BG mit ins Behandlungszimmer. Kann man dies verweigern oder muß man jemanden von der BG mit hineinlassen?
7 Antworten
Er darf dabei sein, man kann dem Mitarbeiter dies aber auch verweigern. Fraglich ist aber, wobei er eigentlich dabei war.
Solche Zusammenkünfte zwischen BG-Mensch, Arzt und Patient dienen eigentlich der weiteren Planung der Reha, z. B. einer Belastungserprobung und sind auch nicht unüblich. Unangemeldet findet so etwas aber nicht statt. Warum ein BGler bei einer körperlichen Untersuchung dabei sein soll entzieht sich meiner Kenntnis, ist auch nicht notwendig.
Die BG ist berechtigt, medizinische Befunde einzusehen. Aber auch da kann man widersprechen, was der Feststellung evtl. Renten etc. aber nicht förderlich ist. Das heisst aber nicht, dass die BG alles darf. Anwesenheit beim Arzt ohne Grund und ohne vorherige Vereinbarung widerspricht der gängigen Praxis und macht auch keinen Sinn.
Da man der BG Einsicht in die Behandlungsakte gewähren muss, kann es hilfreich sein den Mitarbeiter der BG am Arztgespräch teilnehmen zu lassen. Oft ist das aber nicht der Sachbearbeiter sondern ein Berufshelfer, der für die praktische Umsetzung von Wiedereingliedrungsmaßnahmen zuständig ist. Und in so einem Fall kann es wirklich Sinn machen, da der Berufshelfer ja am ehesten vom Arzt eine Einschätzung der Belastbarkeit und der möglichen Eingliederung erhalten kann. Generell ist das aber nicht die Regel, geht auch garnicht, bei den vielen Versicherungsfällen die ein Sachbearbeiter betreuen muss.
ich weiß es nicht verbindlich,
aber ich kann mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dem so sein soll...... der mitarbeiter der bg müsste dann mindestens ja auch arzt sein.....
ansonsten wären ja generell ärztbriefe etc unnötig, da die berufsgenossenschaft ja immer am ort des geschehens ist....im behandlungszimmer
Er hat den Typ schon im Warteraum gesehen, wie er nervös in den Akten wühlte und dann konnte er sich schon denken, dass das einer von der BG war...
Wenn es darum geht, dass die BG nur einen Bericht über seinen Gesundheitszustand (jetzt bezüglich Arbeitsunfall wegen zukünftiger Behandlung) haben will, würde ich sagen - ja, das geht. Denn die müssen ja ggfs. weitere Behandlungskosten tragen. Wenn es aber um reine Untersuchungs- oder Behandlungstätigkeiten, dann wohl eher nein. Es sei denn, der Arzt wurde hier von seiner Schweigepflicht (der BG gegenüber) entbunden.
Man muss ja bei einem Arbeitsunfall so oder so eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben,da die BG - einblick in deine Ärztlichen Befunde haben muss !!! Ich glaube nicht,das man sich das dann aussuchen kann,ob da einer mit anwesend ist oder nicht.Es wird so sein,das die BG - ihn zu einem medizinischen Dienst überwiesen hat um die Befunde des Arztes noch einmal zu Prüfen und deshalb wird da jemand von der BG - anwesend sein.
Schweigpflichtentbindung muss man nicht unterschreiben, die UV Träger hätten das gerne. Man kann auch ganz einfach eigene Krankenberichte die für den Unfall / BK relevant sind, dem UV Träger zusenden. Krankengeschichte die nichts damit zu tun haben, braucht der UV-Träger nicht!
Ein Mitarbeiter des UV Trägers hat nichts im Arztzimmer zu suchen, schon gar nicht bei der Untersuchung, ausser der Mitarbeiter zieht sich ebenfalls aus!
das stimmt so alles nicht