Physiotherapie im Ausland wahrnehmen?
Mir ist klar, dass die Verordnung nur in Deutschland eingelöst werden kann. Aber da ich ja jetzt weiß welche Therapie ich bekommen soll, kann ich da nicht einfach im Ausland in eine physiotherapeutische Praxis gehen und denen sagen, welche Therapie mir in Deutschland verordnet wurde und ich zahle bar ?
7 Antworten
Ja, das sollte möglich sein.
Wenn Du selber zahlst, dürfte das kein Problem sein.
Ideal wäre natürlich, wenn Du eine Verordung (Rezept) vom Doc hättest- nicht um darüber abzurechnen, sondern einfach, dass sie sehen, was wirklich verordnet wurde.
Z.B. ich krieg wegen 2 chron. Erkrankungen Krankengymnastik, Ja.. aber eben unterschiedliche: KG ZNS.. Lymphdrainage.. Bindegewebsmassage.. hatte auch schon manuelle Therapie, KG Gerät..
Es macht ja auch hier nicht jeder Therapeut alle Therapie-Arten
Ggf lässt sich natürlich auch alles im Gespräch klären.
Als Selbstzahler wird man Dir auch die Zeit (für ein sehr ausführliches) geben.
Theoretisch ist das möglich. Je nach dem, in welchem Land du dich befindest, kann es sein, dass du ohne Verordnung nicht behandelt werden darfst (in Deutschland ist das nämlich so, hält sich nur keiner dran)
Ja, das kannst du machen. Du kannst alle möglichen Leistungen in Anspruch nehmen, auch die, die dir nicht verordnet wurden.
Du musst eben nur auch alles selbst zahlen.
Hier in Deutschland würde das nicht gehen. Die Praxen brauchen Verordnung um sich abzusichern falls es während der Behandlung zu einem Schaden kommt.
Eine Auslandkrankenversicherung zahlt nur AKUTE Erkrankungen. Ob du eine Physiotherapie über deine Krankenkasse abrechnen kannst, musst du VORHER mit deiner Krankenkasse abklären.
Als Selbstzahler kann er sich behandeln lassen wo er will. Bargeld nimmt jeder.
Aber nicht jede Praxis darf behandeln ohne Verordnung. Das hat einen Versicherungsaspekt.
Wenn sich jemand im Ausland eine "Thai-Massage" leistet, fragt da auch keine Versicherung nach.
Eine Thai Massage ist Wellness und keine medizinische Behandlung aufgrund einer ärztlichen Indikation.
Stimmt, aber der FS fragt nicht nach Kostenübernahme sondern ob Therapie möglich als Selbstzahler.